Studentin Miriam (19) bei Rennen getötet Totraser (24, 25) müssen doch ins Gefängnis!

Studentin Miriam (19) bei Rennen getötet Totraser (24, 25) müssen doch ins Gefängnis!

Sie hatten sich im April 2015 ein illegales Rennen geliefert. Erkan F. kam mit seinem aufgemotzten BMW ins Schleudern und von der Straße ab, erfasste auf dem Radweg Miriam, die mit dem Fahrrad unterwegs war – sie starb an ihren schweren Verletzungen.

Bewährungsstrafe aufgehoben

Zwei Jahre sowie ein Jahr und neun Monate gab es auch im ersten Prozess für die beiden jungen Männer – allerdings auf Bewährung.

Doch der BGH hob das Urteil auf. Es sei nicht ausreichend berücksichtigt worden, wie sich die Bewährungsstrafen auf das allgemeine Rechtsempfinden der Bevölkerung auswirken würden.

Außerdem hätten die Richter außer Acht gelassen, dass die Angeklagten die Gefahrenlage mit aggressivem Fahrstil vorsätzlich herbeiführten.

Der Unfall, aber auch die Verurteilung zu Bewährungsstrafen, hatten bundesweit für Entsetzen gesorgt. Vor diesem Hintergrund musste nun eine andere Kammer des Landgerichts entscheiden, ob die in Deutschland geborenen Türken doch noch ins Gefängnis kommen.

Der Staatsanwalt betonte, es lägen keine besonderen Umstände vor, die die Aussetzung zur Bewährung rechtfertigen würden. Die müsse auch versagt werden, wenn sie für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich sei.

„Die Angeklagten haben ihre bloße Freude an Geschwindigkeit über menschliches Leben gestellt.“

Das wäre sicher nicht nur für die Familie der Toten sondern auch für Sie ein wichtiger Schritt.“

Die Angeklagten würden die Strafe sicher überwiegend im offenen Vollzug verbüßen.

Auch er sah wie der Staatsanwalt keine besonderen Umstände, die eine Strafaussetzung zur Bewährung rechtfertigen würde. Der Richter: „Die extreme Gefahr, die Sie durch das Wettrennen geschaffen haben, hat sich ausgewirkt mit dem Tod von Miriam S.“

Für die Familie von Miriam war das Urteil eine Erleichterung. Ihr Anwalt Nikolaos Gazeas:

„Aber die Gefängnisstrafe kann Miriam nicht zum Leben erwecken. Diese schwere Last bleibt bestehen.“

Vor dem Plädoyer hatte Anwalt Sebastian Schölzel ein Schreiben zitiert, das im Briefkasten seiner Kanzlei lag.

Darin wurde sein Mandant Firat M. mit dem Tod bedroht. Wenn der Auenweg-Raser mit Bewährung davon komme, würde er seines Lebens nicht mehr froh: „Er wird dann von uns totgemacht.“ Auch der Anwalt war schon im Prozess von einem Zuschauer bedroht worden.

Quelle: https://www.bild.de/regional/koeln/raser-unfall/kommen-totraser-doch-in-knast-55173416.bild.html

Foto: Mario Jüngling/ Norbert Ganser

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen