Der Vorwurf der Vergewaltigung bestätigt sich nicht

Der Vorwurf der Vergewaltigung bestätigt sich nicht

Ein 20-Jähriger wird aber wegen sexuellen Missbrauchs einer Zwölfjährigen sowie wegen mehrerer anderer Delikte zu eineinhalb Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Sein Freund wird freigesprochen.

Ein 20-jähriger Syrer ist vor dem Landgericht Stuttgart wegen sexuellen Missbrauchs einer Zwölfjährigen, Diebstahls, Bedrohung, Hausfriedensbruch und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu eineinhalb Jahren Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Ein 27-jähriger Mitangeklagter aus dem Irak wurde freigesprochen. Wie berichtet, war die Anklage zunächst davon ausgegangen, die beiden Männer hätten das Mädchen am Nachmittag des 8. Mai dieses Jahres in einer Flüchtlingsunterkunft vergewaltigt. Doch die Beweisaufnahme hat diesen Vorwurf nicht bestätigt.

„Kein strafbares Verhalten“

Nach der Überzeugung der 2. Großen Jugendkammer ist es an jenem Montagnachmittag in einer Esslinger Asylunterkunft „nicht zum Geschlechtsverkehr mit dem zwölf Jahre alten Mädchen gekommen“, erklärte ein Sprecher des Stuttgarter Landgerichts auf Nachfrage – wohl aber zu Intimitäten zwischen dem 20-Jährigen und der Minderjährigen. Der 27-Jährige, der die Tat stets abgestritten hatte, wurde vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Ihm sei „kein strafbares Verhalten“ nachzuweisen, so der Gerichtssprecher weiter.

Der jüngere der beiden Angeklagten, in den das Mädchen verliebt gewesen sein soll, hat sich nach Überzeugung des Gerichts dennoch strafbar gemacht – zwar ebenfalls nicht der Vergewaltigung, aber des sexuellen Missbrauchs. Zudem wurde er wegen Hausfriedensbruchs verurteilt. Denn er hatte sich trotz eines Hausverbots an diesem Tag in der Flüchtlingsunterkunft aufgehalten, in der sein sieben Jahre älterer Freund wohnte.

Außerdem war der junge Syrer dabei erwischt worden, als er in einer Drogerie ein wertvolles Parfüm stahl. Die Strafe wegen des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte hat er sich eingehandelt, weil er mit einer Injektionsspritze in Richtung eines Polizisten gestochen haben soll. Außerdem hatte er laut eines ursprünglich am Amtsgericht Esslingen anhängigen Verfahrens in besagter Flüchtlingsunterkunft Security-Mitarbeiter mit einem Messer bedroht.

Mädchen „nur einmal auf die Wange geküsst“

Der Vorwurf der Vergewaltigung bestätigte sich nicht. Er habe die Zwölfjährige, die ihn sogar habe heiraten wollen, „nur einmal auf die Wange geküsst“, sagte der 20-Jährige aus. Von deren Eltern war er wegen der Annäherungen angezeigt worden. Aber erst von der Polizei habe er erfahren, dass das Mädchen minderjährig sei.

Quelle: https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.esslingen-der-vorwurf-der-vergewaltigung-bestaetigt-sich-nicht.0b9ae85e-e63e-4c29-80ba-49f6070fc0e0.html

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