Fast viermal so viel Menschen durch Familiennachzug nachgeholt

Fast viermal so viel Menschen durch Familiennachzug nachgeholt

Weder in der Stadt, noch im Landkreis wurde bisher eine Zweitfrau nachgeholt – ein Fall aus Norddeutschland sorgte kürzlich für Diskussionen.

Doch Zahlen aus dem Landkreis belegen:

34 Antragsteller holten 130 Familienmitglieder nach Deutschland. Das ist fast das Vierfache der Menschen, die einen Antrag stellten.

Es ist derzeit das Reizthema bei den Verhandlungen um eine Neuauflage der Großen Koalition, laut Medienberichten ist das Tischtuch zwischen SPD und CSU in der Frage fast schon zerrissen: Wird der Familiennachzug auch in den kommenden Jahren für sogenannte subsidiäre Flüchtlinge ausgesetzt? Wenn nein, wie viele Familienangehörige dürfen dann beispielsweise jene Syrer nachholen, die bisher nach Deutschland gekommen sind? Vor allem auch gesellschaftlich birgt der Familiennachzug Konfliktpotential. Kürzlich etwa durch den Nachzug einer Zweitfrau.

Zur Erläuterung: Wer in Deutschland Asyl beantragt, muss nachweisen, individuell verfolgt zu sein. Bei vielen der seit dem faktischen Öffnen der Grenze 2015 eingereisten Asylbewerbern handelt es sich aber um sogenannte subsidiäre Flüchtlinge. Viele Syrer haben beispielsweise so lange Schutz in Deutschland erhalten, bis der Bürgerkrieg dort beendet ist. Obwohl es Anzeichen dafür gibt, dass der Diktator Baschar al-Assad durch die Hilfe der Russen den Bürgerkrieg für sich entschied, diskutieren die drei derzeit in Regierungsverhandlungen befindlichen Parteien CDU, CSU und SPD keineswegs darüber, wann diese Flüchtlinge wieder in ihre Heimat müssen – im Gegenteil. Kurz vor der Öffnung der Grenzen 2015 durch eine Anordnung des Innenministeriums sollte der Familiennachzug eigentlich ausgeweitet werden auch auf subsidiäre Flüchtlinge.

Als man aber 2016 merkte, dass die Sogwirkung einer solchen Entscheidung immens sein könnte, setzten CDU, CSU und SPD den Familiennachzug vorerst aus. Jetzt geht es darum, ob pro Monat bis zu 1.000 Familien-Nachzügler auch etwa aus Syrien nachgeholt werden dürfen. In der Union behauptet man, in den zuständigen Konsulaten würde man beim 1.001ten Fall einfach den Stift fallenlassen bis zum nächsten Monat.

Syrer mit acht Kindern holte Zweitfrau nach

Im Kreis Pinneberg sorgte kürzlich ein Fall für Aufsehen. Ein Syrer war mit seinen vier Kindern und seiner „Erstfrau“ nach Deutschland gezogen. Anschließend holte er vier weitere Kinder nach – jetzt entschied der Landkreis in Abstimmung mit dem Jugendamt, dass der Mann auch seine „Zweitfrau“ nachholen dürfe. In Deutschland ist Polygamie verboten – in Syrien darf ein Mann bis zu vier Frauen heiraten.

In Stadt und Landkreis Regensburg sind solche Fälle bisher nicht bekannt, wie die jeweiligen Sprecher der beiden Behörden auf Anfrage des Wochenblatts mitteilten. Wie viele Menschen ein Visum erhielten, um in Deutschland aufgrund des Familiennachzugs einzureisen, das konnte uns der Sprecher der Stadt, Rolf Thym, auf Anfrage nicht sagen. Der Sprecher wörtlich: „Ausländer, die sich in Regensburg nach ihrer Einreise anmelden, werden statistisch nicht danach erfasst, ob sie im Rahmen der Familienzusammenführung oder aus anderen Gründen gekommen sind.“

Offenbar ist man im Landkreis sorgfältiger mit Zahlen. Dessen Sprecher Hans Fichtl sagt uns: „Seit September 2015 haben 34 Antragsteller, die hier anerkannt sind insgesamt 130 Personen im Rahmen des Familiennachzugs nachgeholt.“ Antragsteller waren auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die offenbar ihre Eltern nachholten.

Die Kosten für die Einreise haben die Betroffenen übrigens selbst zu tragen. Sobald sie aber in Deutschland sind, übernimmt der Staat die Kosten.

Quelle: https://www.wochenblatt.de/politik/regensburg/artikel/225130/fast-viermal-so-viel-menschen-durch-familiennachzug-nachgeholt

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