Ein Jahr und neun Monate: Bewährungsstrafe wegen sexueller Nötigung

Ein Jahr und neun Monate: Bewährungsstrafe wegen sexueller Nötigung

Mit einer Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe und einem Kontaktverbot endete eine Verhandlung am Schöffengericht Konstanz gegen einen 34-jährigen Vater. Er wegen sexueller Übergriffe auf die Mutter seines Sohnes in einer Wohnung im Raum Stockach angeklagt gewesen.

Das Schöffengericht Konstanz hat einen 34-jährigen Mann wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt.

Zur Zeit der Vorfälle lebte der Mann aus dem Raum Singen mit seiner Freundin und dem gemeinsamen kleinen Sohn in einer Wohnung im Raum Stockach. Die Taten ereigneten sich, nachdem es in der anfänglich glücklichen Beziehung zu kriseln begonnen hatte. Zwei Jahre zuvor hatte der 34-Jährige seine gesicherte Existenz im Ausland als Unternehmer aufgegeben, um auf Bitten der Frau hier eine Familie mit ihr zu gründen. Spätestens mit der Geburt des Kindes zeigte sich aber, dass es ihm nicht gut gelang, seine Rolle als Lebenspartner und Vater nach hiesigem Verständnis auszufüllen.

Im Juni vorigen Jahres kam es zu einem ersten sexuellen Übergriff auf die Mutter seines Sohnes. Danach zog die Frau für mehrere Wochen aus der gemeinsamen Wohnung aus. Nach ihrer Rückkehr gab es im November einen zweiten Vorfall. Sie zog endgültig aus und stellte Strafanzeige gegen ihren Freund.

Er bestritt vor Gericht die Vorwürfe seiner Ex-Freundin:

“Ich kann sie gar nicht vergewaltigt haben, weil sie meine Freundin war”, übersetzte ein vom Gericht herangezogener Dolmetscher. Es sei alles immer einvernehmlich geschehen, sagte der Angeklagte. Auf die Frage, ob es nicht doch einmal Streit gegeben habe, gab er an, die Frau habe sich ständig über sein niedriges Einkommen beschwert. Als sie verlangt habe, dass er sein gesamtes Monatsgehalt bei ihr abliefere, habe er sich geweigert. Nach weiteren Seitenhieben gegen seine Ex-Freundin behauptete er, diese habe ihn nur angezeigt, um ihn durch eine Abschiebung ins Ausland loszuwerden: “Das war geplant.

Tatsächlich besteht für ihn mit der jetzigen Verurteilung die Gefahr einer Ausweisung. Doch Verteidiger Arnulf Heidegger aus Singen hat bereits angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen.

In der Urteilsbegründung stellte das Gericht fest, dass die Angaben der Ex-Freundin, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen wurde, absolut glaubwürdig und ohne Belastungseifer seien. Teilweise habe die Frau den Angeklagten sogar in Schutz genommen. Zusammen mit den Aussagen weiterer, objektiver Zeugen sei man letztendlich von der Schuld des 34-Jährigen überzeugt gewesen. Allerdings sei die angeklagte Vergewaltigung nicht nachweisbar gewesen, weshalb die Verurteilung wegen sexueller Nötigung in zwei Fällen erfolgt sei.

Als Bewährungsauflage muss der Mann das vom Familiengericht verhängte Kontaktverbot in Bezug auf seine Ex-Freundin streng einhalten. Seinen kleinen Sohn darf er nach einer Regelung des Familiengerichts nur dann sehen, wenn eine Mitarbeiterin des Jugendamtes das Treffen begleitet.

Quelle: https://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/stockach/Ein-Jahr-und-neun-Monate-Bewaehrungsstrafe-wegen-sexueller-Noetigung;art372461,9547039

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