Todes-Schubser waren gleich wieder auf freiem Fuß

Todes-Schubser waren gleich wieder auf freiem Fuß

Dankbarkeit sieht anders aus: Zwei „Fachkräfte für Gleisschubs-Dschihad“ haben im März in Dresden-Zschachwitz einen 41 Jahre alten Passanten auf die Gleise gestoßen und hinderten ihn mit Fußtritten und Schlägen daran, der heranfahrenden S-Bahn zu entkommen.

Nur eine Notbremsung des Lokführers in letzter Sekunde rettete „das Zufallsopfer“ René J.,41, vor seiner gezielten Hinrichtung auf den Gleisen.

Dhimmi-Staatsanwaltschaft Dresden: „KEINE Tötungsabsicht“ zu erkennen …

Durch konkrete Zeugenhinweise wurden die zwei Asylbewerber aus Marokko und Libyen, 24 und 27 Jahre, umgehend gefasst. Die Überraschung:

Die Staatsanwaltschaft Dresden erließ nach der Tat KEINEN Haftbefehl:

Den beiden nordafrikanischen Herrenmenschen sei KEIN Tötungs- oder Mordvorwurf zu machen: „Sie hätten die Tragweite ihrer Tat nicht erkannt“.

Außerdem sei von beiden Asylbewerbern KEINE Fluchtgefahr ausgegangen und sie wären auch betrunken gewesen. Obwohl die S-Bahn einfuhr, hinderten die Täter mit großer Heimtücke den Familienvater daran, aus dem Gleisbett zu klettern und warfen sogar ein Fahrrad auf ihn. Als er sich in Todesangst befreien wollte, wurde er mit gezielten Tritten gegen Kopf und Körper daran gehindert, er kämpfte um sein Leben.

Sturm der Empörung

Nach einer Welle der Empörung in Sachsen entschied sich die Dresdner-Dhimmitude-Behörde dann aber doch zu handeln:

Die Entscheidung, nun einen Haftbefehl wegen versuchten Totschlags gegen die Männer aus Libyen und Marokko zu beantragen, sei aber unabhängig vom öffentlichen Druck gefallen, sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase. Der neue Ermittlungsansatz habe sich aus der erneuten Befragung des Opfers durch die Staatsanwaltschaft ergeben.

Vor allem auf „rechten“ Internetseiten habe es einen „Sturm der Empörung“ gegeben.

Die AfD-Landtagsfraktion kündigte an, „das Nichthandeln der Staatsanwaltschaft“ parlamentarisch klären lassen zu wollen und Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft wegen Strafvereitelung zu stellen. Jens Maier (55), Richter am Landgericht Dresden und AfD-MdB, sieht in der Tat ebenfalls einen qualifizierten Mordversuch. „Mir ist auch unverständlich, warum die Täter wieder auf freien Fuß gesetzt worden sind.“ Der Antrag auf Haftbefehl erfolgte dann letzten Endes nach einer Intervention der Generalstaatsanwaltschaft!!

Nafris Chakir und Radouan natürlich „polizeibekannt“

Nun müssen sich die Uns-geschenkten-Menschen“, Chakir A. (24) und Radouan K. (27) also doch noch wegen „Nötigung, Körperverletzung, versuchtem Totschlag und Eingriff in den Bahnverkehr“ vor dem Dresdner Landgericht verantworten. Laut Bundespolizei waren die mutmaßlichen Täter selbstverständlich „polizeibekannt“ und u.a. wegen Diebstahls vorbestraft. Zum Tatzeitpunkt sollen beide Männer den 41-jährigen Dresdner um Feuer für ihre Zigaretten gebeten haben. Dies hatte das deutsche Opfer auf Anfrage der Nafri-Gebieter ohne die tragischen Konsequenzen zu bedenken, abgelehnt.

Eine Konsequenz aus der öffentlichen Empörung scheinen die Behörden bereits vor dem Prozess gezogen zu haben: Der Asylantrag von Chakir A. wurde „abgelehnt“, der Libyer Radouan ist nach wie vor herzlich willkommen im Land der Köterrasse. Die Ablehnung des Marokkaners hat aber erfahrungsgemäß keine Konsequenzen, in Maghreb-Staaten wird faktisch nicht mehr abgeschoben.

Zum Prozessauftakt erzählte A. seine „Fluchtgeschichte“ aus Marokko. Mit 14 schmuggelte er sich in einen Reisebus nach Spanien – mit 21 verlor er seinen Aufenthaltsstatus. Anschließend „floh“ er in die Schweiz. Als man ihn auch dort nicht mehr duldete, „flüchtete“ der Killer-Nafri im März 2016 aus der Schweiz nach Deutschland, das ihn dann mit Handkuss in seine Sozialsysteme aufnahm.

Fazit:

Jeder, der vorher acht sichere Länder durchquert hat, hat ein Anrecht auf Asyl in Deutschland. Das sagt schliesslich der Artikel 16 GG – Isch schwör.

Quelle: http://www.pi-news.net/todes-schubser-waren-gleich-wieder-auf-freiem-fuss/

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