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Month: Juni 2016

Jugendliche im Zug belästigt

Jugendliche im Zug belästigt

Jugendliche im Zug belästigt (Zeugenaufruf)

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Zeugen sucht die Kriminalpolizei Esslingen zu einer sexuellen Belästigung eines 15-jährigen Mädchens am Dienstagabend im Zug der Linie S1 von Kirchheim nach Esslingen. Die Jugendliche stieg kurz vor 20 Uhr in Kirchheim in die S1 Richtung Esslingen und setzte sich im 1. Abteil in einen Vierersitz. Gleichzeitig stiegen vier männliche Personen im geschätzten Alter zwischen 18 und 25 Jahren, alle vier nordafrikanisches Aussehen, in den Zug. Die erkennbar alkoholisierten Männer stritten sich, wer sich wohl zu der 15-Jährigen setzen darf und schubsten sich gegenseitig. Ein etwa 25-Jähriger nahm dann neben ihr Platz und sprach sie sogleich auf Englisch an, dass er sie schön finde und sie doch mit ihm gehen solle. Kurz später versuchte er den Verschluss des Latzes an ihrem Arbeitsoverall zu öffnen, was die Jugendliche verhindern konnte. Der Mann berührte sie dann am Arm und küsste sie auf die Wange und den Hals. Die 15-Jährige wehrte sich und stieß ihn mehrfach von sich. Ein Zweiter berührte sie nun am Oberschenkel. Das Mädchen wollte daraufhin den Sitz verlassen, was die Männer zunächst verhinderten. Sie rief nun mehrmals vergebens um Hilfe. Als sie schließlich den Platz verlassen konnte, folgte ihr der neben ihr sitzende Mann und fasste ihr noch an den Po. In Esslingen-Zell stiegen alle vier aus.

Der Haupttäter soll etwa 25 Jahre alt, groß und schlank gewesen sein. Er hatte kurze lockige Haare mit einem Orange-Stich, hervorstehende Augen und war bekleidet mit Shirt und Hose. Der zweite Täter war etwa 18 Jahre alt, etwas kleiner und eher dick. Er hatte glatte Haare, an den Seiten kurz rasiert und ein Tattoo am Oberarm und einen Schriftzug am Unterarm. Er war bekleidet mit einer Jogginghose, einem Shirt und trug eine schwarze Eastpak-Bauchtasche. Die beiden anderen Männer sollen ebenfalls Mitte 20 und etwa 170 bis 180 cm groß gewesen sein. Die Kriminalpolizei hat Ermittlungen wegen Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen aufgenommen und bittet Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben und weitere Hinweise zu den Tätern machen können, sich unter Tel. 0711/3990-330 zu melden.

Quelle: http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110976/3365444

Staatsanwältin klagt 38-Jährigen an: Leipziger Flüchtlingshelferin vergewaltigt

Staatsanwältin klagt 38-Jährigen an: Leipziger Flüchtlingshelferin vergewaltigt

Die Staatsanwaltschaft erhebt schwere Vorwürfe gegenüber einem 38 Jahre alten Iraker:

Der Asylbewerber, dem Kirchenasyl gewährt worden war, soll eine ehrenamtliche Flüchtlingshelferin aus Leipzig vergewaltigt, genötigt und sie schwer misshandelt haben.

Am Montag begann am Landgericht ein mehrtägiger Prozess. Der Beschuldigte bestreitet die Anklage.

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Quelle: http://www.lvz.de/Leipzig/Lokales/Staatsanwaeltin-klagt-38-Jaehrigen-an-Leipziger-Fluechtlingshelferin-vergewaltigt

Strafantrag gegen Richter

Strafantrag gegen Richter

Düsseldorf. Im Mai sorgte eine Bewährung für einen irakischen Sexualtäter für große Empörung. Der Amtsrichter begründete seine Entscheidung damit, dass die Justiz keine „dem Pöbel gefälligen Urteile“ fällen dürfe. Jetzt wurde Strafantrag wegen Beleidigung und Rechtsbeugung gegen den Richter gestellt.

