Mehmet Turgut war 1998 noch kein Opfer von Nazi-Attacken

Mehmet Turgut war 1998 noch kein Opfer von Nazi-Attacken

Am 13.01.2018 stellte die Ostseezeitung in einem Artikel unter dem Titel “Mehr Nazi-Attacken auf Turgut” dar, dass es im Jahr 1998 bereits vor dem Mord in Rostock an Mehmet Turgut im Jahr 2004, der dem NSU-Trio zugerechnet wird, “…zwei Attacken von Neonazis” gegeben haben soll.

Die im Artikel der Ostseezeitung von Politikern der Partei DIE LINKE dargelegten Behauptungen, es wären Hinweise zu vermeintlichen “Nazi-Attacken” ignoriert worden, weist das Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern als populistische Unterstellung zurück und erklärt folgendes:

Dass es sechs Jahre vor dem Mord an Mehmet Turgut eine körperliche Auseinandersetzung und eine Körperverletzung durch alkoholisierte Imbissbesucher zum Nachteil des damaligen Imbissbetreibers, nicht zum Nachteil Mehmet Turguts, gegeben hat, stellt keine neue Erkenntnis dar.

Die polizeilichen Berichte zu dem Vorfall wurden durch das Land Mecklenburg-Vorpommern bereits zum Bestandteil der Verfahrensakten der durch den Generalbundesanwalt nach Bekanntwerden der Terrorgruppe NSU übernommenen Ermittlungen gemacht.

Ebenso sind Informationen zum Brand, für den keine Erkenntnisse vorliegen, dass es sich um einen Brandanschlag gehandelt hat, in den beim GBA liegenden Ermittlungsakten enthalten. Sofern diese Teile der Verfahrensakten nicht den beiden Untersuchungsausschüssen des Bundestages vorgelegt wurden, kann das zumindest nicht der Verantwortung der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern zugerechnet werden.

Im Zusammenhang mit den Mordermittlungen aus dem Jahr 2004 wurde der Imbissbesitzer mehrfach zeugenschaftlich vernommen. Ein Tatzusammenhang dieser Vorfälle mit dem Mord an Mehmet Turgut kann damals wie heute auf Basis der Erkenntnislage nicht gesehen werden.

Anders als in der öffentlichen Berichterstattung dargestellt, war das Mordopfer Mehmet Turgut eben nicht Opfer der Körperverletzung vom Juni 1998.

Es liegen ebenso keine Erkenntnisse vor, wonach der Streit im Imbiss über selbst mitgebrachte Getränke durch einen der Tatverdächtigen politisch motiviert gewesen sein könnte.

Über die Tatsache, dass sich innerhalb von sechs Jahren zwei Straftaten an ein und derselben Tatörtlichkeit ereignet haben, auf eine identische Motivation beider Taten zu schließen, ist hochgradig unseriös.

In diesem Zusammenhang wird entgegen der regelmäßigen Vorwürfe des Herrn MdL Ritter, die Landesregierung würde die Fragen zu Aktivitäten des NSU in M-V nur unzureichend beantworten, noch einmal festgehalten, dass die Landesregierung bisher alle Fragen des NSU-Unterausschusses umfassend beantwortet hat, sofern sie selbst über die für die Beantwortung notwendigen Informationen verfügt und durch das Oberlandesgericht München als NSU-prozessführendes Gericht ermächtigt ist, diese zur Verfügung zu stellen. Der Öffentlichkeit Glauben zumachen, die Landesregierung sei ein Hindernis bei der Aufklärung des NSU-Komplexes, ist ein untauglicher Versuch für die Begründung der Notwendigkeit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) in Mecklenburg-Vorpommern.

Dass die nach inzwischen sechsjährigen Ermittlungen des Generalbundesanwaltes und einem seit bereits vier Jahren in München laufendem NSU-Prozess teilweise immer noch offenen Fragen ausgerechnet durch einen kosten- und personalaufwendigen PUA in M-V beantwortet werden können, dürfte auch Herr Ritter selbst nicht ernsthaft erwarten.

Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108531/3841309

2004: Mehmet Turgut wird in Rostock erschossen

Am 25. Februar 2004 schließt Mehmet Turgut den Dönerstand im Rostocker Stadtteil Toitenwinkel auf. Der in der Türkei geborene Turgut wohnt eigentlich in Hamburg, in Rostock besucht er einen Kumpel. Spontan übernimmt er an diesem Aschermittwoch-Vormittag das Aufsperren des Standes…………………………

Quelle: https://www.ndr.de/kultur/geschichte/schauplaetze/2004-Mehmet-Turgut-wird-in-Rostock-erschossen,turgut119.html

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen