Islamverbände scheitern im Rechtsstreit um Religionsunterricht

Islamverbände scheitern im Rechtsstreit um Religionsunterricht

Der Islamrat BRD und der Zentralrat der Muslime sind weiterhin nicht als Religionsgemeinschaften anzusehen.

Das entschied das OVG in Münster. Der islamische Religionsunterricht in NRW kann damit nach dem bisherigen Modell weitergeführt werden.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am Donnerstag die Klage zweier Islamverbände auf Einführung islamischen Religionsunterrichts an nordrhein-westfälischen Schulen abgewiesen.

Der Zentralrat der Muslime und der Islamrat BRD erfüllten nicht die Kriterien einer Religionsgemeinschaft, sagte Bernd Kampmann, Vorsitzender Richter des 19. Senats.

Dazu gehöre unter anderem, dass die beiden Dachverbände in ihren Satzungen mit Sachautorität und -kompetenz für identitätsstiftende religiöse Aufgaben ausgestattet sein müssten. Zudem müsse die religiöse Autorität bis hinunter zu den Moscheegemeinden reale Geltung haben. Der islamische Religionsunterricht in NRW kann damit nach dem bisherigen Beiratsmodell weitergeführt werden.

Die beiden Islamverbände hatten ihre Klage gegen das Land NRW schon 1998 eingereicht. Sie machten einen Anspruch auf Einführung islamischen Religionsunterricht geltend, weil sie Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes seien. Nach dem Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte das OVG in Münster bereits 2003 schon einmal die Forderung mit der Begründung abgewiesen, die Dachverbände erfüllten nicht die Voraussetzungen für eine Religionsgemeinschaft. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verwies den Fall jedoch 2005 an das OVG zurück, weil es in der Frage der Anerkennung als Religionsgemeinschaft weiteren Klärungsbedarf sah.

In NRW ist der islamische Religionsunterricht seit 2012 so organisiert, dass ein achtköpfiger Beirat mit Vertretern islamischer Verbände analog zu den Kirchen das Schulministerium in Fragen des Unterrichts berät. Dieses Modell ist jedoch zunächst bis 2019 befristet. Ludger Schrapper, Ministerialdirigent im NRW-Schulministerium, sagte nach dem Urteilsspruch: “Wir sind froh, dass sich die konstruktive Zusammenarbeit im Beirat fortsetzen lässt und hoffen, dass dies so bleibt.” Die Entscheidung sei ein klares Signal, dass der organisierte Islam noch nicht die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für den islamischen Religionsunterricht erfülle.

Der Islamrat äußerte sich enttäuscht. Das OVG hätte die Verbände als Religionsgemeinschaften anerkennen sollen, unter anderem weil sie bundesweit aktiv seien und die religiöse Praxis auf vielen Ebenen bestimmten. Es gebe noch Diskussionsbedarf.

Bekir Altas, Generalsekretär des Islamverbands Milli Görus, der zum Islamrat gehört, zeigte sich von dem Urteil überrascht. Es werde nun zu prüfen sein, ob die Verbände gegen das Urteil noch Rechtsmittel einlegten oder ob etwa die Landesverbände vor Gericht einen neuen Vorstoß unternähmen, um als Religionsgemeinschaften anerkannt zu werden.

Eine Revision gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht hatte das OVG nicht zugelassen, es kann aber Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt werden.

Quelle: http://www.rp-online.de/nrw/panorama/islamrat-fuer-deutschland-und-zentralrat-der-muslime-weiter-keine-religionsgemeinschaften-aid-1.7192678

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