Mutmaßlicher Mörder sollte abgeschoben werden

Mutmaßlicher Mörder sollte abgeschoben werden

Am 5. September wurde Susanne F. im Berliner Tiergarten ermordet. Sie starb wegen 50 Euro und einem Handy. Der mutmaßliche Täter ist ein junger Mann aus Russland.

Er hatte in Berlin Asyl beantragt, wurde dann jedoch straffällig. Seine Polizeiakte wirft die Frage auf, warum er überhaupt noch in Deutschland war und nicht abgeschoben wurde.

Wie die „Bild“-Zeitung aus der Akte des Russe zitierte, war der 18-Jährige bereits mehrfach durch seine Taten aufgefallen, bevor er im September Susanne F. angriff. Demnach suchte er sich immer die schwächsten Opfer: Er bestahl Rentnerinnen, die sich gegen den jungen Mann nicht wehren konnten und ging dabei äußert brutal vor. Und eigentlich sollte er schon längst nicht mehr in Deutschland sein.

Als 13-Jähriger kam der gebürtige Tschetschene laut „Bild“ erstmals mit der Familie in die Bundesrepublik. Der im Jahr 2012 gestellte Asylantrag sei jedoch abgelehnt worden und die Behörden hätten die Familie im Jahr 2014 abgeschoben. Einige Monate später kam der nun 15-Jährige demnach alleine zurück und stellte einen neuen Asylantrag in Berlin. Als unbegleiteter Minderjähriger sei er geduldet worden.

Brutale Attacken auf Rentnerinnen

In der Folgezeit habe er jedoch einen kriminellen Weg eingeschlagen. Laut „Bild“ begann der Russe mit Gelegenheitsdiebstählen:

Fahrräder, Rücksäcke, Mobiltelefone. Schließlich habe er sich gezielt schwache Opfer gesucht.

So überfiel er den Akten zufolge im Juni 2015 eine schwerbehinderte 75-Jährige, raubte ein Handy und verletzte die Frau dabei schwer. Sie erlitt eine Gehirnerschütterung.

In kurzen Abständen habe er sich dann an einer 87-jährigen und einer 98-jährigen Rentnerin vergriffen und ihnen Geld gestohlen. Im letzteren Fall hätten ihn jedoch Passanten verfolgt und überwältigt. Im September 2015 sei der Jugendliche vom Amtsgericht zu 18 Monaten Haft wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt worden. Danach sollte er abgeschoben werden.

Keine Abschiebung möglich

Dazu kam es laut „Bild“ jedoch nicht. Im Dezember 2016 sei der 17-Jährige aus der Haft entlassen worden. Wie die Berliner Innenbehörde der Zeitung erklärte, sei sie verpflichtet, den Minderjährigen im Heimatland an einen Sorgeberechtigten oder eine Aufnahmeeinrichtung zu übergeben. Die erforderlichen Zusagen habe Russland jedoch verweigert. Der Jugendliche kam frei.

Am 5. September kam es schließlich zu der schrecklichen Tat:

Der mutmaßliche Täter überfiel die 60-jährige Susanne F. auf ihrem Nachhauseweg von einer Gaststätte im Berliner Tiergarten. Der Polizei zufolge wurde sie erwürgt und ins Gebüsch geworfen. Der Täter stahl 50 Euro und das Handy der Frau. Nach zwei Tagen wurde die Leiche von Susanne F. in der Nähe des Landwehrkanals entdeckt.

Hätte die Tat verhindert werden können?

Den 18-Jährigen habe die Polizei in Polen aufgespürt, als er versuchte, das Handy der Toten zu aktivieren. Er wurde nach Deutschland ausgeliefert und sitzt in Untersuchungshaft.

Zu den Vorwürfen schweigt der Mann laut „Bild“.

Der Ehemann der Getöteten kritisiert die Behörden:

Wenn es möglich gewesen wäre, den Täter abzuschieben, warum sei das nicht „vor sieben Monaten längst passiert“?

Quelle: http://www.focus.de/politik/deutschland/60-jaehrige-starb-im-berliner-tiergarten-mutmasslicher-moerder-von-susanne-f-sollte-eigentlich-abgeschoben-werden_id_7723932.html

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen