Hat schwere Traumatisierung: Syrischer „Flüchtling“ (16) erwirkt Familiennachzug vor Gericht

Hat schwere Traumatisierung: Syrischer „Flüchtling“ (16) erwirkt Familiennachzug vor Gericht

Eigentlich wäre es die oberste Pflicht, diese „Ausreißer“ ihren „besorgten“ Müttern und Vätern zurückzugeben, insbesondere wenn sich die gesamte Familie offenbar in sicheren Regionen seit zwei Jahren aufhält, aber wer seine Füße auf deutsches Territorium stellt, erwirbt ein umfangrechtes Paket von Rechten, z.B. bei Gericht klagen.

Ein minderjähriger syrischer Flüchtling kam in Begleitung seines Cousins 2015 nach Deutschland, fern von der Heimat setzte umgehend das bekannte Trauma ein. Statt den 16-Jährigen zu seinen Eltern nach Syrien zurückzuschicken,  darf die Familie nach Deutschland einreisen, da die Richter einen „Verstoß des Kindeswohl“ erkannten. Ziel erreicht, die Sippe kann kommen und die lebenslange Daueralimentierung ist gesichert.

Eigentlich ist bei den Eltern ein „Verstoß des Kindeswohl“ zu erkennen und zudem die Verletzung der Sorgepflicht? Konnte der „16-Jährige“ sein Alter belegen oder nur das Kästchen im Fragebogen ankreuzen?  In Deutschland nennt man Minderjährige schutzbedürftig, in Syrien schickt man die schutzbedürftigen Minderjährigen auf die gefahrvolle Wanderreise durch mehrere Länder, damit diese schutzbedürftigen Minderjährigen den Familiennachzug in Deutschland erreichen.

[…] Ein minderjähriger Flüchtling aus Syrien darf seine engere Familie nach Deutschland holen, obwohl die Bundesregierung den Familiennachzug für anerkannte Asylbewerber mit beschränkten Schutz bis Ende März ausgesetzt hat. Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios zog das Auswärtige Amt seine Berufung gegen ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zurück. Das hatte dem 16-Jährigen den Nachzug seiner Eltern und Geschwister zugebilligt.

Die Richter erkannten darin einen schweren Verstoß gegen das Kindeswohl, das durch Grundgesetz, Europäische Menschenrechtskonvention und UN-Flüchtlingskonvention besonders geschützt sei.

Der Jugendliche war im Sommer 2015 mit einem älteren Cousin nach Deutschland gekommen. Er soll früh deutliche Anzeichen einer schweren Traumatisierung gezeigt haben.

Quelle: https://politikstube.com/hat-schwere-traumatisierung-syrischer-fluechtling-16-erwirkt-familiennachzug-vor-gericht/

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