„Ich habe bereits lebenslänglich erhalten, obwohl ich keine Schuld trage. Eine Chance auf Begnadigung werde ich niemals bekommen.“ Diese abschließenden Worte richtete die Mutter der getöteten Susanna Feldmann (14) vergangene Woche an den Killer ihrer Tochter. Eine gerechte Strafe für diese Tat gebe es in ihren Augen nicht.
Nach 16 Prozesstagen musste Richter Jürgen Bonk
am Mittwoch entscheiden, wie lange Ali Bashar (22) in den Knast gehen
muss. Der Iraker hatte zugegeben, die Mainzer Schülerin am 23. Mai 2018
getötet zu haben, die Vergewaltigung aber abgestritten. Ein Gutachten stufte ihn als voll schuldfähig und extrem gefährlich ein.
JETZT DAS URTEIL: LEBENSLANG!
Richter Bonk: „Der Angeklagte wird wegen Mordes in Tatmehrheit mit Vergewaltigung, tatmehrheitlich dazu wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Nötigung, in Tatmehrheit dazu mit gefährlicher Körperverletzung tateinheitlich mit Nötigung zu lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Die besondere Schwere der Schuld wird festgestellt. Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten.“
Richter Bonk hielt Bashar vor, dass er während des ganzen
Prozesses keine echte Reue oder Schuldbewusstsein gezeigt habe. Seine
beiden Entschuldigungen an die Mutter seien nicht ernst zu nehmen: „Ihre
Worte haben auch die Kammer, wahrscheinlich niemanden hier im Saal
erreicht.“
Susannas Mutter Diana Feldmann, die an fast allen Verhandlungstagen dabei war, lobte Bonk: „Dass sie sich der Herausforderung dieses Prozesses gestellt haben, nötigt mir persönlich besonderen Respekt ab.“
Richter Bonk begründet das Urteil: „Die Einlassung ist im Kern
als widerlegt zu betrachten.“ Niemand der Zeugen habe davon berichtet,
dass es ein vertrautes, entspanntes Verhältnis zwischen Bashar und
Susanna gegeben habe – sogar ganz im Gegenteil. „Die Kammer ist auch der
Überzeugung, dass Susanna zu keinem Zeitpunkt einvernehmlichem
Geschlechtsverkehr eingewilligt hätte“, so Bonk. Aber es habe auf jeden
Fall Geschlechtsverkehr stattgefunden – eine Vergewaltigung.
Die
Geschichte, Susanna hätte wegen eines Sturzes zur Polizei gehen wollen,
sei nicht glaubwürdig: „Herr Bashar, sie haben Susanna getötet, um die
vorangegangene Vergewaltigung zu vertuschen“, so der Richter klar und
deutlich.
Susanna hätte keine Chance gehabt, sich auf den tödlichen Angriff vorzubereiten oder diesen abzuwehren. Damit sei das Mordmerkmal der Heimtücke zweifelsfrei erfüllt. Bisher unbekanntes, schreckliches Detail: „Der Jackenärmel um ihren Hals ist so geknotet worden, dass er einen Durchmesser von acht Zentimetern hatte.“ Die Rechtsmedizin habe allerdings nicht feststellen können, ob Susanna durch diese Schlinge oder den von Bashar im Geständnis geschilderten Würgegriff gestorben ist.
„In all ihrem Einlassungsverhalten ist deutlich geworden, dass Sie
anderen eine Mitschuld geben.“ Das liege sicherlich auch an der
dissozialen Persönlichkeitsstörung, die ihm von der psychiatrischen
Sachverständigen attestiert wurde. Doch er wird nicht müde zu
wiederholen: „Alleine Sie und niemand sonst trägt Verantwortung am Tod
von Susanna Feldmann!“
Zum Raub am am 27. April 2018 im Wiesbadener Kurpark meint die Kammer: „Wir habe keinen Zweifel daran, dass es genau so ist, wie der Zeuge es hier geschildert hat.“
► Die Staatsanwaltschaft hatte auf lebenslänglich und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld plädiert. Das würde eine Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließen.
Die
konkreten Forderungen: Fünf Jahre Haft für die Vergewaltigung,
lebenslänglich für den Mord. Für den schweren Raub in Tateinheit mit
schwerer Körperverletzung am 27. April 2018 im Wiesbadener Kurpark
sollte Bashar sechs Jahre bekommen, für die in diesem Zusammenhang
begangene Nötigung und gefährliche Körperverletzung nochmals acht
Monate. Die Nebenklage schloss sich an.
► Die Verteidigung
stellte keinen konkreten Strafantrag, wollte aber, dass man von der
Sicherungsverwahrung und der besonderen Schwere der Schuld absehe.
Grund: Die Vergewaltigung sei nicht erwiesen. Dem folgte das Gericht
nicht.
er abgelehnte Asylbewerber Ali Bashar ist in einem weiteren Prozess angeklagt. Gemeinsam mit seinem Freund Mansoor Q. (etwa 14 Jahre alt) soll Ali Bashar eine Elfjährige mehrmals vergewaltigt haben. Diese Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
https://www.bild.de/regional/frankfurt/frankfurt-aktuell/wiesbaden-mordfall-susanna-heute-bekommt-ali-bashar-sein-urteil-63183678.bild.html
Quelle: Fredrik von Erichsen, Lisa Goedert, Daniela Pfad / TV3