Flüchtling vergewaltigt 16-Jährige
Weil er im vergangenen Mai eine 16-Jährige Mindenerin vergewaltigte , hat das Landgericht Bielefeld den heute 20 Jahre alten Soumah A. aus Guinea zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt. Das Mädchen war ein Zufallsopfer, es leidet bis heute schwer unter den Ereignissen vom 12. Mai.
Die Schülerin war gegen 18.20 Uhr zu Fuß in einer Gasse in der Mindener Innenstadt unterwegs, als der damals 19-jährige Flüchtling sie ansprach. Als die 16-Jährige nicht reagierte, stieß sie der Zuwanderer gegen eine Hauswand und dann in ein Mehrfamilienhaus in der Nähe seiner Wohnung. Er drängte das Mädchen in den Keller und vergewaltigte es. Anschließend ließ er jedoch nicht von seinem Opfer ab. Nur durch einen Trick gelang es der Schülerin, sich aus ihrer Notlage zu befreien und Hilfe zu alarmieren. Sie erklärte dem Vergewaltiger, dass sie ihrer Mutter Bescheid sagen müsse, da sie zu spät zum Arzt komme. Über Handy verständigte sie dann aber die Polizei. »Das war schon sehr couragiert«, sagt Gerichtssprecher Guiskard Eisenberg. Zudem hatten Passanten ihre Hilfeschreie gehört und ebenfalls die Polizei benachrichtigt. A. wurde festgenommen und kam in Untersuchungshaft.
Nach Verbüßung der Hälfte der Strafe ist Abschiebung möglich
Sollte das Urteil des Landgerichts Bielefeld wegen Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung rechtskräftig werden, kann der Verurteilte nach Verbüßung der Hälfte der Haftstrafe in sein Herkunftsland abgeschoben werden. Das bereits in Guinea mehrfach wegen Diebstählen inhaftierte ehemalige Straßenkind hatte 2015 seine Heimat in Westafrika verlassen, war über das Mittelmeer nach Italien gekommen, über die Schweiz schließlich nach Deutschland. A. ist drogensüchtig und war durch aggressives Verhalten gegenüber Behördenmitarbeitern und Mitbewohnern in Asylbewerberunterkünften aufgefallen – und zwar so schlimm, dass er später eine Einzelwohnung bekam. In der JVA Herford zerlegte er seine Zelle und beschmierte die Wände mit Kot.
Er hatte angegeben, vor der Tat Drogen genommen zu haben. Um sein exaktes Alter zu ermitteln, ließ das Gericht ein Gutachten erstellen. Das Ergebnis ließ demnach das vom Verurteilten angegebene Geburtsdatum (1. Januar 1998) plausibel erscheinen. Ansonsten machte er kaum Angaben zu seiner Vita.