Nach einer Vergewaltigung sah es nicht aus

Nach einer Vergewaltigung sah es nicht aus

Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und mehrfach versuchte gefährliche Körperverletzung – die Liste an möglichen Straftaten, für die sich ein Afghane (24) aus Ampfing seit dem Vormittag vor dem Landgericht Traunstein verantworten muss, ist lang.

UPDATE 16.50 Uhr – Zeugin berichtet, was sie sah

Mit Hepatitis B habe sie sich nicht angesteckt. Das haben drei Kontrolluntersuchungen ergeben. Noch heute leide sie jedoch an Schlafstörungen.

Das Gericht stellt unterschiedliche Aussagen fest im Vergleich zu der polizeilichen Vernehmung. Der Verteidiger fragt verschiedene weitere Punkte ab, weist auf unterschiedliche Aussagen hin. Um vieles davon zu klären, müsse die damalige Freundin und Mitbewohnerin der Geschädigten als Zeugin gehört werden. Diese ist trotz der ergangenen Ladung aber nicht erschienen.

Auf Nachfrage einer Sachverständigen, berichtet die Geschädigte, dass der Angeklagte auf sie nicht betrunken gewirkt hat.

Als nächstes spricht eine Zeugin zu ihren Wahrnehmungen beim Treffen des Angeklagten mit der Geschädigten im Park. Sie saß mit ihrem Bekannten im Auto, als sie Schreie hörte. Drei dumpfe Schläge habe sie gehört, konnte sie aber nicht zuordnen.

Der Angeklagte habe geweint, als sie mit ihrem Begleiter den Schreien und Geräuschen nachging, sei jedoch nicht aggressiv gewesen, habe mehrfach in gebrochenen Deutsch gesagt, dass die Geschädigte seine Freundin sei. Er habe im Gesicht geblutet.

Die Zeugin berichtet auf Nachfrage des Gerichts, dass es nicht nach einer Vergewaltigung ausgesehen habe. Im ersten Moment habe die Geschädigte das auch nicht gesagt, erst später im Auto. Sie habe nur gesagt, dass sie der Angeklagte geschlagen habe und ihr Handy kaputt sei.

Auch der Begleiter der Zeugin bestätigt diesen Eindruck: “Sie stand wohl unter Schock”, sagte er dazu, dass die Geschädigte ständig nur von ihrem Handy sprach.

Der Angeklagte habe zwar mehrfach versucht, die Autotüre zu öffnen, als die beiden Zeugen die Geschädigte auf deren Bitte hin zur Polizei fahren wollten. “Auf mich hat er aber nicht aggressiv gewirkt”, so der Zeuge. 

Beide “Tatort”-Zeugen zeigen anhand der Fotos, wie sich die Situation vor Ort darstellte. Die drei Schläge habe er – soweit wie es bei Dunkelheit eben möglich war – gesehen. Angetrunken habe der Angeklagte nicht auf ihn gewirkt. “Er hat immer meine Hand genommen und sie geküsst, war richtig demütig”.

Die Verhandlung wurde für heute unterbrochen und wird am Montag fortgesetzt. Auch dann berichten wir aktuell aus dem Gerichtssaal.

UPDATE, 16.15 Uhr – Erneuter Vergewaltigungsversuch

Die Geschädigte berichtet, was nach der Vergewaltigung passiert sei: “Danach bin ich duschen gegangen”. Der Angeklagte habe wortlos ihre Wohnung verlassen. Vorher habe er aber noch ein Küchenmesser und einen Schraubendreher an sich genommen.

Als der Angeklagte dann Tage später anruft, sei sie ans Telefon gegangen: “Wegen dem Messer und weil ich mir Sorgen um die Kinder machte.”

Allgemein beschreibt die Zeugin den Angeklagten als aggressiv. Mit ihrer Freundin, die zeitweise bei ihr gewohnt habe, habe der sich regelmäßig gestritten.

Richter Erich Fuchs machte an dieser Stelle noch einmal das Unverständnis für das Verhalten der Zeugin deutlich. Nach einer Vergewaltigung sei es fragwürdig, warum der Angeklagte danach noch einmal bei ihr übernachten durfte.

Die Frau erklärt den weiteren Verlauf bis zum zweiten Vergewaltigungsversuch so: In der Innenstadt von Mühldorf sei es zu einem Kontakt gekommen. Dabei sei es zwischen der Freundin der Geschädigten und dem Angeklagten zu einem Streit gekommen. Um diesen zu schlichten, führte sie später mit ihm ein Telefonat. Am Ende wurde ein Termin für ein Treffen vereinbart, der Angeklagte sollte Whisky mitbringen.

