Lügen über Herkunft: Asylwerber freigesprochen

Lügen über Herkunft: Asylwerber freigesprochen

Was ist da mit unserer Justiz los? Laut einem Wiener Gericht liegt keine (!) „unrechtmäßige Inanspruchnahme von sozialen Leistungen“ nach dem Fremdenpolizeigesetz vor, wenn man jahrelang unter falschem Namen sowie falscher Angabe des Alters und Herkunftslandes in Wien die Grundversorgung bezieht.

Das stellte nun eine Richterin im Prozess gegen einen Nigerianer (38) fest. Ein Dämpfer für die Stadt Wien, die 33.000 Euro zurückbekommen wollte.

Der 38-jährige Nigerianer kam laut einem Bericht des „Standard“ im August 2012 nach Österreich und landete in der Erstaufnahmestelle Traiskirchen. Er gab dort an, Viktor Matt zu heißen, aus Liberia zu stammen und 1993 geboren worden zu sein. Nichts davon war korrekt.

„Mein Leben war in Gefahr“

„Warum haben Sie das gemacht?“, wollte Richterin Magdalena Krausam wissen. „Mein Leben war in Gefahr!“, antwortete der Angeklagte. Er sei in Nigeria von Verbrechern bedroht worden, „die haben drei Menschen getötet“. Daher habe er sich eine neue Identität zulegen müssen, um sich zu schützen, heißt es in dem Bericht.

Sein derzeitiger aufenthaltsrechtlicher Status:

Das Asylverfahren wurde im Sommer 2013 rechtskräftig negativ abgeschlossen, jenes bezüglich subsidiärem Schutz vor einem Jahr – ebenfalls negativ. Unter seinem richtigen Namen hat der Nigerianer aber einen weiteren Antrag gestellt, er hat mittlerweile in Italien geheiratet und ist Vater eines sechs Monate alten Sohnes.

Wien will 33.000 Euro zurück
In einem ersten Verfahren wurde der bis dahin Unbescholtene noch verurteilt, doch das Oberlandesgericht Wien hob das Urteil auf. Wie der „Standard“ berichtet, stellte sich jetzt heraus, dass der 38-Jährige tatsächlich nie aktiv auf Sozialleistungen wie Unterkunft, Krankenversicherung oder Taschengeld gepocht hat. Das alles bekam er automatisch. Die Stadt Wien forderte daher mehr als 33.000 Euro von ihm zurück.

Gleiche Leistungsansprüche mit wahrer Identität
Am Ende sprach Krausam den Mann nicht rechtskräftig frei. Reines Entgegennehmen von Leistungen erfülle den Straftatbestand nicht, die falschen Angaben haben auch nicht dazu geführt, dass er andere oder mehr Leistungen als mit seiner wahren Identität bekommen habe.

Der Stadt Wien bleibt nun nur, das Geld auf dem Zivilrechtsweg einzuklagen – mit eher geringen Aussichten auf Erfolg.

Quelle: http://www.krone.at/1702825

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