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Am 11. Mai musste sich der 22-jährige Iraker Mohammad A. vor dem Düsseldorfer Amtsgericht verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, in den frühen Morgenstunden des 6. Januar ein 15-jähriges Mädchen am Ende eines Bahnsteiges des Düsseldorfer Hauptbahnhofs sexuell belästigt zu haben. „Hier setzte der Tatverdächtige sie trotz Gegenwehr auf seinen Schoß und begann sie unsittlich an Brust und Genitalien zu begrapschen. Außerdem küsste er sie gegen ihren Willen auf den Mund“, hieß es dazu in der internen Lagemeldung der Polizei. Trotz seiner Volljährigkeit musste er sich lediglich vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Begründet wurde das mit dem Alter seines Opfers.

Mohammad A. zeigte sich in der Verhandlung geständig. Er wurde wegen sexueller Nötigung zu einer Haftstrafe von 20 Monaten verurteilt. Weil der Rechtsstaat aber nach Vorfällen wie zu Silvester „nicht in eine Spirale abgleiten darf, in der wir uns vor den Karren bestimmter politischer Gruppierungen spannen lassen“ und keine „dem Pöbel gefälligen Urteile“ gesprochen werden dürften, setzte der Amtsrichter die Haftstrafe jedoch zur Bewährung aus, so die damalige Darstellung der Rheinischen Post.

„Ich bin nicht bereit, mich als Pöbel beschimpfen zu lassen“

Jetzt sieht sich der Richter mit einem Strafantrag wegen Beleidigung und Rechtsbeugung konfrontiert. „Der Richter hat bei der Urteilsverkündung mich, wie auch eine große Zahl anderer Bürger als Pöbel bezeichnet, weil er – zu Recht – davon ausgeht, dass wir ein härteres Urteil, zumindest keine Strafaussetzung zur Bewährung erwartet hätten“, begründete eine ehemalige Richterin aus Bonn ihren Strafantrag.

In dem NRW.direkt vorliegenden Schriftstück heißt es weiter: „Ich bin eine besonnene und rechtstreue Staatsbürgerin und bin nicht bereit, mich von einem Richter in öffentlicher Verhandlung als Pöbel beschimpfen zu lassen. Ich möchte künftig nicht erleben, dass ich mich bei Äußerungen über ein zu mildes Urteil unter Berufung auf einen deutschen Richter als Pöbel bezeichnen lassen muss.“

„Urteil nicht auf gesetzliche und höchstrichterliche Vorgaben gestützt“

In ihrer Begründung des Strafantrags wegen Rechtsbeugung argumentierte die Antragstellerin damit, dass der Amtsrichter bei der Rechtsfindung einen Ermessenspielraum habe. Dieser werde jedoch durch die Paragraphen 46 und 56 des Strafgesetzbuches sowie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juni 1977 eingegrenzt. Darin werde es als das oberste Ziel des Strafens bezeichnet, „die Gesellschaft vor sozialschädlichem Verhalten zu bewahren und die elementaren Werte des Gemeinschaftslebens zu schützen.“ Nach den von der Rheinischen Post zitierten mündlichen Ausführungen zur Urteilsbegründung sei dieses „erkennbar nicht auf die gesetzlichen und höchstrichterlichen Vorgaben gestützt“.

Weiter verweist sie auf die ebenfalls von der Rheinischen Post zitierten Aussagen der Staatsanwaltschaft, nach denen Mohammad A. trotz seines Bleiberechts in Schweden mit falschen Papieren durch Europa reiste und „nichts Besseres zu tun hatte, als hier mit schweren Delikten zu beginnen“. Dies zeige ein „erhebliches kriminelles Potential“. Somit würden weder die Tat noch der Täter einen Anlass geben, ihn mit dem Vollzug der Freiheitsstrafe zu verschonen. „Der Grund für die unangebrachte Milde liegt allein in politischen Vorstellungen des Richters, wie er sie in der mündlichen Urteilsverkündung zur Begründung angegeben hat“, heißt es in dem Strafantrag wörtlich. Die politischen Überzeugen des Richters stellen jedoch keine gesetzliche Grundlage dar, so die Rechtsauffassung der ehemaligen Richterin.

