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Mutter: „Das bringt mir meine Tochter nicht zurück“

Mutter: „Das bringt mir meine Tochter nicht zurück“

„Ich habe bereits lebenslänglich erhalten, obwohl ich keine Schuld trage. Eine Chance auf Begnadigung werde ich niemals bekommen.“ Diese abschließenden Worte richtete die Mutter der getöteten Susanna Feldmann (14) vergangene Woche an den Killer ihrer Tochter. Eine gerechte Strafe für diese Tat gebe es in ihren Augen nicht.

Nach 16 Prozesstagen musste Richter Jürgen Bonk am Mittwoch entscheiden, wie lange Ali Bashar (22) in den Knast gehen muss. Der Iraker hatte zugegeben, die Mainzer Schülerin am 23. Mai 2018 getötet zu haben, die Vergewaltigung aber abgestritten. Ein Gutachten stufte ihn als voll schuldfähig und extrem gefährlich ein.

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Richter Bonk: „Der Angeklagte wird wegen Mordes in Tatmehrheit mit Vergewaltigung, tatmehrheitlich dazu wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Nötigung, in Tatmehrheit dazu mit gefährlicher Körperverletzung tateinheitlich mit Nötigung zu lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld wird festgestellt. Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten.“

Richter Bonk hielt Bashar vor, dass er während des ganzen Prozesses keine echte Reue oder Schuldbewusstsein gezeigt habe. Seine beiden Entschuldigungen an die Mutter seien nicht ernst zu nehmen: „Ihre Worte haben auch die Kammer, wahrscheinlich niemanden hier im Saal erreicht.“

Susannas Mutter Diana Feldmann, die an fast allen Verhandlungstagen dabei war, lobte Bonk: „Dass sie sich der Herausforderung dieses Prozesses gestellt haben, nötigt mir persönlich besonderen Respekt ab.“

Richter Bonk begründet das Urteil: „Die Einlassung ist im Kern als widerlegt zu betrachten.“ Niemand der Zeugen habe davon berichtet, dass es ein vertrautes, entspanntes Verhältnis zwischen Bashar und Susanna gegeben habe – sogar ganz im Gegenteil. „Die Kammer ist auch der Überzeugung, dass Susanna zu keinem Zeitpunkt einvernehmlichem Geschlechtsverkehr eingewilligt hätte“, so Bonk. Aber es habe auf jeden Fall Geschlechtsverkehr stattgefunden – eine Vergewaltigung.

Die Geschichte, Susanna hätte wegen eines Sturzes zur Polizei gehen wollen, sei nicht glaubwürdig: „Herr Bashar, sie haben Susanna getötet, um die vorangegangene Vergewaltigung zu vertuschen“, so der Richter klar und deutlich.

Susanna hätte keine Chance gehabt, sich auf den tödlichen Angriff vorzubereiten oder diesen abzuwehren. Damit sei das Mordmerkmal der Heimtücke zweifelsfrei erfüllt. Bisher unbekanntes, schreckliches Detail: „Der Jackenärmel um ihren Hals ist so geknotet worden, dass er einen Durchmesser von acht Zentimetern hatte.“ Die Rechtsmedizin habe allerdings nicht feststellen können, ob Susanna durch diese Schlinge oder den von Bashar im Geständnis geschilderten Würgegriff gestorben ist.

„In all ihrem Einlassungsverhalten ist deutlich geworden, dass Sie anderen eine Mitschuld geben.“ Das liege sicherlich auch an der dissozialen Persönlichkeitsstörung, die ihm von der psychiatrischen Sachverständigen attestiert wurde. Doch er wird nicht müde zu wiederholen: „Alleine Sie und niemand sonst trägt Verantwortung am Tod von Susanna Feldmann!“

Zum Raub am am 27. April 2018 im Wiesbadener Kurpark meint die Kammer: „Wir habe keinen Zweifel daran, dass es genau so ist, wie der Zeuge es hier geschildert hat.“

Die Staatsanwaltschaft hatte auf lebenslänglich und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld plädiert. Das würde eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließen.

Die konkreten Forderungen: Fünf Jahre Haft für die Vergewaltigung, lebenslänglich für den Mord. Für den schweren Raub in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung am 27. April 2018 im Wiesbadener Kurpark sollte Bashar sechs Jahre bekommen, für die in diesem Zusammenhang begangene Nötigung und gefährliche Körperverletzung nochmals acht Monate. Die Nebenklage schloss sich an.

► Die Verteidigung stellte keinen konkreten Strafantrag, wollte aber, dass man von der Sicherungsverwahrung und der besonderen Schwere der Schuld absehe. Grund: Die Vergewaltigung sei nicht erwiesen. Dem folgte das Gericht nicht.

er abgelehnte Asylbewerber Ali Bashar ist in einem weiteren Prozess angeklagt. Gemeinsam mit seinem Freund Mansoor Q. (etwa 14 Jahre alt) soll Ali Bashar eine Elfjährige mehrmals vergewaltigt haben. Diese Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/wiesbaden-mordfall-susanna-heute-bekommt-ali-bashar-sein-urteil-63183678.bild.html

Quelle: Fredrik von Erichsen, Lisa Goedert, Daniela Pfad / TV3

Die vielen Facetten im Fall Susanna: Immer neue Details, immer neue Fragen

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Interessant was man im Wiesbadener-kurier zu lesen bekommt!

Seit Sonntagabend sitzt der 20-jährige Ali B. in Untersuchungshaft. Er hat sowohl in einer ersten Vernehmung bei der Wiesbadener Polizei in der Nacht zum Sonntag und dann am Sonntagnachmittag gegenüber der Haftrichterin des Amtsgerichts Wiesbaden gestanden, die 14–jährige Susanna F. aus Mainz getötet zu haben.

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