Gruppenvergewaltigung in Freiburg: Polizei weist Vorwürfe zurück
Eine 18-Jährige wird in Freiburg von einer Gruppe Männern vergewaltigt. Dabei hätte der Haupttatverdächtige längst im Gefängnis sitzen müssen, gegen ihn lag ein Haftbefehl vor.
Wie konnte das passieren? Bei einer Pressekonferenz haben Polizei und Staatsanwaltschaft Erläuterungen dazu gemacht.
Bei einer Pressekonferenz zur mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen in der Hans-Bunte-Straße in Freiburg hat die Polizei erklärt, warum der mutmaßliche Haupttatverdächtige auf freiem Fuß war, obwohl gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Die Kurzfassung: Die Polizei wusste nicht, wo sich der damals 21-Jährige aufhielt, und konnte ihn deshalb nicht festnehmen.
Wie Kripochef Bernd Belle sagte, war der Hintergrund für den Haftbefehl ein Ermittlungsverfahren wegen des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Der Mann soll mit Marihuana gedealt haben. Darüber hinaus soll er seit Sommer drei Körperverletzungen und zwei Taten mit Sexualbezug begangen haben. Er gilt deshalb als Intensivtäter.
Polizei sieht kein Versäumnis ihrerseits
Die Staatsanwaltschaft habe den Haftbefehl am 10. Oktober erlassen, rund zweieinhalb Wochen vor der Tat. “Sie dürfen aber nicht davon ausgehen, dass ein Haftbefehl ins Haus kommt und wir sofort mit zwei Mann rausfahren”, so Belle. Stattdessen habe die Polizei für den 23. Oktober eine Durchsuchung der Wohnung des Mannes geplant, nachdem sie ihn in den Monaten davor trotz Observierung der Meldeadresse, der Adresse seiner Familie und anderer Orte nie hatte ausfindig machen können.
“Dann haben uns die Ereignisse überholt”, sagte Belle mit Blick auf die mutmaßliche Vergewaltigung. Ein Versäumnis der Polizei sieht er nicht. Der Vorwurf, die Behörde hätte die Tat verhindern können, sei zwar aus heutiger Sicht betrachtet richtig. Ausgehend vom Kenntnisstand vor der Tat in der Hans-Bunte-Straße habe die Polizei aber richtig gehandelt.