Prozess um Vergewaltigung

Prozess um Vergewaltigung

Vor allem Vergewaltigung, aber auch Raub und Nötigung werden einem angeblich 19-Jährigen zur Last gelegt, der sich seit Freitag vor der großen Jugendstrafkammer des Landgerichts Verden verantworten muss.

Er soll sich Ende August des vergangenen Jahres auf dem Rückweg von einer Rockmusik-Veranstaltung in Sulingen (Landkreis Diepholz) an einer jungen Frau vergangen haben.

Laut Staatsanwaltschaft hat der Nordafrikaner die Frau, die zu Fuß unterwegs war, gegen 3 Uhr morgens nach dem „Reload-Festival“ zunächst auf einem Fahrrad verfolgt. Dann soll er sie überholt, festgehalten, gewürgt und vergewaltigt haben. Der Mann entkam mit dem Handy und dem Geld seines Opfers.

Knapp drei Stunden später soll er sich gewaltsam Zutritt zu einem Wohnheim für unbegleitete Flüchtlinge verschafft haben. Unter Bedrohung mit einem Messer soll er versucht haben, die weibliche Nachtaufsicht zur Herausgabe eines Schlüssels zu zwingen. Schließlich soll er das Band durchtrennt haben, mit dem die Frau das Schlüsselbund an ihrer Hose befestigt hatte. Im Keller des Wohnheimes soll er seine persönlichen ­Dinge an sich genommen und anschließend verschwunden sein.

Der Mann war erst im März dieses Jahres in Schweden gefasst worden. Das Amtsgericht Verden hatte im Februar einen europäischen Haftbefehl erlassen. Nach ein-­monatiger Auslieferungshaft wurde der Angeklagte nach Deutschland überstellt und sitzt seither in der Justizvollzugsanstalt Vechta in Untersuchungshaft.

Als er am Freitag in Hand- und Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt wurde, grinste er leicht, aber deutlich sichtbar in Richtung der Neben-­klägerin sowie in eine Kamera.

Zur Tatzeit will der Angeklagte erst 17 Jahre alt gewesen sein. Dies käme mit dem im Gerichtssaal zu Protokoll gegebenen Geburtsdatum hin. Es soll aber inzwischen ein Sachverständigengutachten vorliegen, wonach er damals schon 19 oder 20 Jahre alt war. In der Anklageschrift wird er als Heranwachsender bezeichnet. Der junge Mann nannte zum Prozessauftakt auch einen anderen als den bislang aktenkundigen ­Namen. Und hatte es zunächst geheißen, er stamme aus Marokko, so war nun von ­Algerien die Rede.

Im Ermittlungsverfahren soll der Angeklagte von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr mit der jungen Frau gesprochen haben. Der Vorsitzende Richter riet ihm nachdrücklich, diese Einlassung genau zu überdenken. Ein Geständnis könne der psychisch beeinträchtigten Nebenklägerin die belastende Aussage vor Gericht ersparen.

Quelle: https://www.weser-kurier.de/region/niedersachsen_artikel,-prozess-um-vergewaltigung-_arid,1657732.html

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