Der Hilferuf eines Vaters Mein Sohn und ich sind wohnungslos!

Der Hilferuf eines Vaters Mein Sohn und ich sind wohnungslos!

Findet den Fehler!

Um jede freie bezahlbare Wohnung bewirbt er sich. Wie viele er in den vergangenen Wochen besichtigt hat?

Er hat irgendwann aufgehört zu zählen. Aber alle Bemühungen waren erfolglos. Dabei braucht der 37-Jährige dringend eine Bleibe – denn er ist nicht allein. Seinen zweijährigen Sohn Joel-Julien hat er bei sich. Vater und Sohn sind ohne eigene Wohnung – in einer der reichsten Städte der Welt.

Sascha S. ist keiner, der schnell die Flinte ins Korn wirft. Aber inzwischen geht auch ihm die Kraft aus.

„Ich habe es mir nicht so schwer vorgestellt. Ich habe gedacht, dass die Behörden einen Vater mit Kleinkind sicher nicht im Stich lassen.“

Aber außer einem Bett in einer öffentlichen Wohnunterkunft sei ihm nichts angeboten worden, sagt Sascha S.

„Doch da kann ich doch nicht mit meinem Kind einziehen!“  

Saschas Dilemma beginnt kurz nach der Hochzeit vor zwei Jahren. Seine Frau, die bereits zwei Kinder von zwei anderen Vätern hat, wird erneut schwanger. Kaum ist Joel-Julien auf der Welt, scheitert die Beziehung.

Bald zeigt sich, dass die Mutter mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert ist. Und zwar so sehr, dass das Gericht Sascha S. das Aufenthaltsbestimmungsrecht zuspricht. Der 37-Jährige stellt sich daraufhin seiner Verantwortung und nimmt seinen Sohn zu sich – mit allen Konsequenzen: Seinen Beruf als Kellner auf dem Kiez muss er aufgeben, weil er seinen Sohn nachts nicht allein lassen kann. Sein Zimmer in einer WG an der Seumestraße verliert er – sein Mitbewohner, ein älterer Herr, erträgt die Geräusche des Kindes nicht…

Quelle: https://www.mopo.de/hamburg/der-hilferuf-eines-vaters-mein-sohn-und-ich-sind-wohnungslos–29620864

Warum Hamburgs Behörden dem Vater bei der Wohnungssuche kaum helfen

S. hofft darauf, dass die Behörden ihm jetzt vielleicht doch noch helfen.

Die MOPO fragt für ihn noch mal beim zuständigen Bezirksamt Wandsbek nach.

Doch von dort heißt es, „wir unterstützen Herrn S. im Rahmen unserer Möglichkeiten“, was im Einzelnen heißt, dass er mit einem Paragraf-5-Schein und einem Dringlichkeitsschein ausgestattet wurde. Damit habe er die Chance, bevorzugt an öffentlich geförderten Wohnraum zu kommen“, so Sprecherin Claudia Petschallies. „Das Verfahren stellt aber keinen Automatismus dar, sondern Herr S. muss sich bei den Wohnungsgesellschaften bewerben“, so Petschallies weiter.

Aber dies tut Sascha S. doch schon, und zwar seit Wochen!

Weiter ist er auf sich allein gestellt. Sein Sorgen sind groß: Was, wenn keiner seiner Bekannten ihm und seinem Kind einen Schlafplätze mehr geben will, er also auf der Straße landet?

Dann wäre er nach behördlicher Definition obdach- und nicht „nur“ wohnungslos, so Claudia Petschallies, und das Bezirksamt würde sofort einschreiten. „Die bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle würden Vater und Sohn umgehend öffentlich-rechtlich unterbringen.“

Heißt so viel wie:

Er bekäme ein Bett in einer Wohnunterkunft, genau wie ein Flüchtling.

Das will Sascha S. unbedingt vermeiden. Er hat sich inzwischen entschieden:

Wenn nicht noch ein Wunder geschieht, wird er Hamburg verlassen. Dann wird er nach Kassel gehen und bei seinen Eltern anklopfen. Vielleicht nehmen die ja ihren Sohn und ihren Enkel  auf.

„Die letzten Wochen haben viel Kraft gekostet“, sagt S. „Ich kann nicht mehr.“

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