Angeklagter tanzt erst Frau an, dann wirft er ein Bierglas

Angeklagter tanzt erst Frau an, dann wirft er ein Bierglas

„Ich bin hier das Opfer. Ich fühle mich so und so ungerecht behandelt in diesem Land.“

Z. lebt seit zwei Jahren in Deutschland – und hat bereits einige Straftaten gesammelt. Weil er gestohlen, Leistungen erschlichen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet – und die Geldstrafen nicht bezahlt hat – sitzt er in der JVA Uelzen ein.

Nun kommen sexuelle Belästigung und versuchte Körperverletzung hinzu.

Im Mai soll er eine Frau in einem Uelzener Lokal angetanzt und ihr an den Po gegriffen haben. Als ihn daraufhin der Türsteher der Bar verweist, wirft der gebürtige Marokkaner ein Bierglas nach ihm, so der Vorwurf.

Dass er das Glas geworfen hat, gibt der 27-Jährige zu – nicht aber, dass er die Frau belästigt hat. „Ich habe sie nicht angefasst. Fragen Sie die Frau, sie kann das bezeugen“, lässt Z. übersetzen.

Das geht aber nicht, weil das Opfer mittlerweile verstorben ist.

Stattdessen sagt die Freundin aus, die mit der Frau in besagter Nacht in der Bar war. „Er hat sich uns gegenüber gesetzt“, erinnert sie sich. „Wir empfanden ihn als unangenehm.“ Jedes Mal, wenn ihre Freundin auf die Tanzfläche ging, sei er ihr sofort gefolgt. Auch habe sie gesehen, wie ihre Freundin von Z. begrapscht wurde. „Kann das Zufall gewesen sein?“, fragt Richter Andreas Borchers nach.

„Nein, er hat sich immer wieder so positioniert, dass er hinter ihr stand“, antwortet die Zeugin. Die Aussage des Türstehers J. spricht ebenfalls gegen die Version des Angeklagten. „Er hat sie am Hintern gepackt“, erzählt er. „Ich find’s nicht gut, sie ist ja kein Freiwild.“

Draußen habe Z. den Türsteher mit einem Bierglas attackiert, es zerschmetterte aber an einer Hauswand. In unmittelbarer Nähe hätten auch andere Personen gestanden.

„Es ist keine feine Sache, ein Glas in eine Menschenmenge zu schmeißen“, findet J., denn es sei nur Zufall gewesen, dass niemand verletzt worden ist. Der Türsteher vermutet, dass der Wurf gezielt ihm galt. Und ein Zeuge, der ein paar Scherben abbekommen hat, sagt:

„Er hat das Glas, was auf dem Boden lag, aufgehoben, es an der Bordsteinkante kaputtgemacht und dann damit herumgefuchtelt und gedroht.“

Z. sagt dazu nur:

„Ich bin hier das Opfer. Ich fühle mich so und so ungerecht behandelt in diesem Land.“

Immerhin habe ihn der Türsteher mit Gewalt nach draußen befördert. Und nach dem Glaswurf habe er Z. zehn Minuten bis zum Eintreffen der Polizei auf dem Boden festgehalten.

Davon zeigt sich das Gericht unbeeindruckt, spricht Z. aber im Fall der versuchten Körperverletzung frei, weil nicht eindeutig nachgewiesen werden könne, dass Z. mit dem Glas wirklich den Türsteher treffen wollte.

Wegen sexueller Belästigung wird er verurteilt, er soll 120 Tagessätze à acht Euro zahlen. Darin enthalten ist bereits der nächste Strafbefehl, der gegen ihn erlassen wurde. Wenn er die Geldstrafe wieder nicht bezahlt, wird Z. noch einige Zeit länger im Gefängnis bleiben müssen.

Quelle: https://www.az-online.de/uelzen/stadt-uelzen/gegrapscht-randaliert-9468857.html

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