Vergewaltigungs-Prozess platzt – Angeklagter frei!

Vergewaltigungs-Prozess platzt – Angeklagter frei!

Mit der besten Freundin die Nacht durchtanzen, dann heim nach Haar – mit dem Taxi, damit nichts passiert. So hatte es Krankenschwester Anna K. (25) schon oft gemacht. Doch am 8. April 2017 wurde ausgerechnet das Taxi zur gefährlichen Falle…

Arif C. (42) soll die junge Frau auf der Fahrt vom Club „Willenlos“ am Ostbahnhof nach Haar zum Sex gezwungen haben. Es ist KEIN Taxifahrer, sondern fährt einen dunklen BMW – doch Anna K. sagt: „Ich ging davon aus, dass es ein Taxi ist. Sonst wäre ich nicht eingestiegen.“

Laut Anklage fuhr Arif C. mit der Frau in ein Waldstück, wo er sich an ihr verging. Dann soll er sie nach Hause gefahren und noch rund 30 Euro dafür kassiert haben! Auf dem Heimweg hob Anna K. noch Geld ab. Möglicherweise, weil sie sich im Taxi übergeben hatte.

„Ich erinnere mich an kaum etwas“, sagt die Krankenschwester. Im Club hätten Männer den Frauen einen Whiskey-Cola spendiert. „Danach ging es mir nicht mehr gut“, sagt sie. „Mir war schlecht, ich ging schnell alleine zum Taxi.“

An den Fahrer und die Tat kann sich Anna K. kaum erinnern. „Ich war völlig weggetreten“, sagt sie. „Ich kam zu mir, als er auf mir lag.“ Als der Fahrer sie in Haar raus ließ, lief sie gleich zur Polizei. Sie hatte sich das Kennzeichen gemerkt. So kamen die Ermittler auf den Halter: Arif C. Seine DNA fand man auch an der Leggins des Opfers.

Gestern sollte ihm wegen Vergewaltigung der Prozess gemacht werden. Aber:

Alles platzte, weil die Justiz patzte! Es fehlen wichtige Ermittlungsergebnisse. So wurde z.B. das Blut von Anna K. nicht untersucht, ein Gutachten dafür nicht in Auftrag gegeben. Zeugen sind im Urlaub, laut Gericht „nicht greifbar“.

Die Aussagen der Zeugen sind auch deshalb so wichtig, weil Arif C. zur Tat schweigt. Laut Verteidiger Kai Wagler bestreitet er aber, den Zustand der Frau ausgenutzt zu haben. Ohne Gutachten und Zeugen lässt sich der Fall nicht klären. 

Die Folge:

Der Prozess muss im Oktober von vorne beginnen – und Arif C. kommt frei!

„Der Haftbefehl wurde außer Vollzug gesetzt“, sagte eine Sprecherin des Amtsgerichts.

„Das Beschleunigungsgebot kann nicht eingehalten werden.“ So heißt die Verpflichtung der Justiz, Verfahren gegen U-Häftlinge möglichst schnell voranzutreiben.

Obwohl Arif C. aus der Türkei stammt, sieht das Gericht keine Fluchtgefahr:

„Er hat hier Familie. Es gelten Auflagen: Er muss sich regelmäßig bei der Polizei melden und seinen Pass abgeben.“

Bis zum 23. Oktober kann C. nun seine Freiheit genießen.

Anna K. nicht – sie hat wegen der Spätfolgen der Tat gerade eine Therapie begonnen.

Und muss jetzt damit leben, dass ihr der mutmaßliche Täter jeden Tag begegnen könnte.

Quelle: https://www.bild.de/regional/muenchen/vergewaltigung/falscher-taxifahrer-wegen-vergewaltigung-angeklagt-55796490.bild.html

Foto: Markus Hannich

 

 

 

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