Polizist darf Kollegin den Handschlag nicht verweigern
Ein Polizist aus Rheinland-Pfalz wollte seiner Kollegin nicht die Hand geben – und handelte sich ein Disziplinarverfahren ein. Nun musste er eine schriftliche Erklärung abgeben.
Eine Polizistin aus Rheinland-Pfalz wollte einem muslimischen Kollegen auf einer Beförderungsfeier per Handschlag gratulieren,doch der lehnte ab. Das führte zu einem Disziplinarverfahren, das nun abgeschlossen ist: Der Beamte musste ein schriftliches Bekenntnis zur Verfassung abgeben, wie das Koblenzer Polizeipräsidiums am Freitag mitteilte. Zudem wurde ihm eine Geldbuße von 1000 Euro auferlegt.
In der Erklärung verpflichtet sich der Beamte auf Lebenszeit, dass er “als Repräsentant der rheinland-pfälzischen Polizei Frauen ohne Ausnahme und ohne Vorbehalte als gleichberechtigt ansieht”. Im Dienst darf er “zukünftig allen Frauen als Zeichen der Achtung und in Anerkennung ihrer Gleichberechtigung einen Handschlag nicht verweigern”. Wenn er gegen diese Vorgaben verstößt, droht ihm die Entfernung aus dem Polizeidienst.
Der Vorfall hatte sich im vergangenen Jahr ereignet. In dem Disziplinarverfahren wurde auch geprüft, ob eine Entfernung aus dem Dienst wegen fehlender Verfassungstreue oder charakterlicher Eigenschaften zu rechtfertigen wäre, hieß es in der Mitteilung.
Juristisch wäre dies demnach aber nur möglich gewesen, wenn er an seiner Haltung festgehalten hätte, weil der Mann bisher weder straf- noch disziplinarrechtlich auffällig war. Daher wurde ihm stattdessen die schriftliche Erklärung zur Unterschrift vorgelegt.