Im weiteren Verlauf sei es zunächst zu dem geplanten Gespräch in einem Park gekommen, schließlich habe die Geschädigte versucht, die Beziehung zu beenden. Hierauf habe der Afghane sie geschlagen, ihre Handys weggenommen, sei ihr Nachgelaufen, habe seine Gürtelschnalle aufgemacht, den Gürtel halb herausgezogen und einen Hosenknopf aufgemacht.

“Dann wollte er mich küssen. Da habe ich ihm in die Zunge gebissen! ‘Beruhigen, beruhigen’, hat er gesagt”, berichtet die Geschädigte, erkennbar angestrengt von den Fragen des Gerichts.

Danach habe sie sich auf die Bank gesetzt. “Ich wollte nur noch heim. Zu diesem Zeitpunkt soll der Angeklagte auch wieder deutlich “heruntergekommen” sein.

UPDATE, 14.55 Uhr – Von Erkrankung nichts gewusst

Nach der Mittagspause spricht jetzt die Geschädigte. Im vergangenen Jahr habe sie den Angeklagten kennengelernt. Man habe sich gut verstanden, Handynummern ausgetauscht. Unterhalten habe sie sich mit dem Angeklagten auf Englisch und Deutsch.

Zur Hepatitis-B-Erkrankung des Angeklagten sagt sie: “Das hat er mir nicht gesagt.” Sie habe ihn zwar nach seinen gesundheitlichen Befindlichkeiten gefragt, aber da habe er gesagt, dass alles bei ihm in Ordnung sei.

Eine Woche nach dem Kennenlernen sei es zum ersten Geschlechtsverkehr gekommen. Der sei beiderseitig einvernehmlich und ungeschützt gewesen. Über die Gefahr, sich mit Hepatitis B auf diesem Weg anstecken zu können, habe sie zum diesen Zeitpunkt nichts gewusst. Die Beziehung beschreibt sie als freundschaftlich.

Der vierte Geschlechtsverkehr sei dann jedoch unfreiwillig gewesen, sie hat ihn als Vergewaltigung angezeigt.

Die Zeugin sagt: “Er war bei mir, ich war alleine. Erst haben wir uns ganz gut unterhalten.” Richter Erich Fuchs ermahnt die Zeugin deutlich, lauter zu sprechen und nicht um den heißen Brei zu reden. “Schließlich geht es hier um einiges.” Die ersten Aussagen seien nämlich nur vage und widersprechen teilweise den Angaben, welche die Geschädigte bei der polizeilichen Vernehmung gemacht hatte.

Sie habe sie im Schlafzimmer gerade Wäsche gemacht. Dann sei er plötzlich zu ihr gekommen und habe mit ihr schlafen wollen. Er habe ihr mit Gesten klar gemacht, was er von ihr will, habe sie dann aufs Bett geworfen. Einen Schlüssel zur Wohnung habe ein keinen gehabt, sei über das Balkonfester eingestiegen. Rund um diesen Punkt tun sich Ungereimtheiten im Prozess auf zusätzlich zu den offenbaren Verständnisproblemen beim Angeklagten und seinen Antworten auf Fragen, die danach gar nicht gestellt wurden. Gefragt, warum sie sich nicht gewehrt hatte, sagt sie, ich hab Angst gehabt, dass mehr passiert. Geschlagen habe sie der Angeklagte nicht, jedoch den BH heruntergerissen.

UPDATE, 13.30 Uhr – Vernehmung zweier weiterer Polizisten

Am Mittag haben zwei weitere Polizisten ausgesagt. Zunächst berichtet eine Kripo-Beamtin über die Vernehmung der Geschädigten. Die hat zu Protokoll gegeben, sie habe ein freundschaftliches Verhältnis zum Angeklagten geführt. Sie habe ihm offenbar bei der Integration helfen wollen. Unterhalten sollen sich die beiden in Englisch haben.

Den ersten nicht einvernehmlichen Sex habe die Geschädigte einfach ertragen, sagte die Polizistin. Beim zweiten Vorfall sei Alkohol im Spiel gewesen. Er habe ihr Handtasche und Handy entrissen. Als er sie zu Boden gebracht hat, habe er seine Gürtelschnalle geöffnet und wollte sie küssen. Daraufhin habe sie ihm in die Zunge gebissen. Nach weiterer Rangelei habe sie ihm schließlich in die Nase gebissen. Die Geschädigte soll auch mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden sein. Die Kripobeamtin zeigt dem Gericht entsprechende Fotos, auch von der Geschädigten, die offenbar – denn das ist für die Zuschauer im Gerichtssaal nicht zu sehen – eine deutliche Verletzung zeigen.