Noch keine Entscheidung über Ermittlungen

Nach eigener Darstellung hatte die Antragstellerin den Strafantrag bereits am 31. Mai zur Post gegeben. Die Sendungsverfolgung der Post habe ihr angezeigt, dass das Dokument am 1. Juni bei der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft eingegangen sei. Trotz mehrfacher Nachfragen seit dem 7. Juni konnte der Eingang des Strafantrags jedoch nicht bestätigt werden. Daraufhin wurde der Staatsanwaltschaft eine weitere Ausfertigung des Dokuments überlassen. Am Freitag teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass der Strafantrag nunmehr erfasst sei und das Aktenzeichen dafür vergeben wurde. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die Entscheidung der zuständigen Dezernentin über die Aufnahme von Ermittlungen aber noch nicht getroffen wurde.

Quelle: http://nrw-direkt.net/strafantrag-gegen-richter/

“Safer Sex”-Pakete für alle neuen Häftlinge

“Safer Sex”-Pakete für alle neuen Häftlinge

Gleitcreme und Anleitung

Die neuen Packerl für die Insassen der 27 Justizanstalten haben es im wahrsten Sinne in sich: Neben Hygieneartikeln und Kondomen bekommen Inhaftierte jetzt auch Gleitcreme.

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Ein junger Erst-Häftling könnte den Erhalt des “Safer Sex”-Packerls seltsam oder sogar bedrohlich empfinden: Denn neben Zahnputzzeug und einigen Kondomen ist auch ein Gleitmittel sowie eine Sexpraktiken-Bilderreihe samt präziser Nutzungsanleitung im Sackerl enthalten. Die Packerl werden in der Justizanstalt Wien-Favoriten, Außenstelle Münchendorf, feinsäuberlich verpackt.

“Das Take-Care-Paket samt Informationen ist eine wichtige Präventionsmaßnahme gegen die Ansteckung mit Krankheiten, insbesonders mit HIV und Hepatitis B sowie C. Gesundheit steht bei uns im Vordergrund”, sagt Justizministerium-Sprecherin Britta Tichy-Martin. Damit möglichst viele Insassen erreicht werden können, gibt es das Präventionspackerl jetzt neuerdings in insgesamt 13 Sprachen – von Französisch bis Arabisch, von Chinesisch bis Kiswahili.

Quelle: http://m.heute.at/news/oesterreich/noe/Safer-Sex-Pakete-fuer-alle-neuen-Haeftlinge;art23654,1306364
Zum letzten Mal: Nein heißt Nein

Zum letzten Mal: Nein heißt Nein

Die Würfel sind gefallen: Das Sexualstrafrecht in Deutschland wird reformiert. Und doch – es bleiben immer noch Strafbarkeitslücken. Wir sollten sie schließen!

Thomas Fischer ist Bundesrichter in Karlsruhe und schreibt für ZEIT und ZEIT ONLINE über Rechtsfragen. Weitere Artikel seiner Kolumne “Fischer im Recht” finden Sie hier – und auf seiner Website.

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Auf vielfachen Wunsch – aber wirklich nur deshalb! – erlauben wir uns, zum Thema aller Themen, zur Entscheidungsschlacht von Gut und Böse, zur Mutter aller Strafrechtsreformen, also zur noch vor der Sommerpause umzusetzenden Reform des SEXUAL-Strafrechts ein letztes Mal Ausführungen zu machen. Am 24. Juni, so lasen wir, haben sich ein paar Parlamentarierinnen von CDU und SPD geeinigt: Die Sache läuft! Was draußen geschwätzt wird, ist den Macherinnen egal. Mit dem Rest sollen sich dann die Gerichte herumschlagen, dazu sind sie ja wohl da.

