Nach dem Drama in Arnschwang beginnt die Suche nach Antworten

Nach dem Drama in Arnschwang beginnt die Suche nach Antworten

Bericht vom (Pfingstmontag)  5. Juni 2017

Am Pfingstmontag ist es still in diesem kleinen Ort. Die Geschäfte haben zu, die Menschen sitzen in ihren Häusern oder sind in die Ferien gefahren, der Kindergarten hat auch geschlossen.

Neben der Eingangstür sitzen Stofftiere, daneben liegen Blumen, flackern Kerzen. Seit zwei Tagen kommen neue Blumen und Kerzen dazu, seit zwei Tagen fragen sich die Menschen in Arnschwang (Landkreis Cham), warum ein fünfjähriger Bub so grausam sterben musste. Und jetzt, am dritten Tag, gibt es statt Antworten immer neue Fragen. Es sind Fragen, die diese Tragödie in ein seltsames Licht rücken.

Wie man inzwischen weiß, ist der Täter kein Unbekannter gewesen für Polizei und Justiz. Er trug sogar eine Fußfessel, der Staat hielt ihn offenbar für gefährlich. Und jetzt ist wohl genau das passiert, was man diesem Mann zutraute. Wie kann das sein?

Mit einem Großaufgebot der Polizei zur Asylunterkunft

Es geschah am vergangenen Samstag, in einem Haus am Arnschwanger Ortsrand. Jemand hat das Wort “Waldeck” an die Fassade gepinselt, der Schriftzug hat längst angefangen zu blättern. “Waldeck” hieß das Haus, als es früher mal eine Pension war. Heute ist das Haus eine Asylunterkunft, vier Etagen, daneben ein kleiner Spielplatz. Rutsche, Schaukel, Sandkasten. Man stellt sich vor, wie der Bub hier noch gespielt hat. Die Hintergründe der Tat sind immer noch unklar.

Am Samstagnachmittag war die Polizei mit einem Großaufgebot zur Asylunterkunft ausgerückt. Ein 41-jähriger Afghane hatte eine 47-jährige Russin und ihren fünfjährigen Sohn in seine Gewalt gebracht und mit einem Messer angegriffen. Im Verlauf des Einsatzes habe ein Beamter den Angreifer mit acht Schüssen aus seiner Dienstwaffe getötet. “Acht Schüsse, acht Treffer”, sagte ein Sprecher, “eine Nothilfesituation”. Doch helfen konnte der Beamte dem Fünfjährigen nicht mehr, laut Obduktion starb der Bub an den Stichverletzungen, die ihm der Afghane zugefügt haben soll. Die Mutter erlitt schwere Verletzungen. Ein weiterer Sohn der Frau musste die Tat offenbar mit anschauen. Der Sechsjährige erlitt einen Schock. In welchem Verhältnis der Täter zu der Mutter und ihren Söhnen stand, sei noch unklar, teilte die Polizei mit.

Was die brutale Tat politisch heikel macht, ist die Biografie des Täters: Er war 2005 legal nach Deutschland eingereist, lebte zuerst in München und wurde im Herbst 2009 wegen Brandstiftung zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Laut Staatsanwaltschaft hatte er ein Appartement, in dem er mit seiner Frau lebte, angezündet, “um sich an seinem Cousin zu rächen und nach seiner Vorstellung die ‘Familienehre’ wiederherzustellen”. Verletzt wurde damals niemand.

Im Juli 2011 stellte die Stadt München zwar einen Abschiebebescheid aus, doch weil das Verwaltungsgericht ein Abschiebeverbot verhängte, kam der Mann direkt nach seiner Haftentlassung in die Unterkunft nach Arnschwang. Dort lebte er bis zum vergangenen Samstag offenbar recht unauffällig. Nur einmal geriet er mit dem Gesetz in Konflikt: Im Februar 2016 wurde er beim Schwarzfahren erwischt. Seit der Haftentlassung lebte der Afghane als Geduldeter in Deutschland. Die sogenannte Duldung besagt, dass ein Zuwanderer das Land eigentlich verlassen müsste, die Abschiebung aber vorübergehend ausgesetzt ist.

Nach Angaben des Innenministeriums hatte der Täter von Arnschwang argumentiert, dass er zum Christentum konvertiert sei und ihm in Afghanistan der Tod drohe. Das Verwaltungsgericht München sei dieser Argumentation gefolgt und habe entschieden, die Abschiebung auszusetzen. Eine Fußfessel trug der 41-jährige Afghane, weil nach der Brandstiftung ein Kontaktverbot zu Familienangehörigen bestand. Er durfte den Landkreis Cham nicht verlassen.

Eine Fußfessel könne eine Straftat nicht verhindern

Laut Staatsanwaltschaft habe “die Gefahr der Begehung einer weiteren ähnlich schweren Tat” bestanden. Die Fußfessel, so ein Sprecher des Innenministeriums, sei “eine ganz wichtige Maßnahme, um bestimmte verurteilte Straftäter auch nach ihrer Haftentlassung besonders im Auge zu behalten. Sie erhöht das Entdeckungsrisiko und damit die Hemmschwelle, erneut Straftaten zu begehen”. Doch könne die Fessel eine Straftat “niemals gänzlich verhindern”.

Derweil hat der Chamer Landrat Franz Löffler (CSU) die Asylpraxis im Fall des 41-jährigen Afghanen heftig kritisiert. Zunächst stellte er klar, dass das Landratsamt wegen des Abschiebeverbots gezwungen gewesen sei, eine Duldung auszustellen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die Abschiebung zu verbieten, bezeichnete Löffler allerdings als “unselig”. Wenn ein verurteilter Straftäter eine Duldung bekomme, “muss man sich schon fragen, ob unser Rechtssystem solchen Fällen auch gerecht wird”, sagte der Landrat.

Am Montagabend äußerte sich dann auch Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im Bayerischen Rundfunk kritisch: “Dort, wo Länder tatsächlich als Staaten Todesstrafe für solche Fälle verhängen, ist es nachvollziehbar. In diesem konkreten Fall ist es für mich nicht recht einsichtig.” Nun müsse in ähnlichen Fälle nochmals geprüft werden, ob “nicht gegebenenfalls durch einen neuen Anlauf andere Entscheidungen herbeigeführt werden können”, sagte Herrmann.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/bayern/uebergriff-in-asylbewerberheim-nach-dem-drama-in-arnschwang-beginnt-die-suche-nach-antworten-1.3534569

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