Mord und Vergewaltigung “Selbstbezichtigungen von Asylbewerbern”

Mord und Vergewaltigung “Selbstbezichtigungen von Asylbewerbern”

Immer öfter bezichtigen sich Asylbewerber selbst, schwerste Straftaten in ihren Heimatländern begangen zu haben. Sie können in der Regel aus Deutschland nicht abgeschoben werden, wenn ihnen in der Heimat die Todesstrafe droht.

Ein neues Phänomen macht Justiz und Polizei zu schaffen:

Schätzungen des Deutschen Richterbundes zufolge sind „mehrere tausend Fälle“ zu erwarten, bei denen durch Selbstbezichtigungen Strafverfahren geführt werden müssen.

„Dies kommt in einer Situation, in der die Staatsanwaltschaften ohnehin bis zum Rand hin belastet sind durch eine hohe Kriminalität und durch zu geringes Personal. Das heißt, das System könnte insgesamt überfordert werden“, sagt Jens Gnisa, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes gegenüber dem ARD-Politmagazin report München.

Trotz der Selbstbezichtigungen kommt es höchst selten zu einer Anklage. Der Grund: Ermittlungen müssten größtenteils im Ausland erfolgen. Aber Rechtshilfegesuche in oftmals instabilen Ländern sind quasi aussichtslos.

Mögliche Straftäter auf freiem Fuß

report München liegen zahlreiche konkrete Fälle vor, in denen sich Asylbewerber schwerster Straftaten selbst bezichtigen.

In einem Fall gab ein Asylbewerber an, in seiner Heimat mehrfach gemordet und vielfach Frauen vergewaltigt zu haben.

Er habe „selbst an unzähligen Exekutionen teilgenommen und selbst acht Menschen exekutiert.“

Ob das stimmt, kann nicht nachgeprüft werden; inzwischen wurde das Verfahren eingestellt.

“Bei den Ermittlungen muss man berücksichtigen, wenn es zum Beispiel um Todes- oder Kapitalermittlungen in Ländern geht, in denen eben die Todesstrafe besteht, dann können sie nur anonymisiert ermitteln.”

Anne Leiding Staatsanwaltschaft München

Es seien Leiding zufolge auch auffällig oft Straftaten, auf die in den jeweiligen Heimatländern die Todesstrafe steht. Allein bei der Staatsanwaltschaft München I sind zwischen September 2016 und April 2017 in über 40 Fällen Strafanzeigen gegen Asylsuchende eingegangen, die sich im Rahmen von persönlichen Anhörungen im Asylverfahren selbst schwerster Straftaten im jeweiligen Herkunftsland bezichtigt hatten.

Betrüger oder Straftäter?

Handelt es sich lediglich um Betrüger, die das Recht auf Asyl ausnutzen? Die erfundene Selbstbezichtigung als Berechtigung hierzublieben?

“Da sehen wir in der Tat die Gefahr, dass Menschen, die vorgeben zu fliehen; Menschen, die vorgeben, verfolgt zu werden, hier dann das System ausnutzen, indem sie eben über Selbstbezichtigungen Abschiebehindernisse schaffen.”

Jens Gnisa, Vorsitzender Deutscher Richterbund

Oder haben einige dieser Asylbewerber die Wahrheit gesagt und sind tatsächlich Mörder oder Terroristen?

Das könnte bedeuten, dass weitere Straftaten – diesmal in Deutschland – möglich wären.

Ein Szenario, das den Strafverfolgungsbehörden ebenso Sorgen bereitet.

“Das ist schon ein Problem, mit dem man als ermittelnder Staatsanwalt zurechtkommen muss. In diesem Fall ist natürlich besonders gravierend, dass die Straftaten, die geschildert werden, zwar ganz furchtbar sind und sich einfach auch furchtbar anhören; dass wir aber auf Grund unserer dienstlichen Erfahrung davon ausgehen können, dass das nicht bedeutet, dass die so nicht auch stattgefunden haben können.”

Anne Leiding Staatsanwaltschaft München

Quelle:http://www.br.de/nachrichten/selbstbezichtigung-straftaten-asylbewerber-report-100.html

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