Durfte Ali Bashar gar nicht verhaftet und nach Deutschland gebracht werden?

Durfte Ali Bashar gar nicht verhaftet und nach Deutschland gebracht werden?

Es wird immer abstruser! Nach dem Geständnis des 21-jährigen Ali Bashars, die 14-jährige Susanna getötet zu haben und dessen Einlieferung in ein Frankfurter Gefängnis (TAG24 berichtete), kommen nun weitere Details ans Licht.

So hätten etwa die kurdischen Behörden im Nordirak das Innenministerium sowie die Bundespolizei unter Druck gesetzt. Laut Informationen des Focus, sollte der aus dem Irak stammende Verdächtige entweder sofort abgeholt und nach Deutschland geflogen werden, oder er würde wieder frei gelassen werden (TAG24 berichtete).

Doch damit nicht genug: Ein Karlsruher Strafverteidiger soll nun gegen den Bundespolizeichef Dieter Romann und alle an der Rückführung von Ali Bashar beteiligten Personen Strafanzeige gestellt haben, berichtet der Spiegel.

Der Grund: Verdacht auf Freiheitsberaubung! Angeblich soll Romann “die Fahndung persönlich und ohne Ermittlungsauftrag durch gesetzliche Strafverfolgungsbehörden veranlasst” haben.

Laut Spiegel hätten weder ein internationaler Haftbefehl noch ein Auslieferungsersuchen aus Deutschland vorgelegen, die Überführung Ali Bashars sei damit illegal gewesen.

Bundespolizei und Bundesregierung hingegen geben an, dass die Abholung des Flüchtigen eine Abschiebung aus der autonomen Kurdenregion im Nordirak gewesen sei.

Quelle: https://www.tag24.de/nachrichten/frankfurt-susanna-ali-bashar-ueberfuehrung-anzeige-bundespolizeichef-romann-637021

Foto: TAG24

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