Ein weiterer Polizeibeamter spricht in seiner Zeugenaussage vor Gericht über seinen Einsatz am fraglichen Abend. “Zunächst war das ein Einsatz in Richtung Körperverletzung.” “My girlfriend bite me”, soll der Angeklagte bei dessen Auffinden gesagt haben. Der Beamte bestätigte, dass die Geschädigte zu diesem Zeitpunkt Verletzungen im Gesicht aufwies. Zudem seien die Knöpfe der Hose des Angeklagten offen gewesen. Angesprochen darauf hat der Polizist den Angeklagten jedoch nicht. Zum Grad der Alkoholisierung sagte der Polizist, dass der Angeklagte zwar merklich was getrunken haben musste, aber keine nennenswerten Ausfallerscheinungen gezeigt habe.

UPDATE, 13 Uhr – Kripobeamter sagt aus

“Er hat eingeräumt, dass er die Geschädigte kennt”, erzählt der Kripobeamte über die Befragung des Angeklagten nach dessen Festnahme. “Er hat bestritten, dass er die Geschädigte vergewaltigt hat”. Den fraglichen Schraubenzieher habe der Angeklagte nach Vorlage als den seinen erkannt. Die zeitnahe Atemalkoholkontrolle habe einen Wert von 0,5 Promille bei der Geschädigten und 0,3 Promille bei dem Angeklagten ergeben.

Der Angeklagte hat sich nach der Tat mehrfach auffällig gemacht, berichtet der Kripobeamt. Trotz eindringlicher Warnung das nicht zu tun, hat er nach der ersten Vergewaltigung, die ihm vorgeworfen wird, mehrfach versucht, sich der Geschädigten weiter zu nähern. Einen kaputten BH haben die Beamten tatsächlich gefunden. Die Geschädigte hatte bei der Polizei ausgesagt, dass der Angeklagte ihr den von vorne runtergerissen hat. Spuren des Angeklagten daran konnten allerdings nicht sicher gestellt werden. “Ich gehe davon aus, dass nach dem unfreiwilligen auch kein freiwilliger Geschlechtsverkehr mehr stattfand!

Bei einer Tatortbegehung im zweiten Vorwurf (wieder Vergewaltigung) seien Blutspuren sichergestellt worden. Die und weitere Funde lassen den Schluss auf ein Kampfgeschehen zu. Die Verschmutzungen an Schuhen und Hose decken sich mit der Beschreibung der Geschädigten.

Bei der Vorlage der Fotos gibt es Fragen, hauptsächlich von Richter und Verteidiger an den Kripobeamten. Dabei geht es um den konkreten Ablauf: “Wo fand der Zungen-, wo der Nasenbiss statt und wo lag der Schraubenzieher?” Auch geht es darum, ob man eindeutig sagen kann, dass ein Kampf stattgefunden hat, wie beispielsweise anhand der der Kleidung, insbesondere die der Geschädigten.

Außerdem ist der Angeklagte offenbar mehrfach in verschiedenen Einrichtungen wie auch nach seiner Festnahme als leicht aufbrausend auffällig geworden. Weiter geht es um die Frage, wie der Angeklagte konkret über die Hepatitis B-Erkrankung aufgeklärt wurde.

Anschließend will der Verteidiger zur ersten Vergewaltigung Details zu den Ermittlungsergebnissen wissen. Er weist auf ungenaue Schilderungen der Geschädigten hin und fragt nach. Unter anderem geht es um die Frage, in welcher Sprache sich die beiden unterhalten haben.

UPDATE, 12 Uhr – Liebesbezeugungen oder Bisse in die Nase?

Jetzt geht es um das letzte Treffen mit der Geschädigten in einem Park in Mühldorf. Den Berichten des Angeklagten zufolge war Alkohol im Spiel und anfangs sei noch ein Freund des Angeklagten dabei gewesen. Irgendwann sei er selbst dann gestolpert, die Frau habe ihm aufhelfen wollen und sei schließlich doch selbst gefallen. Dann habe er sie küssen wollen, die Geschädigte habe ihn aber in die Zunge gebissen. Richter Erich Fuchs will wissen, wie er daraufhin reagiert hatte, ob er sie ggf. geschlagen hatte.

Der Angeklagte sagt darauf, dass nichts weiter passierte. Sie habe sich entschuldigt, es seien Liebesbezeugungen beiderseits gefallen. “Dann habe ich zu ihr gesagt: Lass uns nach Hause gehen“. In weiterer Folge habe ihn die Geschädigte für einen längeren Zeitraum in die Nase gebissen.

Dann habe er sie weggeschubst, ihr links und rechts eine Ohrfeige gegeben. Richter Erich Fuchs fragt das Ermittlungsprotokoll an dieser Stelle ab. Demnach soll der Angeklagte nämlich einen Schraubenzieher mitgeführt haben. Der Angeklagte bejaht, sagt, sein Fahrrad sei in einem sehr schlechten technischen Zustand gewesen und deshalb habe er praktisch ständig einen Schraubenzieher in der Tasche gehabt.

Nach dem Eintritt in die Beweisaufnahme werden die Zeugen in den Saal gerufen, darunter auch die damalige Freundin des Angeklagten. Als erstes soll ein Kriminalbeamter aus Mühldorf vernommen werden.

