Im Zug Frauen belästigt – 640 Euro Geldstrafe

Im Zug Frauen belästigt – 640 Euro Geldstrafe

Aus Scham blieb der Angeklagte der Verhandlung am Donnerstag bestimmt nicht fern.

Mit Öffentlichkeit scheint der 31-jährige Tunesier nämlich kein Problem zu haben.

Gleich zweimal entblößte er am 20. November vergangenen Jahres im Großraumabteil eines Regionalexpress-Zuges sein Geschlechtsteil und onanierte. Einmal gegen 14 und dann noch einmal gegen 19 Uhr, jeweils auf der Strecke zwischen Gießen und Marburg. Laut Anklage setzte er sich bewusst in die Nähe junger Frauen. Einer 21-Jährigen fasste er dabei noch auf den Oberschenkel. Aufgrund der Aufzeichnungen von Videokameras konnte der Mann identifiziert werden.

Neues Sexualstrafrecht angewandt

Die beiden 19 und 21 Jahre alten Opfer waren zu der Verhandlung am Gießener Amtsgericht erscheinen. Da der Täter aber nicht auftauchte, verzichtete Strafrichterin Birgit Ruppel auf deren Zeugenaussagen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der Mann via Strafbefehl in Abwesenheit verurteilt. 640 Euro Geldstrafe wegen exhibitionistischer Handlungen und sexueller Belästigung.

Pech für den nicht vorbestraften Nordafrikaner:

Als Reaktion auf die massenhaften sexuellen Übergriffe in der Kölner Silvesternacht 2015 wurde das Sexualstrafrecht verschärft. Just seit November 2016 stehen auch oberflächliche Berührungen, die in sexueller Absicht geschehen, unter Strafe, erläuterte Thomas Hauburger, Pressesprecher der Gießener Staatsanwaltschaft, auf Anfrage dieser Zeitung. Deshalb gilt bereits der Griff des Angeklagten an den Oberschenkel des einen Opfers als sexuelle Belästigung. Die kann – je nach Intensität – mit Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden.

Unabhängig von den neuen Gesetzen gilt weiterhin, wenn die Geldstrafe nicht gezahlt wird, kommt der Verurteilte ersatzweise in Ordnungshaft.

Quelle: http://www.giessener-allgemeine.de/regional/stadtgiessen/art71,315717

 

 

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