Totprügler lachte im Gerichtssaal
Kein Wort der Anteilnahme, keine Entschuldigung. Stattdessen lacht der Totprügler von Wittenberg im Gerichtssaal, gibt sich selbst als Opfer rassistischer Beleidigungen.
Kein Wort der Anteilnahme, keine Entschuldigung. Stattdessen lacht der Totprügler von Wittenberg im Gerichtssaal, gibt sich selbst als Opfer rassistischer Beleidigungen.
Zwei junge Männer, im Alter von 17 und 18 Jahren, befanden sich im Breiten Weg im Bereich eines Fast-Food-Restaurants. Dort trafen sie auf eine Personengruppe, von denen ihnen ein paar Personen flüchtig bekannt sind. Es kam zu einer verbalen Auseinandersetzung, da dem 17-jährigen Magdeburger der Diebstahl eines Mobiltelefons vorgeworfen wurde. In der weiteren Folge wurde der 17-jährige durch mehrere Personen aus der Gruppe geschlagen. Dem Magdeburger fiel sein Handy auf den Boden und wurde von einer Person aus der Gruppe entwendet. Danach erhielt der 17-Jährige weitere Schläge, bis er zu Boden stürzte. Die Personengruppe entfernte sich im Anschluss in Richtung Alter Markt.
Die Gruppierung wurde wie folgt beschrieben:
Die polizeilichen Ermittlungen laufen.
Zeugen, welche Hinweise zu den Tätern und/oder der Tat geben können, werden gebeten sich unter 0391/546-3292 im Polizeirevier Magdeburg zu melden.
Nach dem Tod des 30-jährigen Markus H. in Wittenberg beginnt am 28. Februar der Prozess am Magdeburger Landgericht gegen einen jungen Syrer. …
Am Donnerstag, gegen 13:30 Uhr, kam es in der Magdeburger Altstadt zu einem räuberischen Diebstahl. …
Der 15-Jährige befand sich mit zwei weiteren Jugendlichen, im Alter von 13 und 14 Jahren, im Bereich der Straße Am Seeufer. …
Gericht muss erst das Alter des Syrers überprüfen
Vor wenigen Tagen sollte der Prozess gegen Sabri H. (20?), den mutmaßlichen Totprügler vom Wittenberger Arsenalplatz beginnen. Doch er platze schon vor der Eröffnung. Weil es inzwischen erhebliche Zweifel daran gibt, dass der Angeklagte zur Tatzeit im jugendlichen Alter war.
Am 29. Juni 2017 soll der junge Syrer (zur Tatzeit angeblich 17 Jahre alt) nach einer Rangelei Markus H. (30) niedergeschlagen haben. Der Wittenberger zog sich beim Sturz eine tödliche Kopfwunde zu. Der Totprügler blieb auf freiem Fuß. Zunächst war von Notwehr die Rede.
Mit der Anklageerhebung (Az. 22 KLs 28/18) wegen Körperverletzung mit Todesfolge beantragt die Staatsanwaltschaft im Herbst 2018 erstmals, den Verdächtigen in U-Haft zu nehmen. Aber die zuständigen Richter lehnten ab.
Im Juni sollte endlich das Verfahren vor der 2. Großen Strafkammer des
Landgericht Magdeburg als Jugendkammer beginnen. Unter Ausschluss der
Öffentlichkeit. Doch der Termin wurde aufgehoben. Zunächst weil die
Kammer überlastet war. Aber auch die für solche Fälle vorgesehenen
Ersatztermine im September wurden gestrichen.
Denn
inzwischen zweifelt die Jugendkammer an ihrer Zuständigkeit. Ist Sabri
H. überhaupt nach Jugendrecht zu bestrafen? Gerichtsmediziner sollen nun
erst mal anhand des Zahnstatus‘ die Altersangaben des Syrers
überprüfen.
„Genau das haben wir schon mehrmals gefordert und wurden immer abgeschmettert“, sagt Karsten H. (54), der Vater des Opfers und einer der Nebenkläger, kopfschüttelnd. Insgesamt gab es in den 22 Monaten seit der Tat sechs derartige Anträge – allesamt von der Justiz abgelehnt.
Der Anwalt des Vaters hat inzwischen ein Beschwerdeschreiben an die Präsidentin des Landgerichts Magdeburg abgesetzt.
Foto: privat/Karsten Hempel
Über ein Jahr sah es so aus, als bliebe der Tod von Markus Hempel (†30) ungesühnt. Die Ermittlungen standen zwischenzeitlich vor der Einstellung, zogen sich immer wieder in die Länge. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft den Fall endlich abgeschlossen.
Am heutigen Vormittag kam es in der Georg-Kaiser-Straße zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Männern, in deren Folge mehrere Personen durch den Einsatz von Pfefferspray verletzt wurden.
Der 44-jährige Mann, der am gestrigen Tag zwei junge Mädchen auf einem Spielplatz in der Grünstraße sexuell belästigt haben soll, wurde jetzt weggesperrt.
Am Mittwochnachmittag, kam es im Zoo von Magdeburg zu einer sexuellen Nötigung von vier Kindern.
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