Vergewaltigung Hansaring So lange müssen die Täter in den Knast

Vergewaltigung Hansaring So lange müssen die Täter in den Knast

Das Urteil ist gesprochen. Die Vergewaltiger vom Hansapark müssen ins Gefängnis!

Das Kölner Landgericht sah es als erwiesen an, dass die Freunde Burak G. (22) und Ismet E. (20) eine Studentin (25) überfallen und zum Sex gezwungen haben. Völlig unvermittelt sei die Geschädigte, die sich von der Disco auf dem Weg zur S-Bahn-Station befand, von den Angeklagten bedrängt worden, so Richterin Sibylle Grassmann.

Im Hansapark vergewaltigt

Man habe sie im Park auf eine Tischtennisplatte gelegt. Während Ismet E. die junge Frau festhielt, habe Burak G. den Geschlechtsverkehr ausgeübt. E. habe danach noch den Oralverkehr erzwingen wollen, doch da habe sich das Opfer vehement gewehrt.

„Wenn die uns erwischen, ich kenn dich nicht.“

DNA-Spuren hatten zu den Tätern geführt, die Polizei sicherte zudem einen Handy-Chatverlauf. Nachdem die Presse über das Verbrechen berichtet hatte, hatte Ismet E. an Burak G. geschrieben:

„Hahaha, krass. Wenn die uns erwischen, ich kenn dich nicht.“ Das sei ein klares Indiz für die Täterschaft.

10.000 Euro Schmerzensgeld

Wegen Vergewaltigung muss G. für viereinhalb Jahre ins Gefängnis, E. muss nach Jugendstrafrecht wegen sexueller Nötigung für dreieinhalb Jahre in Haft. Die Angeklagten, die der Urteilsbegründung relativ gefasst folgten, müssen zudem 10 000 Euro Schmerzensgeld an die Geschädigte, die sich als „psychisch zerstört“ bezeichnet, zahlen.

Ismet E. war auch wegen eines zweiten Vergewaltigungsfalls angeklagt. Der Vorwurf wurde aber nicht bewiesen.

Quelle: http://www.express.de/koeln/vergewaltigung-hansaring-so-lange-muessen-die-taeter-in-den-knast-28486124

Foto: Pusch

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