Ist Ihnen übrigens aufgefallen, dass sich die Araber und die Marokkaner und die Algerier in letzter Zeit auffällig zurückhalten? Das ist natürlich ein Trick, um die Menschen über die Dringlichkeit des Anliegens zu täuschen. Daran kann man sehen, wie gefährlich diese Banden sind.

Spaß beiseite: Vielen hierzulande ist es durchaus ernst; viele haben Sorge, viele durchschauen nicht, um was es eigentlich geht. Viele Hundert Kommentare zu dieser Kolumne – wenn sie sich mit dem Thema befasst – zeigen vor allem eines: Alles geht durcheinander.
Das ist kein Vorwurf: Lesen Sie den Artikel von Andreas Zielcke in der Süddeutschen Zeitung vom 23. Juni 2016 (SZ, Seite 9)! Ein lobenswerter Versuch, die Grundlinien der Diskussion und des Reformprojekts darzustellen und einmal wieder zu sagen, um was es geht. Aber wenn Sie den Text gelesen haben, werden Sie (vielleicht) mit dem Kolumnisten feststellen: Man ist hinterher ungefähr genauso schlau wie zuvor. Nichts Genaues weiß man nicht, da es auch Herr Zielke nicht weiß. Bloß dieses: Alles ist irgendwie sehr schwierig.

Das ist wahr, das ist schade, das muss aber nicht sein. Die Sache ist zwar wirklich kompliziert, aber sie ist nicht von vornherein unverständlich (das ist ähnlich wie bei der Erbschaftsteuer). Um sie zu verstehen, muss man allerdings bereit sein, sich auf ein paar Differenzierungen (Unterscheidungen) und Grundsätze einzulassen und eine Stunde seine eigenen Vorurteile und Sachverhaltsvorstellungen beiseite zu lassen, denn

1)    Behauptungen über die Wirklichkeit sind nicht die Wirklichkeit selbst.
2)    Die Materielle Rechtslage ist nicht identisch mit den prozessualen Regeln ihrer Erkenntnis.
3)    Das bloße “Machen” eines Gesetzes löst weder Beweisfragen noch Dunkelzifferfragen noch Gerechtigkeitsfragen.
4)    Bloße Schlagworte sind nicht geeignet, komplizierte Strukturen zu klären oder zu entscheiden.

Auf dieser Grundlage versuche ich noch einmal, ein paar Rechtsfragen zu erklären:

1) “Nein heißt Nein”

Ein schön klingendes Schlagwort, das aber in der Praxis kaum etwas erklärt oder erleichtert. Mit “Köln” zum Beispiel hat es nicht das Geringste zu tun. “Köln” wiederum hat mit der “Strafbarkeit von Grabschen” nichts zu tun: Dort wurde ja gerade eben nicht (“nur”) gegrabscht, sondern offenkundig genötigt: Da bestand also keine (Grabscher-)Lücke.

Für das “Grabschen” – gemeint ist: Ausführen so genannter “sexueller Handlungen” unter Missbrauch einer Überraschungssituation – hat das “Nein-heißt Nein”-Dogma praktisch keine Bedeutung: Niemand nimmt ja bisher an, Personen, die in der U-Bahn fahren, eine Treppe hochgehen oder am Kopierer stehen, seien im Prinzip damit einverstanden, sexuell motiviert berührt zu werden. Und selbstverständlich erwartet daher auch niemand, dass alle U-Bahn-Fahrgäste ab sofort einmal in der Minute laut “NEIN” rufen, um die allenthalben lauernden Grabscher über die eigene aktuelle Willenslage in Kenntnis zu setzen.

2) Grabschen

Paragraf 184 i Strafgesetzbuch soll demnächst lauten:
“Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.”

