Serie von Terror-Pannen: Warum der Staat Islamisten immer wieder entkommen lässt

Serie von Terror-Pannen: Warum der Staat Islamisten immer wieder entkommen lässt

Schon kurz nach dem Messerattentat von Ahmed A. war klar: der 26-jährige Palästinenser aus den Vereinigten Arabischen Emiraten hätte eigentlich schon längst abgeschoben werden sollen.

Sein Asylantrag war im Dezember 2016 abgewiesen worden, es fehlte nur noch der Pass. Die Behörden wussten schon länger, dass Ahmed A. Kontakte in die islamistische Szene hatte, er galt zudem als psychisch labil.

Zwar soll Ahmed A. nicht die Voraussetzung zur Einstufung als Gefährder erfüllt haben. Doch nutzen die Hamburger Verantwortlichen ganz offenbar nicht alle Mittel aus, sich Klarheit über die Gefährlichkeit des Palästinensers zu verschaffen und so die Attacke möglicherweise zu verhindern. Der Polizei soll empfohlen worden sein, den Mann dem sozialpsychiatrischen Dienst für eine Untersuchung zu überstellen. Die Polizei ist dieser Empfehlung jedoch nicht gefolgt. Warum, ist derzeit noch unklar.

Das Messer-Attentat von Hamburg ist nicht das erste, welches von Personen verübt wurden, die den Behörden längst bekannt waren – und die trotzdem nicht verhindert wurden. Auch die Anschläge von Berlin und Ansbach passen in dieses Bild.

Fall 1: Anschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt (12 Opfer, Dutzende Verletzte)

Was wussten die Behörden über den Attentäter?

Der 25-jährige Tunesier Anis Amri war schon lange vor dem Attentat am 19. Dezember 2016 als Gefährder eingestuft und auch vom Verfassungsschutz beobachtet worden. Im März 2016 – neun Monate vor dem bislang größten Terroranschlag in Deutschland – hatte das Landeskriminalamt (LKA) in Nordrhein-Westfalen den damaligen Innenminister Ralf Jäger (SPD) darüber informiert, dass Amri ein terroristisches Attentat zugetraut würde.

Was haben die Behörden unternommen?

Obgleich das LKA in NRW sogar eine Abschiebung empfohlen hatte, wurde sie nie angeordnet. Das NRW-Innenministerium war zu dem Schluss gekommen, dass sie rechtlich nicht durchsetzbar gewesen wäre. Zudem wurde die Beobachtung von Amri eingestellt. Er war zeitweilig in Abschiebehaft genommen worden, aber wieder freigelassen worden, weil sein Herkunftsland Tunesien ihm keine Papiere ausstellen wollte.

Wie hätte der Anschlag verhindert werden können?

Die Observierung von Amri durch die Sicherheitsbehörden hätte nicht gestoppt werden sollen. Hilfreich dabei wäre auch der Einsatz einer elektronischen Fußfessel gewesen. Bei dem Gewaltpotential Amris hätte vor allem nach der Entlassung aus der Abschiebehaft weiter observiert werden sollen. Nur so hätte sich in jedem Fall verhindern lassen, dass der Gefährder Schaden anrichten kann.

Fall 2: Selbstmordanschlag auf Musikfestival in Ansbach (15 Verletzte)

Was wussten die Behörden?

15 Menschen wurden bei einem Musikfestival im fränkischen Ansbach verletzt, als ein Sprengsatz im Rucksack des 27-jähriges Syrer Mohammed Daleel zündete. Daleel selbst kam bei dem Anschlag ums Leben. Der Syrer hätte eigentlich schon vorher nach Bulgarien abgeschoben werden sollen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte seinen Asylantrag abgelehnt, da er 2013 illegal über die Türkei nach Bulgarien eingereist war. Daleel galt als psychisch labil, selbstmordgefährdet und war mehrfach in psychiatrischer Behandlung, auch stationär. Die „Bild“ hatte unter Berufung auf ein psychologisches Gutachten berichtet, dass der Syrer seinen Selbstmord „spektakulär in Szene setzen“ könnte.

Was haben die Behörden unternommen?

Daleel war vor dem Attentat bereits mehrfach mit Abschiebung gedroht worden, ohne diese jedoch umzusetzen. Mitte Juli, nur wenige Tage vor dem Anschlag, war ihm erneut ein Ausreise-Ultimatum bis Mitte August gestellt worden. Am 1. August hätte seine Psychotherapie fortgesetzt werden sollen.

Wie hätte der Anschlag verhindert werden können?

Spätestens nach dem Bekanntwerden des Gutachtens wäre eine Überweisung in eine geschlossene Anstalt angebracht gewesen, um sowohl den Suizid als auch die Gefährdung anderer Menschen auszuschließen. Dies gilt umso mehr, nachdem die Betreuerin, die das psychologische Gutachten erbeten hatte, Daleel mit einer Flasche Benzin in einer Tasche auf dem Weg zum Ausländeramt erwischt hatte und gerade noch rechtzeitig abfangen konnte.

Abschiebung von Terror-Verdächtigem scheitert

Wie die Behörden selbst bei dringendem Terrorverdacht agieren, zeigt aktuell der Fall eines Tunesiers in Hessen. Nachdem das hessische Innenministerium die Abschiebung des Mannes angeordnet hatte, erließ das hessische Verwaltungsgericht vor wenigen Tagen ein Abschiebungsverbot.

Der Tunesier war Anfang Februar festgenommen worden. Ihm wird vorgeworfen, für den IS einen Terroranschlag in Deutschland vorbereitet zu haben. Er hätte bereits im März abgeschoben werden sollen. Dies war jedoch von der Ausländerbehörde untersagt worden, da dem Mann in Tunesien die Todesstrafe drohe. Nun versucht das Innenministerium, den Mann über den Gefährder-Paragraphen abzuschieben.

Quelle: http://www.focus.de/politik/deutschland/hamburg-berlin-ansbach-serie-von-terror-pannen-warum-der-staat-islamisten-immer-wieder-entkommen-laesst_id_7417682.html

Foto: Twitter

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