Mit 2,5 Promille im Blut raste er in eine Menschenmenge

Mit 2,5 Promille im Blut raste er in eine Menschenmenge

Erinnern kann er sich an seine Tat nicht:

Völlig betrunken rast ein junger Mann in eine Menschengruppe vor einer Disko, verletzt sieben von ihnen teils schwer. Nun fiel ein Urteil.

Am Ende war es dem Zufall zu verdanken, dass nichts Schlimmeres geschah: Im Prozess um eine Autofahrt in eine Menschengruppe ist ein 29-Jähriger zu vier Jahren Haft verurteilt worden. „Die Kammer konnte nicht feststellen, dass der Angeklagte sich bewusst war, dass er Menschen töten könnte“, hieß es am Donnerstag vor dem Landgericht Stade in der Urteilsbegründung.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich der 29 Jahre alte Syrer am 26. November trotz eines „Blutalkoholwerts von 2,5 Promille“ hinter das Steuer seines Wagens setzte und damit in eine Menschengruppe vor der Diskothek „Flair“ in der Cuxhavener Innenstadt fuhr. Sieben Menschen wurden dabei zum Teil schwer verletzt.

Der Syrer wurde wegen gefährlicher Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt.

Er hatte mit Freunden in dem Klub gefeiert. Sie sagten während des Prozesses als Zeugen aus und gaben an, dass der Beschuldigte so stark alkoholisiert gewesen sei, dass er weder die Garderobenmarke aus seiner Tasche holen noch aufrecht gehen konnte. Nachdem sie die Diskothek verlassen hätten, habe er zunächst auf dem Rücksitz des Wagens Platz genommen, dann aber nach einem Streit seinem Freund den Schlüssel abgenommen und sei unbemerkt losgefahren.

„Dabei war ihm bewusst, dass er infolge seines Alkoholkonsums nicht in der Lage war, das Auto zu fahren“, so die Kammer. Er sei zuvor von Freunden mehrfach darauf hingewiesen worden.

Schließlich sei er in die Fußgängerzone abgebogen, in der sich auch die Diskothek befindet.

„Er beschleunigte das Fahrzeug auf etwa 45 Stundenkilometer und fuhr geradeaus in die ahnungslose Gruppe hinein“, gab der Richter an.

Dabei habe er nicht abgebremst oder versucht, den Personen auszuweichen. „Er versuchte aber auch nicht gezielt, Menschen umzufahren“, hieß es in der Urteilsbegründung weiter.

Ein junger Mann wurde frontal von dem Wagen erfasst, erlitt unter anderem eine Schädelprellung, eine Gesichtsschädelprellung sowie mehrere Hämatome und Hautabschürfungen. Ein anderer wurde durch den Vorfall traumatisiert. Am Ende der Fußgängerzone sei der Wagen letztlich gegen eine Betonmauer gefahren und zum Stehen gekommen.

Mit dem Urteil richtete sich die Kammer weitestgehend nach der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten plädiert hatte. Ebenso wie die Anklage sah das Gericht den Vorwurf des versuchten Mordes in sieben Fällen im Laufe des Prozesses nicht bestätigt.

Angeklagter ist gut integriert

„Zudem besteht absolut kein terroristischer Hintergrund. Der Angeklagte ist nicht islamistisch motiviert gewesen“, betonte der Vorsitzende Richter mehrfach. Vielmehr handle es sich „hierbei um eine Straftat eines ansonsten vorbildlichen und gut integrierten jungen Mannes“, sagte der Richter.

Der Syrer habe nach seiner Ankunft in Deutschland 2015 schnell die deutsche Sprache erlernt und eine Ausbildung begonnen.

Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht, dass er bislang nicht straffällig geworden ist, sich einsichtig gezeigt und bei den Opfern entschuldigt hätte. Zudem hätten die Geschädigten keine erheblichen langfristigen körperlichen oder psychischen Schäden davongetragen.

Zulasten des Beschuldigten berücksichtigte die Kammer vor allem „das unkalkulierbare Risiko für viele Personen“. Es sei dem Zufall zu verdanken, dass es nicht noch mehr Verletzte oder gar Tote gegeben hätte. Sowohl Nebenklage als auch Verteidigung hatten auf die Forderung nach einem konkreten Strafmaß verzichtet. Der Angeklagte selbst hatte im Prozess angegeben, sich nicht an das Tatgeschehen erinnern zu können.

Quelle: https://www.welt.de/regionales/hamburg/article176457149/Gefaengnisstrafe-Mit-2-5-Promille-im-Blut-raste-er-in-eine-Menschenmenge.html

Foto: dpa

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