Grabschen bei Unbekannten

Unbestritten ist: Bloßes “Grabschen” = Sexuelle Handlungen ohne jede (noch so geringe) Gewalt, ohne Festhalten, ohne Den-Weg-Versperren, ohne Drohung, ohne Furcht der betroffenen Person, also ausschließlich durch Ausnutzen einer Gelegenheit und eines Überraschungsmoments, ist bisher meist nicht strafbar. Es soll (wird) jetzt aber strafbar gemacht werden.

Das ist rechtspolitisch umstritten. Viele sagen: Da bestehe eine “Schutzlücke” und meinen damit, die Strafbarkeit solcher Handlungen sei dringend erforderlich, und sei es auch nur “symbolisch”. Die Straflosigkeit zeige nämlich, dass das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung gering geschätzt werde. Da in den meisten Fällen Frauen die von Grabschereien Betroffenen seien, demonstriere die Straflosigkeit insbesondere eine Missachtung weiblicher Selbstbestimmung.

Andere sagen: Es bestehe keine Schutzlücke, denn es handle sich um einen Bereich des Bagatell-Unrechts, in dem das Strafrecht mit seinen groben Werkzeugen nichts zu suchen habe und auch keine pädagogische Funktion ausübe. Sobald solche Handlungen eine (ziemlich) niedrige Schwelle überschreiten, sind sie schon heute strafbar: manchmal als Beleidigung, manchmal als Erregung öffentlichen Ärgernisses, häufig als Nötigung, weil die Person gleichzeitig festgehalten oder ein unwillkürlicher Widerstand überwunden wird. So dürfte etwa in den allermeisten Fällen ein Hineingreifen in die Kleidung und eine Berührung von Geschlechtsteilen unter der Kleidung nicht derart “überraschend” erfolgen können, dass die betroffene Person nicht spontan/unwillkürlich auszuweichen versucht oder sich sonst sträubt. Die Überwindung solchen Widerstands aber ist schon wieder Gewalt.

Hieraus kann man nicht ableiten, das Opfer “müsse” sich wehren. Umgekehrt wird eine betroffene Person kaum, bloß weil demnächst auch das “bloße” Anfassen strafbar ist, eine derartige Handlung wort-, reaktions- und widerstandlos über sich ergehen lassen (nach dem zivilrechtlichen Motto: “Dulde und liquidiere”). Die berüchtigten “Schockstarren” (die ja in der Regel Angststarren sind) pflegen selten in der Straßenbahn oder auf Rolltreppen aufzutreten.

Sehr problematisch ist die praktische Umsetzung. Wie viele Strafanzeigen wegen “Grabschens” durch Unbekannte (in der Öffentlichkeit) wird es geben? Und wie sollen diese Taten verfolgt werden? Es ist kaum zu erwarten, dass der “Grabscher”, der einer Frau in der Straßenbahn an den Hintern gefasst hat, dies alsbald zugeben und seine Personalien offenbaren wird. Es ist ebenso wenig wahrscheinlich, dass sich auf den Ruf der begrabschten Frau umstehende Fahrgäste auf den Verdächtigen stürzen und ihn bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.

Von den (angeblich) unermesslich vielen Taten wird also allenfalls ein äußerst geringer Teil überhaupt zur Anzeige kommen; hiervon wird wiederum der weitaus größte Teil entweder mit Einstellung wegen Unerweislichkeit (Paragraf 170 Abs. 2 StPO) enden oder zu Verfahrenseinstellung gegen kleine Geldauflagen, maximal zu Geldstrafen im untersten Bereich führen. Ein volkspädagogischer Effekt dürfte kaum eintreten: Jeder weiß auch heute schon, dass das Verhalten als sozial verächtlich angesehen wird und “verboten” ist.

Grabschen bei Bekannten

Strafbarkeit des Grabschens im sozialen Nahraum stößt natürlich nicht auf das Problem der Täteridentifizierung. Die echte Notwendigkeit, einen einzelnen Griff etwa an Geschlechtsteile über der Kleidung zwischen bekannten Personen oder Unverschämtheiten wie “Tätscheln” im Büro, “Die-Hand-aufs-Knie-Legen”, den Arm um die Schulter legen beim Betriebsfest … und so weiter, besteht aber nach meiner Ansicht nicht und lässt sich auch strafrechtlich schwer verwirklichen, ohne Grenzen eines rechtsstaatlichen Strafrechts zu gefährden.

