AfD Sachsen-Anhalt fordert Gerechtigkeit für Markus H.!

AfD Sachsen-Anhalt fordert Gerechtigkeit für Markus H.!

Wir erinnern uns sicherlich noch alle an den Fall Markus H., der an den Folgen einer „Auseinandersetzung“ mit einem syrischen Asylbewerber sein Leben lassen mussten. Für die etablierten Parteien natürlich kein Thema, für die AfD dagegen schon. Sie brachte das Thema in den Landtag von Sachsen-Anhalt und stellte folgenden Antrag

Gerechtigkeit für Marcus H. – Ein Fall für den Generalstaatsanwalt

Der Landtag wolle beschließen:

Die Ministerin für Justiz und Gleichstellung wird aufgefordert im Wege ihres Einzel­weisungsrechts nach § 146 Gerichtsverfassungsgesetz die Generalstaatsanwalt­schaft Sachsen-Anhalt mit den Ermittlungen zur Tötung des Marcus H. in Wittenberg am 29. September 2017 zu betrauen.

Begründung

Am 29. September 2017 wurde in Wittenberg der 30-jährige Marcus H. von einem sy­rischen Asylbewerber aus einer Gruppe heraus, durch mehrere, den späteren Tod auslösende, gezielte Faustschläge gegen den Kopf verletzt.

Nach uns vorliegenden Erkenntnissen gingen der körperlichen Auseinandersetzung, Provokationen des Syrers gegen das spätere Opfer voraus.

In der Sitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung am 10. November 2017, berichteten auf Antrag der AfD-Fraktion (7/REV/26) die Ministe­rin für Justiz und Gleichstellung und der Generalstaatsanwalt im Auftrag der Landes­regierung. Diese Berichterstattung weicht erheblich von den Tatsachen ab, die nach gesicherten Erkenntnissen der AfD-Fraktion vorliegen.

Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau legte sich ungewöhnlich schnell bereits am 2. Oktober 2017 in einer Presseerklärung fest und bewertete die todbringenden Schläge des Syrers als Notwehrhandlung. Auch scheinen die Schläge gegen den Kopf des Opfers nicht als Notwehrexzess bewertet worden zu sein.

Vielmehr blieb der Täter nach seiner Vernehmung auf freiem Fuß. Er blieb dies auch nach seinem vorübergehenden Untertauchen. Es wurden an ihm weder eine Altersfeststellung, noch eine Blutprobenentnahme durchgeführt.

Dem Vater des Opfers als Nebenkläger, bzw. seiner Prozessvertreterin wurde nur unvollständig Akteneinsicht gewährt (Az.: 114 Js 21319/17).

Der Fall Marcus H. wird von der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau augenscheinlich mit wenig Intensität verfolgt. Mutmaßlich wird hier wegen des ethnisch-kulturellen Konfliktpotenzials versucht, den Täter zum Opfer umzudefinieren.

Die Falschbewertungen der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und die Falschaus­sagen den Ausschussmitgliedern gegenüber, rechtfertigen die Übertragung der Er­mittlungen im Fall Marcus H. auf die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg (Saale) im Wege der externen ministeriellen Einzelweisung nach § 146 GVG um den Ein­druck der Rechtsbeugung und Justizverweigerung zu vermeiden.

Zugleich wird ein Anfangsverdacht der Strafvereitelung im Amt nach §§ 258, 258a StGB gegen die ermittelnden Staatsanwälte und den Behördenleiter zu prüfen sein, die das Überwa­chungsvideo mit dem Tathergang in Wittenberg gesichtet und rechtlich bewertet ha­ben.

Oliver Kirchner Fraktionsvorsitzender

Quelle: https://www.journalistenwatch.com/2018/05/02/afd-sachsen-anhalt-fordert-gerechtigkeit-fuer-markus-h/

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