Gutachten bestätigt: Angeklagte aus Eritrea volljährig

Gutachten bestätigt: Angeklagte aus Eritrea volljährig

Alle vier der Gruppenvergewaltigung angeklagten Eritreer sind definitiv volljährig.

Rechtsmedizinische Untersuchungen, deren Ergebnisse am Dienstag vor dem Landgericht Dessau präsentiert wurden, haben im Kern die Altersangaben der Männer bestätigt, denen vorgeworfen wird, im Sommer 2017 eine Mittfünfzigerin aus Dessau vergewaltigt zu haben. Drei haben mittlerweile die Tat gestanden.

Altersschätzungen werden von den Ermittlern oder dem Gericht immer dann in Auftrag gegeben, wenn verlässliche Angaben fehlen und es um juristisch und für die Strafbarkeit und das Strafmaß bedeutsame Grenzen geht: Ist der Verdächtige 14 und strafmündig, ist er 18 und kann das normale Strafrecht angewendet werden oder ist er maximal 21 und könnte eventuell nach Jugendrecht verurteilt werden.

Um einen der Dessauer Angeklagten mussten sich die Forensiker nicht weiter kümmern, er hatte angegeben, 1996 geboren zu sein, bei ihm würde also keinesfalls mehr Jugendstrafrecht gelten. Bei zwei anderen Angeklagten war es schwieriger: Sie waren zur Tatzeit nach eigenen Aussagen über 18, die Staatsanwältin hielt es jedoch für möglich, dass sie auch über 21 sein könnten.

Keine eindeutige Entscheidung zur Altersgrenze von 21 Jahren

Der Hallenser Rechtsmedizin-Professor Rüdiger Lessig erklärte das übliche Vorgehen bei der Altersfeststellung: Eine einfache medizinische Untersuchung soll zunächst Hinweise auf Krankheiten geben, die zu einer Reifeverzögerung führen können – das scheinbare Alter also nach unten drücken. Als sicheres Zeichen der Volljährigkeit gilt der Durchbruch aller Weisheitszähne – in Studien mit tausenden Probanden wurde niemand gefunden, bei denen das Gebiss früher vollständig ausgebildet war.

Die Röntgen- beziehungsweise CT-Durchleuchtung der linken Handwurzelknochen und des Schlüsselbeins liefern weitere grobe Anhaltspunkte. Dabei wird untersucht, wie weit Wachstumsfugen geschlossen sind. Das Problem: Diese Zeitpunkte streuen erheblich, so dass Lessig bei einem Angeklagten anhand des Schlüsselbeins ein Alter „zwischen 17 und 27, mit hoher Wahrscheinlichkeit zwischen 20 und 22“ angab. Damit ist also keine Entscheidung hinsichtlich der Altersgrenze 21 getroffen – das Gericht muss entscheiden.

Mediziner soll erneut vor Gericht aussagen

Noch problematischer könnte es bei dem vierten Angeklagten werden – auch wenn die Rechtsmedizin anhand dessen Schulter bei ihm von mindestens 22 Jahren ausgeht. Allerdings stellte sich heraus, dass keineswegs klar ist, was der Untersucher mit „22“ meint: im 22. Lebensjahr, also noch 21? Oder war zum Zeitpunkt der Untersuchung der 22. Geburtstag schon verstrichen?

Diese Frage soll der Mediziner in einem der nächsten Termine beantworten, weil unter Umständen damit die 21-Jahre-Grenze für den Angeklagten und seinen Verteidiger in juristisch greifbare Nähe rückt. Die Verhandlung wird am 17. April fortgesetzt.

Quelle: https://www.mz-web.de/dessau-rosslau/gruppenvergewaltigung-in-dessau-gutachten-bestaetigt–angeklagte-aus-eritrea-volljaehrig-29996310

Foto: Sebastian

Gruppenvergewaltigung Aussagen der Angeklagten sorgen für Entsetzen

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