In der Lebenswirklichkeit wird kaum je eine erste Handlung solcher Art zu strafrechtlichen Anzeigen führen. Bei Wiederholungen gibt es heute wirksame arbeitsrechtliche und sonstige zivilrechtlichen Mittel der Abwehr, Offenlegung und Vorsorge, die weitaus wirksamer und abschreckender sind als die (stillschweigende) Zustellung eines Strafbefehls mit 15 Tagessätzen Geldstrafe. Unter dem – angeblich ja immer noch geltenden – “Ultima-Ratio-Grundsatz” (Strafrecht soll erst dann eingesetzt werden, wenn andere rechtliche Mittel versagen) scheint mir die Grabsch-Verfolgung im sozialen Umfeld überzogen.

Die Beweisbarkeit der angeblichen Handlung ist extrem problematisch, wenn – was naheliegt – keine Augenzeugen vorhanden sind. Der eine sagt ja, der andere nein – wem soll man glauben? Soll gegen jedes unverschämte Tätscheln mit den Keulen einer öffentlichen Verhandlung und einer Begutachtung durch Glaubwürdigkeitssachverständige in die Schlacht gezogen werden? Woher sollen all die qualifizierten Gutachter kommen? Wer soll sie bezahlen? Ist die Gesellschaft willens, pro Jahr 5.000 Glaubwürdigkeitsgutachten à 3.000 Euro zu berappen für aufgrund ihrer Unerweislichkeit eingestellte Verfahren wegen etwa solcher Vorwürfe: “… legte der Angeklagte in einem unbeobachteten Moment überraschend ungefähr zwei Sekunden lang seine linke Hand auf die rechte Brust der Geschädigten ….”

Und wie hoch wird wohl die Quote von Fehlentscheidungen sein – mal so herum, mal so herum?

Sehr interessant ist übrigens auch die Anwendung im Jugendstrafrecht. Der “Grabsch”-Tatbestand wird ja, wie alle Straftatbestände, auf alle Personen ab dem 14. Lebensjahr anzuwenden sein. Da kann man nur sagen: Viel Vergnügen, liebe Jugendrichter!

Grabschen in Beziehungen

Besonders schwierig ist die Lage innerhalb von sexuellen Beziehungen. Kein Mensch wird seinen Partner bei der Polizei anzeigen, weil der ihn/sie gelegentlich “überraschend” (also ohne Willen oder auch gegen den Willen) berührt. Die Problematik setzt also Störungen in der Beziehung voraus. Wir reden daher über problematische, unklare, ambivalente Beziehungen, über Alkohol- und Drogenkonsum eines oder beider Partner, über “Versöhnungen” und Pseudo-Versöhnungen, Streitereien und Aggressionen. Wir reden nicht über Vertragsverhandlungen zwischen zwei Rechtsanwältinnen, sondern über eine unendliche Vielfalt von Möglichkeiten zur Unklarheit, zum Ärger und zum Missvergnügen, überlagert von emotionaler Betroffenheit, Erregung, Affekt.

Wann wohl werden Strafanzeigen wegen “Grabschens” in Beziehungen erstattet? Richtig: ausschließlich nach dem Ende der Beziehung. Dann ist die Gefahr von Falschanzeigen, Rachebeschuldigungen groß, aber auch die von Gegenanzeigen. Schlammschlachten um die Frage, wer wen vor einem Jahr mal nachts wo angefasst hat – wie viel staatsanwaltschaftliche Kraft und Zeit möchten wir dafür aufwenden?

Extraordinäre Beispielsfälle (“Überraschende Durchführung von Analverkehr” und ähnliches) werden immer einmal wieder behauptet, entpuppen sich in den meisten Fällen aber als schlicht unzureichende Feststellungen oder als unplausibel. Materiell-rechtliche “Lücken” bestehen hier nicht wirklich; kaum jemand außerhalb der schäumenden Foren behauptet das noch.

