Quittung für Gutgläubigkeit: Dortmunder Flüchtlingshelfer sollen zahlen

Quittung für Gutgläubigkeit: Dortmunder Flüchtlingshelfer sollen zahlen

Sie wollten helfen und bürgten für einen Kriegsflüchtling aus Syrien – um diesem oder sogar einer ganzen Familie das Leben zu retten.

(Unser Beileid, vielleicht kann den Flüchtlingshelfern ja eine Gruppe von Refugees Welcome helfen)

Hier eine Seite dazu: http://www.refugees-welcome.net/ da wird ihnen geholfen, bestimmt.

Jetzt stellt das Jobcenter den gutgläubigen Bürgen die Rechnung aus. Rund 50 Dortmunder Flüchtlingshelfer sollen zahlen. Und nicht zu knapp. Fünfstellige Beträge stehen zur Rede. Von jedem Bürgen.

Ähnlich wie schon in anderen Fällen in Deutschland holt die vermeintlich gute Tat nun auch in Dortmund vier Dutzend sozial bewegte Menschen ein. Wie die Ruhr Nachrichten den Fall schildern, unterschrieben die Betroffenen in den Jahren 2013 und ´14 sogenannte Verpflichtungserklärungen für syrische Kriegsflüchtlinge. Es genügte eine Unterschrift, das finanzielle Risiko schien überschaubar.

Denn trotz eindringlicher Warnungen glaubten die Betroffenen, dass die Bürgschaft erlöschen werde, sobald das Asylverfahren des Flüchtlings abgeschlossen sei.

Aber dem ist nicht so.

Rund 50 damalige Bürgen bekamen nun gesalzene Rechnungen vom Dortmunder Jobcenter präsentiert: Sie sollen – da sie damals gebürgt hatten – die Sozialleistungen, die den jetzt anerkannten Flüchtlingen gezahlt wurde und wird, übernehmen. Es geht meist um 10.000 Euro und mehr.

Laut dem RN-Bericht liegen beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 12 Klagen von Bürgen vor.

Hintergrund des Streits:

Die damalige rotgrüne NRW-Regierung ging bei den Bürgschaften damals von einer Befristung bis zum positiven Asylbescheid aus. Der Bund hingegen sah das von Anfang an anders:

Wer eine Bürgschaft für einen Geflüchteten übernimmt, willigt damit auch in die Übernahme aller Kosten ein, die entstehen, wenn der dann anerkannte Asylbewerber arbeitslos verbleibt und somit Hartz IV bezieht.

Das Bundesverwaltungsgericht machte im Januar 2017 klar, dass die Bürgen „definitiv in die Pflicht zu nehmen seien.“

Quelle: https://www.rundblick-unna.de/2017/09/08/quittung-fuer-gutglaeubigkeit-dortmunder-fluechtlingshelfer-sollen-zahlen/

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