Asylverfahren abgelehnt

Asylverfahren abgelehnt

Nigerianer droht mit Beschneidung seiner Tochter

Altöttings Landrat Erwin Schneider vermutet in der Drohung eine neue Masche, um Asyl zu bekommen

Die Geschichte ist beinahe unglaublich:

Mitte November 2017 erscheint ein Asylbewerber aus Nigeria bei der Polizeidienststelle in Altötting und erzählt dem diensthabenden Beamten, er würde demnächst seine knapp zwei Jahre alte Tochter beschneiden. Seine Frau sei jedoch dagegen und habe schon angedroht, die Polizei anzurufen. Sozusagen von Mann zu Mann bat der Nigerianer den Polizeibeamten darum, bei einem Anruf seiner Frau einfach nicht zu reagieren und auf keinen Fall zu ihm nach Hause zu fahren.

Doch genau das taten die Polizisten, allerdings nicht, ohne den Nigerianer vorher eindringlich darüber aufzuklären, dass eine Beschneidung in Deutschland eine schwere Straftat ist.

In der Wohnung des Asylbewerbers fanden die Beamten dann alle Utensilien, die man für die barbarische Prozedur benötigt:

Rasierklingen sowie diverse Heilkräuter und Heilerde aus Afrika.

Die Beschneidung wird auch als „weibliche Genitalverstümmelung“ bezeichnet. Unter oft unhygienischen Zuständen werden mit einer Rasierklinge oder Glasscherbe die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane teilweise oder vollständig entfernt. Begründet wird diese Barbarei aus der Tradition. Sie ist meist mit starken Schmerzen verbunden, kann schwere körperliche und psychische Schäden hervorrufen und führt nicht selten zum Tod.

In der EU ist die Beschneidung strafbar

Auch in Afrika kämpfen seit Jahrzehnten Menschenrechtsorganisationen gegen diese Gewalt gegen Mädchen und Frauen. In der EU ist diese Praxis nicht nur verboten, sondern auch strafbar. Dennoch passiert die Beschneidung auch in Deutschland. „Terre des Femmes“ geht davon aus, dass durch die Zuwanderung in Deutschland mehr als 13.000 Mädchen eine Genitalverstümmelung droht.

In Altötting konnten die Polizisten und das eingeschaltete Jugendamt die angeblich geplante Beschneidung des kleinen Mädchens aus Nigeria verhindern. „Angeblich“ deshalb, weil die Drohung einer Beschneidung des eigenen Kindes zunehmend als „Masche“ dient, um nicht ins Heimatland abgeschoben zu werden.

Der Asylantrag der Familie wurde abgelehnt

Der Asylantrag der nigerianischen Familie wurde kürzlich abgelehnt. Deshalb ist es für Schneider denkbar, dass es sich hier nur um eine List handelt, das Bleiberecht zu erzwingen. Solche Fälle seien, wie Schneider herausgefunden hat, in letzter Zeit auch schon bundesweit in anderen Landkreisen vorgekommen und hätten dort die Verwaltungsgerichte beschäftigt.

„Wir befinden uns da in einer Zwickmühle“, so der Altöttinger Landrat, „einerseits wollen wir das Wohl des kleinen Mädchens keinesfalls gefährden, andererseits dürfen wir uns auch nicht mit solchen möglichen Tricks blockieren lassen.“

Der aktuelle Stand ist, dass das Jugendamt dafür Sorge trägt, dass dem Mädchen nichts passiert und die Mutter einen Asyl-Folgeantrag gestellt hat.

Die Chancen, dass der neuerliche Antrag angenommen wird, schätzen Insider aber als eher gering ein.

„Es sind teilweise schwere Entscheidungen, die meine Mitarbeiter und ich in Zusammenhang mit der Asylproblematik treffen müssen“, so Erwin Schneider. „Leider wird es immer schwieriger, die Tricksereien von echten Härtefällen zu unterscheiden.“

Quelle: https://www.wochenblatt.de/boulevard/altoetting/artikel/224763/nigerianer-droht-mit-beschneidung-seiner-tochter

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