Nach der
Verhandlung um den Mord an der 82-jährigen Gerda K. am Dienstag hat die
Jugendkammer des Landgerichts Cottbus entschieden, dass der Haftbefehl
gegen den Angeklagten außer Vollzug gesetzt wird.
„Am Ende des Termins hat die 3. Große Strafkammer –
Jugendkammer – des Landgerichts Cottbus den Beschluss verkündet, dass
der Haftbefehl gegen den Angeklagten gegen Auflagen und Weisungen außer
Vollzug gesetzt wird“, wie Frank Merker, Vorsitzender Richter und
Pressesprecher des Landgerichts Cottbus informiert.
Dem Angeklagten wurde vorgegeben,
wo er sich ab jetzt aufhalten soll. Außerdem muss er sich täglich,
außer an den Tagen, an denen die Verhandlung stattfindet, bei einer
Polizeidienststelle melden und pünktlich zu den
Hauptverhandlungsterminen erscheinen.
Die Begründung der
Jugendkammer für das vorübergehende Aussetzen des Haftbefehls: Der
Angeklagte befinde sich seit mehr als zwei Jahren und vier Monaten in
Untersuchungshaft und ein kurzfristiger Verfahrensabschluss sei nicht
absehbar. Deshalb habe sich die Kammer, unter Berücksichtigung des
Alters des Angeklagten und trotz der Tatsache des nach wie vor
bestehenden dringenden Tatverdachts, entschieden, dass die
Untersuchungshaft auch unverhältnismäßig ist.
„Die erteilten
strengen Auflagen erscheinen der Kammer ausreichend, um der weiterhin
bestehenden Fluchtgefahr entgegenzuwirken“, heißt es in der Mitteilung
des Landgerichts weiter. Gegen die Entscheidung der Kammer könne das
Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt werden.
Der Angeklagte sei
Dienstagnachmittag aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Der
nächste – nichtöffentliche – Hauptverhandlungstermin ist für den 12.
Juli vorgesehen.
Im Dezember 2016 wurde die Rentnerin tot in ihrer Wohnung gefunden. Dem Angeklagten wird vorgeworfen Gerda K. getötet zu haben, um Geld und Wertgegenstände zu entwenden.
https://www.lr-online.de/lausitz/cottbus/verdaechtiger-im-cottbuser-mordfall-gerda-k-ist-auf-freiem-fuss_aid-39841141
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Am kommenden Sonnabend jährt sich der Todestag der Cottbuser Rentnerin Gerda K. zum zweiten Mal. Seit rund 14 Monaten läuft der Prozess gegen ihren mutmaßlichen Mörder vor dem Cottbuser Landgericht. Ein junger Syrer soll, so die Anklage, die Rentnerin in ihrer Wohnung getötet haben.