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Tag: Korneuburg

Haft für 17-jährigen Afghanen wegen Missbrauchs

Haft für 17-jährigen Afghanen wegen Missbrauchs

Bericht vom 21.06.2016

Das Landesgericht Korneuburg hat am Dienstag einen 17-jährigen Afghanen wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung zu einem Jahr und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte eine 13-Jährige mehrmals zum Geschlechtsverkehr in allen Formen genötigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Prozess um sexuelle Belästigung vertagt

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Einem 48-jährigen Künstler aus Trinidad und Tobago war angelastet worden, sich an einem Elfjährigen “gerieben” und auch dessen Mutter begrapscht zu haben. Nach seiner Festnahme habe er zudem eine Polizeibeamtin gekratzt. Es sei “nichts gewesen”, bestritt der Angeklagte die Vorwürfe.

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Beschuldigter sei im Zweifel freizusprechen

Der Mann, der nach seinen Angaben seit fünfeinhalb Jahren vorwiegend im Weinviertel mit einer Freundin lebt, soll im April in Stockerau zunächst bei einem Würstelstand Alkohol konsumiert haben, ehe es am Weg zu einem Cafe zu dem Zwischenfall kam – der Staatsanwalt sprach von “beischlafähnlichen Handlungen”. Verteidiger Phillip Bischof beschrieb seinen Mandanten als bekannten Künstler, der ausdrucksstarke Bilder schaffe. Es sei sehr schwierig, die aufgestellten Behauptungen zu widerlegen, aber das “Zeitfenster” zwischen dem Verlassen des Würstelstandes und dem – durch die Registrierkassa bewiesenen – Lokalbesuch sei zu eng. Zudem seien Leute dort gewesen, aber niemand habe etwas bemerkt. Der Anwalt wies die Schöffen eingangs auf den “fundamentalen” Rechtsgrundsatz hin, wonach ein Beschuldigter im Zweifel freizusprechen sei.

Der 48-Jährige gab via Englisch-Dolmetscherin an, am Würstelstand ein bischen “gechillt” zu haben, er sei aber keinesfalls betrunken gewesen. Richter Helmut Neumar hielt ihm Aussagen des Betreibers entgegen, wonach er u.a. Schnaps und Bier konsumiert hatte, und stellte in den Raum, dass er vielleicht durch Alkohol enthemmt agiert habe. “Warum sollten die Zeugen lügen?”, meinte der Richter. Er habe nichts mit dieser Frau zu tun gehabt, entgegnete der Angeklagte. Er wisse nicht, warum er belastet werde. Buben hätten ihn um Zigaretten angesprochen, die er ihnen aber nicht gab.

Mann sei “sehr aggressiv” gewesen

Erkennungsdienstlich behandelt wurde der Mann eine Woche nach der Festnahme. Dabei soll es zu der Verletzung der Beamtin gekommen sein. Er sei ein Rasta und schwöre bei Gott, dass er sie nicht attackiert habe. Sie habe ihm – für die Abnahme der Fingerabdrücke – zwei Finger gerade biegen wollen, die aber nach einem Unfall bei Arbeiten für einen Holzschnitt verkrümmt sind. Vielleicht habe er deshalb gezuckt. Der Mann sei bei der Festnahme “sehr aggressiv” gewesen, dann habe er sie gekratzt, sagte die Polizistin aus.

Nach der Vorführung der kontradiktorischen Befragung des Buben, der schilderte, dass der Beschuldigte ihn gepackt habe, wurde die Verhandlung auf den 26. August vertagt. Für diesen Tag soll neben der (heute abwesenden) Mutter des Elfjährigen auf Antrag der Verteidigung u.a. der Würstelstandbetreiber als Zeuge geladen werden.

Der Angeklagte wurde aus der U-Haft entlassen.

Quelle: http://www.noen.at/korneuburg/landesgericht-korneuburg-prozess-um-sexuelle-belaestigung-vertagt/17.737.665

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