Mehmet C. stellte private Sex-Filme auf XXL-Porno-Seite
Was soll man dazu sagen, außer immer schön aufpassen mit wem man was auch immer macht!
33 Videos hochgeladen
Jetzt durchlebt auch eine junge Frau aus dem Rhein-Sieg-Kreis diesen Alptraum. Der Mann, mit dem sie mehr als ein Jahr lang eine Affäre hatte, filmte ihren Sex und lud ohne ihre Zustimmung 33 Videos auf einer XXL-Porno-Seite hoch. Der Fall landete nun zum zweiten Mal vor Gericht.
Ab 4. Treffen gefilmt
Das Verhältnis zwischen der Frau und dem dreifachen Familienvater Mehmet C. (39, Name geändert) begann September 2015. Ab dem vierten Treffen fing er mit dem Filmen an – nur zum privaten Gebrauch, beteuerte er.
Stattdessen aber lud der verheiratete Mann mindestens 33 Sex-Tapes im Internet hoch. Zwar war auf den Bildern nicht das Gesicht der Geschädigten zu sehen, wohl aber deren Wohnungseinrichtung.
Filme unzählige Male geteilt
Die heißen Filmchen wurden unzählige Male geteilt, kopiert, auf anderen Seiten hochgeladen. Darunter zwei Szenen in einer Länge von 4:41 beziehungsweise 6:30 Minuten.
Frau dachte an Selbstmord
Ende 2016 entdeckte die Frau die Machenschaften ihres Liebhabers. Für sie der pure Horror. Sie konnte nicht mehr schlafen, bekam Depressionen, hatte Selbstmordgedanken. Sie bemühte sich um Löschung der Filme. Dennoch schwirren einige weiterhin durchs Netz. Dass Verwandte sie entdecken könnten, bereitet ihr bis heute große Angst.
1. Urteil vor Amtsgericht
Die Frau zeigte Mehmet C. an. September 2017 wurde der geständige Familienvater am Amtsgericht Rheinbach wegen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein.
Denn: Bei mehr als 90 Tagessätzen gibt es einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis. Mehmet C. wäre somit vorbestraft. Das wollte er unbedingt verhindern.
Berufung zurückgezogen
Am Freitag saß er deshalb im Bonner Landgericht vor Berufungsrichterin Dr. Anja Johansson. „Geschlechtsverkehr ist das Intimste, und das wurde einer unbegrenzten Anzahl von Personen zur Verfügung gestellt“, machte sie klar. Runter auf 90 Tagessätze? „Das sehe ich nicht“, so die Richterin.
Wenig später nahm der 39-Jährige die Berufung zurück.