Beispielhaft der “Fotografen-Fall”: Fotograf tritt an stehendes jugendliches Modell heran und führt im Stehen “überraschend” den GV durch. Große Empörung, dass das nicht als “Vergewaltigung” bestraft wurde. Wäre es aber auch nach der neuen Regelung nicht! Es wäre vielmehr ein “Überraschungsdelikt” (“Grabschen”). Ob der Fall früher richtig entschieden wurde, mag dahinstehen: Vieles spricht eher für einen Fall des Paragrafen 177 Abs. Nr. 3 (schutzlose Lage); der Vorsatz des Täters mag fraglich sein. Und ob der entgegenstehende Wille der Betroffenen evident war: Fragezeichen.

Quelle: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2016-06/rechtspolitik-sexualstrafrecht-nein-heisst-nein-fischer-im-recht

Drei Täter erwischt Sexuelle Belästigung auf der Johannisnacht

Drei Täter erwischt Sexuelle Belästigung auf der Johannisnacht

Bis Montagabend verlief die Johannisnacht relativ friedlich, nun vermeldet die Polizei Mainz, dass vier junge Frauen sexuell belästigt worden seien. Drei der Täter konnten gefasst werden.

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Am Montagabend sind vier junge Frauen im Alter von 20 bis 26Jahren auf der Johannisnacht sexuellbelästigt worden. Das  meldet die Mainzer Polizei. Am Adenauerufer hatte sich eine Gruppe von fünf bis sechs jungen Männern den Frauen genähert und sie bedrängt. Als sich die vier Frauen wehrten, wurden sie von den Männern bespuckt, so die Schilderung der Frauen.

Die Frauen wandten sich an den Rettungsdienst in der Nähe, der die Polizeiinformierte. In der Zwischenzeit konnten die Männer in Richtung Theodor-Heuss- Brückeflüchten. Die Polizeileitete eine Nahbereichsfahndungein, bei derdrei der Tätergestellt werden konnten.

Laut Polizeihandelt es sich um 19 bis 26Jahre alte Männer albanischer Herkunft. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft wurden sie, nach dem sie erkennungsdienstlich behandelt wurden, auf freien Fußgesetzt.

Quelle: https://merkurist.de/mainz/blaulicht/sexuelle-belaestigung-auf-der-johannisnacht_h4I

 

Mann nach sexueller Belästigung in Osnabrück-Gartlage gesucht

Mann nach sexueller Belästigung in Osnabrück-Gartlage gesucht

Mehrfach soll ein junger Mann Frauen in Gartlage sexuell belästigt haben. Die Polizei sucht jetzt nach Hinweisen zu dem Unbekannten.

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Mehrere Frauen haben die Polizei laut einer Mitteilung seit Anfang Juni darüber informiert, dass sie im Waldgebiet zwischen Haster Weg und Gartlager Weg einen jungen Mann bemerkt haben, der sich auffällig verhalten habe. In der Vergangenheit soll dieser Mann mehrere Frauen belästigt haben. Den Angaben zufolge habe er sich an unterschiedlichen Tagen zwischen 18 und 19.30 Uhr in dem Waldgebiet aufgehalten.

Der Mann soll etwa 20 Jahre alt und zwischen 1,70 und 1,75 Meter groß sein. Er soll schlank sein, schwarze kurze Haare haben und oft einen blauen Kapuzenpulli sowie eine Jogginghose getragen haben. Außerdem soll der Mann ein Handy bei sich gehabt haben.

Die Polizei bittet um Hinweise unter Telefon 05 41/32 72 215 oder 05 41/32 73 103.

