Drei Jahre Knast Richter nennt Chlodwigplatz-Schläger (17) „lächerliche Witzfigur“

Drei Jahre Knast Richter nennt Chlodwigplatz-Schläger (17) „lächerliche Witzfigur“

Wie eine „lächerliche Witzfigur“ habe sich der Angeklagte beim Prozess verhalten, die Dimension seines Handels nicht erfasst, kaum Reue gezeigt.

Richter Dr. Jan F. Orth fand am Montag während seiner Urteilsbegründung im Landgericht deutliche Worte. Er verurteilte Arian M. (17), den Schläger vom Chlodwigplatz, zu drei Jahren Jugendknast.

„Arschgeigen in der JVA“

Gelangweilt hatte sich Arian M. zum Prozessauftakt gezeigt, mit grimmigem Blick zunächst die Aussage verweigert, dann   Zeugenaussagen kommentiert. Ein Verhalten, das Richter Orth strafschärfend bewertete.

Offenbar hätten ihm „irgendwelche Arschgeigen in der JVA“, gemeint waren die Mithäftlinge, geraten, sich möglichst cool zu geben.

Arian M. sei kein Mitläufer, sondern der Aggressor, der ganz übel ausgeteilt habe.

Der Richter sah es als erwiesen an, dass der Teenie mit seinem Komplizen Abdul A. (24) – er kassierte viereinhalb Jahre Haft – im April zunächst zwei Sportstudenten in der KVB-Buslinie 132 ausgeraubt hatte.

Aus dem Leben getreten

Schwere Schuld habe der Jugendliche auf sich geladen, als er am Chlodwigplatz ausgestiegen sei und den Industriemeister Roland G. (48) aus dem Leben geprügelt habe. „Sie waren im Boxclub, sie wussten genau, was gezielte Gewalt mit einem Körper anrichtet“, sagte der Richter.

Als das Opfer bereits bewusstlos am Boden lag, hatten die Täter diesem noch gegen den Kopf getreten. Schädelbruch!

Bis heute ist der Sehnerv des Geschädigten eingequetscht, er sieht doppelt, kann nicht Auto fahren.

Die Freundin (25) des Opfers hatte Arian M. mit einem gezielten Schlag ins Gesicht  ebenfalls verletzt, deren Vater (54) verlor bei dem Angriff zwei Zähne.

Keine Bewährung

Die Opfer seien nach einem Restaurantbesuch grundlos angegriffen worden, zu einer normalen Uhrzeit am belebten Chlodwigplatz.

„Das geht in unserer Stadt nicht“, so Orth. Diese Tat habe nach einer „krassen und heftigen Reaktion“ verlangt. Bewährung, wie sie Anwalt und Mutter des Täters gefordert hatten, sei hier nicht angebracht.

Quelle: http://www.express.de/koeln/drei-jahre-knast-richter-nennt-chlodwigplatz-schlaeger–17—laecherliche-witzfigur–28238950

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