Verdächtige bleiben hinter Gittern

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Nach tödlicher Attacke auf Feuerwehrmann: Amtsgericht lehnt Haftbeschwerden ab

Das Amtsgericht Augsburg hat die Haftbeschwerden von sechs Tatverdächtigen in Zusammenhang mit der tödlichen Prügelattacke abgelehnt. Dies teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die endgültige Entscheidung liegt nun beim Augsburger Landgericht. Einige Strafverteidiger sehen trotzdem noch gute Chancen, dass ihre Mandanten bald freikommen.

Die von sechs Beschuldigten durch ihre Verteidiger eingelegten Haftbeschwerden wurden dem Landgericht Augsburg mit einer Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung vorgelegt. Die Staatsanwaltschaft selbst wollte sich wegen der “Wahrung der Rechte der Verfahrensbeteiligten” sowie wegen des noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahrens weder zum Inhalt der Stellungnahme noch zum Ergebnis der Ermittlungen äußern.

Die sechs Haftbeschwerden betreffen jene sechs Mitglieder der siebenköpfigen Gruppe, der die Staatsanwaltschaft Beihilfe zum Totschlag an einem 49 Jahre alten Feuerwehrmann sowie gemeinschaftlich begangene schwere Körperverletzung am 50-jährigen Begleiter des Feuerwehrmanns vorgeworfen wird. Marco Müller, Anwalt des 17 Jahre alten Haupttatverdächtigen Halid S., dem der Totschlag am Opfer Roland S. vorgeworfen wird, hatte am Dienstag gegenüber FOCUS Online angekündigt, Anfang des nächsten Jahres ebenfalls Haftbeschwerde einzulegen.

Attacke in Augsburg: Anwalt sieht Hauptverdächtigen “entlastet”

Müller zweifelt den Tatbestand des Totschlags an. Müller sprach nach der Auswertung des Hauptbelastungsvideos der Staatsanwaltschaft von einer weiteren “Entlastung” seines Mandanten. Die Staatsanwaltschaft kommentierte auch diese Aussagen nicht.

Der Berufsfeuerwehrmann war am späten Abend des Nikolaustags privat mit seiner Frau und einem befreundeten Ehepaar auf dem Heimweg vom Christkindlesmarkt. Auf dem Königsplatz kam es dann gegen 22.40 Uhr zu einem Streit zwischen Roland S. und einer Gruppe von sieben jungen Männern im Alter zwischen 17 und 20 Jahren. Nach einem Gerangel zwischen S. und einem anderen Mitglied der Gruppe erhielt der 49-Jährige dann einen Faustschlag gegen den Kopf. Der Berufsfeuerwehrmann fiel sofort zu Boden und erlag um 23.30 Uhr den Folgen des Faustschlags, der laut Ermittlern von Halid S. ausging.

“Haftbefehle nicht differenziert”: Strafverteidiger sieht “gute Aussichten” für Beschwerde

Für Moritz Bode, Anwalt eines 19-Jährigen, der sich nach dem tödlichen Angriff aus der Gruppe der Polizei gestellt hatte, bedeutet die Entscheidung des Amtsgerichts “keine Vorentscheidung”, sagte Bode FOCUS Online. “Ich sehe nach wie vor gute Aussichten, dass das Landgericht der Haftbeschwerde meines Mandanten am Ende stattgeben wird. Denn die Haftbefehle wurden alle über einen Kamm geschert und nicht differenziert begründet.”

Sein Mandant sei nicht bei der Gruppe gewesen, aus der heraus nach Angaben der Staatsanwaltschaft der 17-jährige Halid S. den Faustschlag mit tödlichen Folgen ausgeteilt hat. Und er sei auch nicht an der gefährlichen gemeinschaftlichen Körperverletzung gegen den Bekannten von Roland S. beteiligt gewesen. “Totschlag setzt einen Vorsatz zur Tötung voraus. Den kann ich trotz aller Tragik der Ereignisse vom 6. Dezember am Königsplatz aber nicht erkennen. Und damit auch keine Beihilfe zum Totschlag.”

Zuvor hatte bereits der ehemalige Bundesrichter Thomas Fischer den Totschlags-Tatbestand bezweifelt. Laut Paragraph 212 des Strafgesetzbuchs liegt ein Totschlag dann vor, wenn eine Person eine andere vorsätzlich tötet. Im Fall vom Königsplatz bedeutet dies, dass der 17-jährige Halid S. den Tod des Feuerwehrmannes entweder gewollt oder bewusst in Kauf genommen haben müsste. Dies sei im Augsburger Fall aber unwahrscheinlich, meinte Fischer in einem Beitrag für “Spiegel Online”.

Auch Strafverteidiger Klaus Rödl kritisierte die “sehr allgemein gehaltenen Vorwürfe” der Staatsanwaltschaft, was beide Straftatbestände betreffe. Auf dem Hauptbeweisvideo der Staatsanwaltschaft seien neben dem Haupttatverdächtigen nur vier und nicht sechs weitere Mitglieder der Gruppe zu sehen, so Rödl. Auch er zweifelt wie Bode an, dass die Staatsanwaltschaft den Tatbestand des Totschlags aufrecht erhalten kann.

Das Landgericht soll in Kürze endgültig über die Haftbeschwerden der sechs Tatverdächtigen entscheiden. Alle sieben Mitglieder der Gruppe sitzen seit rund zehn Tagen in Untersuchungshaft.

https://www.focus.de/panorama/welt/sechs-antraege-gesellt-nach-toedlicher-attacke-auf-feuerwehrmann-amtsgericht-lehnt-haftbeschwerden-ab_id_11474446.html

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