Ehefrau verbrüht – Mann zu 9 Jahren Haft verurteilt

Ehefrau verbrüht – Mann zu 9 Jahren Haft verurteilt

Sie gehorchte ihm nicht mehr – ihr Todesurteil: Bauarbeiter Mehmet P. (45) aus Berlin-Mitte tötet am 5. Dezember 2016 bestialisch Yeter (34), die Mutter seiner fünf Kinder.

Eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Mannes sei bei der Tat nicht auszuschließen, so das Berliner Landgericht. Der Tod der Frau sei Folge einer „langen Anspannung, die sich eruptiv entlud“, so der Vorsitzende Richter, Peter Schuster. Das Ende einer arrangierten Ehe. Er stammt aus Ost-Anatolien, kaum Schule, kein Beruf. Kommt 1990 nach Deutschland.

Bekommt 1994 Asyl. Heiratet 1999 in der Heimat die zehn Jahre jüngere Cousine, holt sie nach Berlin. Sein „herrisches Verständnis als Familienoberhaupt“ habe zu Konflikten geführt, so der Richter:

Die Frau sprach bis zuletzt kein Deutsch. Der Mann habe missbilligt, wenn sie die Wohnung verließ. „Er hat sie und die Kinder auch geschlagen“, so der Richter: „Aber in fast zwanzig Jahren Ehe waren das gar nicht so viele Fälle.“ Es sei „nicht ausgeschlossen“, dass sie ihn als „Ehrlosen, der keine fünf Cent wert ist“, bezeichnet habe, wie der Mann behauptet.

Von Körperverletzung bis Mord

KÖRPERVERLETZUNG MIT TODESFOLGE
Kommt ein Verletzter nach einem Angriff ums Leben, kann es sich um eine Körperverletzung mit Todesfolge handeln. Das ist etwa der Fall, wenn ein Opfer nach einem Schlag ins Gesicht oder einem Tritt in den Bauch stirbt. Das StGB sieht dafür mindestens drei Jahre Gefängnis vor.
FAHRLÄSSIGE TÖTUNG
Verursacht jemand fahrlässig den Tod eines anderen wie bei einem Verkehrsunfall, drohen für diese fahrlässige Tötung eine Geldstrafe oder maximal fünf Jahre Gefängnis.
TOTSCHLAG
Wer einen Menschen vorsätzlich umbringt, ohne dass ein Mordmerkmal zutrifft, wird laut Strafgesetzbuch (StGB) „als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft”. In besonders schweren Fällen ist auch eine lebenslange Haft möglich.
MORD
Wer als Mörder verurteilt wird, erhält lebenslange Haft. Frühestens nach 15 Jahren ist eine Entlassung auf Bewährung möglich. Für Mord gelten zwei Voraussetzungen. Zum einen muss mindestens ein bedingter Vorsatz vorliegen: Der Täter muss den Tod seines Opfers voraussehen und „billigend in Kauf“ nehmen, wie die Juristen dies ausdrücken. Die Absicht einer Tötung wird nicht vorausgesetzt.
Zweite Voraussetzung für die Einstufung als Mord sind die Merkmale, die im Strafgesetzbuch aufgeführt sind. Dazu gehören Mordlust, Habgier, Heimtücke, Grausamkeit oder das Begehen der Tat zur Verdeckung anderer Straftaten oder mit gemeingefährlichen Mitteln.

Die Staatsanwaltschaft hatte Mord aus niedrigen Beweggründen angeklagt. Nach der Beweisaufnahme aber ebenfalls nur noch eine Verurteilung wegen Totschlags verlangt. Die Richter gingen allerdings über die von der Staatsanwaltschaft geforderten acht Jahre Haft hinaus.

Die Verteidiger prüfen, ob sie in Revision gehen. Sie hatten maximal sieben Jahre Haft gefordert.

Quelle: https://www.bild.de/regional/berlin/toetungsdelikt-verbrennen/neun-jahre-haft-55076290.bild.html

Foto: Wolfgang mrotzkowski

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