„Eine Jugendherberge in kriminell“

„Eine Jugendherberge in kriminell“

Ein Prozess gegen einen jungen marokkanischen Asylbewerber liefert aktuell pikante Einblicke in die Zustände in einer Unterkunft an der Bleichstraße.

Er scheint zunächst einem schnellen Ende zuzustreben, der zweite Verhandlungstag gegen einen jungen Marokkaner, der sich aktuell vor dem Iserlohner Amtsgericht wegen zweifacher Körperverletzung, Diebstahl und Drogenbesitz verantworten muss.

Dann jedoch ergreift eine 44-jährige Sozialarbeiterin als vierte Zeugin das Wort – und liefert lebhaft eindrückliche Einblicke in die Zustände in einer Unterkunft für männliche Flüchtlinge an der Bleichstraße.

Eine „Jugendherberge in kriminell“ sei die Einrichtung.

Ein Ort, „wo sich jeder selbst der Nächste ist“, Angriffe auf Betreuer und Sicherheitskräfte zumindest keine Seltenheit seien, auch Messerstechereien unter den Bewohnern nicht. „Da gibt es viel Potenzial.“

„Kommunikation und Interaktion ist nicht möglich“

In Bezug auf den Angriff auf einen Mitbewohner in der Unterkunft, dessen der Marokkaner beschuldigt wird, sagt die Frau:

„Es gab Zeiten, da ist da jeden Tag so etwas passiert.“ Inzwischen gebe es aber Besserung, weil hier nicht mehr 200, sondern nur noch 60 Männer untergebracht seien.

Wie berichtet, soll der Angeklagte einem Mitbewohner eine Flasche über den Kopf geschlagen haben. Als diese zerbarst, soll er den Mann mit dem zerbrochene Flaschenhals schwer verletzt haben. Das Opfer erschien trotz Ladung nicht zur Verhandlung. Er gilt als „unbekannt verzogen“. Bei dem Marokkaner wurden bei seiner Verhaftung 7,4 Gramm Hasch gefunden. Weitere Tatvorwürfe: Ein tätlicher Angriff auf eine damals 14-Jährige am Fritz-Kühn-Platz. Der Angeklagte soll außerdem einem Schlafenden in einem Zug die Brieftasche gestohlen haben.

„Ich kenne ihn so nicht“, sagt die Sozialarbeiterin in Bezug auf die dem Asylbewerber vorgeworfenen Gewaltausbrüche. Den jungen Mann, bei dem vier mögliche Geburtsdaten zwischen 1997 und 2000 aktenkundig sind, beschreibt sie als „kognitiv eingeschränkt“ und „hilfsbedürftig“.

So habe er einmal Brötchen in einem Ofen backen wollen – und selbst dann noch unaufgeregt zugesehen, als diese begannen zu brennen. Auch Ketchup-Flaschen habe er schon versucht, im Ofen zu erwärmen.

„Kommunikation und Interaktion mit ihm ist fast nicht möglich.“ Wie schon den ersten Verhandlungstag zeigte der Angeklagte am Donnerstag erneut keine Regung. Die Frau beschreibt bei ihrer Aussage auch die soziale Isolation des jungen Marokkaners, der inzwischen in seiner Unterkunft ein Zimmer alleine bewohnt.

„Weil er sich einnässt und seine Hygiene nicht geregelt bekommt.“ Im Winter ginge er im T-Shirt auf die Straße, auch mit runterhängender vollurinierter Hose.

„Dann liegt er halt irgendwann tot in der Ecke“

„Das kann man nicht spielen“, entgegnet sie auf eine Frage des Gerichts, ob der Angeklagte seinen Geisteszustand möglicherweise vortäuschen könnte, um an eine Aufenthaltsduldung zu gelangen.

Der Asylantrag des Marokkaners ist inzwischen abgelehnt worden. Er lebt seit drei Jahren in Deutschland – faktisch ohne Chance auf dauerhaftes Bleiberecht oder einen Job. Da der marokkanische Staat völkerrechtlich nicht verpflichtet ist, ihn aufzunehmen, solange die Staatsbürgerschaft nicht eindeutig bewiesen ist, gibt es für den jungen Mann im Grunde keinerlei Perspektive – ob in Deutschland, seiner Heimat, oder Spanien und Frankreich, über die er wohl eingereist ist.

Dem Marokkaner ist Schizophrenie und Drogenabhängigkeit attestiert worden. Die Sozialarbeiterin schildert, wie ein Arzt, auf ihre Bemerkung, wenn nicht etwas passiere, würde er „eines Tages tot in der Ecke liegen“, entgegnet habe: „Dann liegt er halt da.“ Bei ihren Versuchen, ihm zu helfen, würde sie nur von einer Stelle zur nächsten verwiesen.

Die weiteren Zeugen, allesamt Polizisten, bestätigten im Wesentlichen die Tatindizien. Deren Wahrheitsgehalt nachzuweisen, dürfte beim dritten Verhandlungstag am 5. Februar vermutlich auch weniger ein Problem darstellen. Eher die Beantwortung der Frage, wie sich der Rechtsstaat in diesem sehr speziellen Fall verhalten soll.

Quelle: https://www.wr.de/staedte/iserlohn/eine-jugendherberge-in-kriminell-id213152947.html

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