Quelle: http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/735758/mann-nach-sexueller-belastigung-in-osnabruck-gartlage-gesucht

Sechs Monate danach In Köln vergewaltigt – Sandra spricht über den Silvester-Horror

Sechs Monate danach In Köln vergewaltigt – Sandra spricht über den Silvester-Horror

„Im Dunkeln ist es besonders schlimm“, sagt Sandra. Wenn das Licht aus ist, sie das Mikrofon mit dem Sprachprozessor aus dem Ohr genommen hat und gar nichts mehr hört, wirken die Bilder besonders stark.

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Diese Albträume, die ständigen Gedanken. An die Gesichter, die Stimmen, das fiese Grinsen, die Hände, am Körper. Überall Hände.

Einen Menschen einfach in den Arm zu nehmen, daran war für Sandra bis vor kurzem nicht zu denken. „Einen Zug besteige ich seit Silvester auch nicht mehr. Das Warten, das Umsteigen an einem Bahnhof, das halte ich nicht mehr aus.“

Sechs Monate ist es her, dass Sandra, heute 20, und ihren Freundinnen Milena, Julia und Elena (alle 19) passierte, was sie niemals für möglich gehalten hätten, als sie sich am Silvestertag 2015 von Gießen, wo Milena wohnt, auf den Weg nach Köln machten, um nichts anderes zu tun als zu feiern.

Was sie noch weniger ahnen konnten, dass das, wie Behörden nachher mit ihnen umgingen und aus ihrem Fall machen wollten, heute eine ganze Landesregierung in Erklärungsnöte bringt.

Dies ist die Geschichte einer Vergewaltigung, die keine sein sollte. Es ist eine Geschichte, bei deren Aufschreiben man Namen verändern und manche Angaben unklar halten muss, damit die Betroffenen nicht noch mal Opfer werden. Zum zweiten, nein, dritten Mal. Es ist die Geschichte hinter Fallakte Nr. 1 aus der Kölner Silvesternacht.

Eine mittelgroße Stadt im Süden Deutschlands, Juni 2016. Hier ist Sandra mit ihren drei Brüdern bei Mutter Gisela und Vater Klaus aufgewachsen.

Quelle: http://www.express.de/koeln/sechs-monate-danach-in-koeln-vergewaltigt—sandra-spricht-ueber-den-silvester-horror-24304324

 

16-Jährige in Zeitz in Gebüsch gezogen und vergewaltigt

16-Jährige in Zeitz in Gebüsch gezogen und vergewaltigt

In Zeitz (Burgenlandkreis) hat ein Mann eine 16-Jährige in ein Gebüsch gezogen und vergewaltigt. Die Jugendliche hatte den 28-Jährigen am Samstagabend am Bahnhof getroffen und mit ihm auf einer Parkbank Alkohol getrunken, wie die Polizei am Dienstag in Weißenfels mitteilte. Anschließend geschah die Tat. Am Sonntag meldete sich die 16-Jährige bei der Polizei. Diese ermittelte den 28-Jährigen als Täter. Gegen ihn ist inzwischen ein Haftbefehl erlassen worden.

Quelle: http://www.welt.de/regionales/sachsen-anhalt/article156654452/16-Jaehrige-in-Zeitz-in-Gebuesch-gezogen-und-vergewaltigt.html

Junge Männer sollen 35-Jährige in Dortmund vergewaltigt haben

Junge Männer sollen 35-Jährige in Dortmund vergewaltigt haben

Eine 35 Jahre alte Frau ist in Dortmund offenbar Opfer einer Vergewaltigung geworden.

Zwei junge Männer sollen die Frau in der Nacht zum Sonntag verfolgt, auf einem Spielplatz überfallen und ins Gebüsch gezogen haben.

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Einer der Männer habe die Frau mit einem Messer bedroht, der zweite habe ihr ins Gesicht geschlagen, die Unterkleider heruntergerissen und sie vergewaltigt, teilte die Polizei am Dienstag mit.

Die Frau hatte sich nach Hause geschleppt und die Polizei gerufen. Die Männer entkamen.

Quelle: https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/maenner-sollen-35-jaehrige-dortmund-vergewaltigt-haben-entkamen-6525706.html

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