UPDATE, 11.25 Uhr – “Ich war stark verliebt”

“Ich war sehr stark verliebt”, sagt der Angeklagte weiter zu seiner Beziehung mit der Geschädigten. Richter Erich Fuchs will wissen, wie oft es zum Geschlechtsverkehr kam. “Es könnte drei bis vier oder auch fünf Mal gewesen sein”, sagt der Angeklagte.

Jetzt geht es um den erzwungenen Sex. Der Angeklagte schüttelt sofort den Kopf, spricht ruhig, aber deutlich, sein Blick geht direkt zum Gericht. “Ich habe meine Ehre“, sagt der Angeklagte. “So etwas würde ich nie tun“, sagt er weiter. Er akzeptiere das deshalb nicht, weil er nie gegen den Willen der Angeklagten gehandelt habe.

Fuchs fragt jetzt nach einer möglichen Freiwilligkeit bei den vollzogenen Handlungen. “Es kann sein, dass wir miteinander gespielt haben“, antwortet der Angeklagte. “Wenn ich sie vergewaltigen wollte, warum waren wir dann zusammen?”

UPDATE, 11.05 Uhr – Verständnisprobleme beim Angeklagten

Immer wieder gibt es Probleme mit dem Verständnis der Fragen des Gerichts beim Angeklagten. Er habe sich einsam gefühlt, sagt er beispielsweise auf die Frage, wann genau die Erkrankung festgestellt wurde. Wegen dieser Verständnisprobleme wurde der Prozess auf Antrag der Verteidigung zwischenzeitlich kurzzeitig unterbrochen.

Danach geht es weiter: Es geht um den dreimaligen, angeblich einvernehmlichen ungeschützten Geschlechtsverkehr obwohl der Angeklagte wusste, dass er an Hepatitis B erkrankt ist. Der Richter fragt den Angeklagten nach der Richtigkeit. “Sie war meine Freundin”, sagt er.

Sein Arzt habe ihm nur geraten, mit Blut vorsichtig zu sein. Über die Gefahr einer Übertragung bei sexuellen Handlungen sei er nicht informiert gewesen. Der Vorsitzende fragt nach. Im Rahmen der asylrechtlichen Behandlung sollte nämlich eigentlich jeder Flüchtling standardmäßig informiert worden sein, auch über Hepatitis B. Der Angeklagte bleibt dabei. Er habe von ärztlicher Seite nicht erfahren, dass er keinen ungeschützten Verkehr haben darf.

Weiter berichtet der Angeklagte auf Frage des Gerichts vom Kennenlernen von ihm mit der Geschädigten. Sommer sei es gewesen, im Stadtpark habe er sie zum ersten Mal gesehen. “Wir waren sehr nah zu einander“, sagt er. Richter Erich Fuchs verliest aus dem Protokoll eines Sachverständigen. In dieser Befragung hat der Angeklagte gesagt, sie, also die Geschädigte, habe ihn in deren Wohnung eingeladen.

UPDATE, 10.50 Uhr – Anklageschrift verlesen

Nach einer außerplanmäßigen Verzögerung – ein Schöffe hatte sich verspätet – hat der Prozess nun begonnen. Den Vorsitz hat Richter Erich Fuchs.

Die Staatsanwältin verliest zunächst die Anklage. Es geht darum, dass der angeklagte gebürtige Afghane wusste, dass er Träger des Virus Hepatitis B ist und offenbar billigend in Kauf nahm, die Geschädigte aus Mühldorf damit anzustecken. Es ist von mehreren Handlungen die Rede. So soll der Angeklagte sein Opfer in mehr als einem Fall zum Sex gezwungen haben, sogar von Gewalt und sexueller Nötigung ist die Rede.

Während der Verlesung sitzt der Angeklagte regungslos nach vorne gebückt da. Ein Übersetzer ist im Einsatz. Zur Person und seinem Werdegang berichtet der Angeklagte von einer Ausbildung bei der Polizei in Kabul. Ein Jahr habe er danach dort gearbeitet. Schließlich hat er aber Afghanistan verlassen und ist über Land nach Deutschland geflüchtet. Hier wollte er anscheinend als Polizist arbeiten. Die Frage nach Alkoholkonsum verneint er. Lediglich mit der Geschädigten habe er bei Treffen mal das eine oder andere Gläschen getrunken.

Er erzählt auf Nachfrage auch von seiner Hepatitis B-Erkrankung, und dass er davon bereits vor seiner Ausreise aus Afghanistan wusste.

Der Vorbericht:

Der Prozess gegen den jungen Mann hat am Donnerstagvormittag am Landgericht Traunstein begonnen. Er soll zwischen Juli und September 2016 eine junge Frau aus Mühldorf unter anderem vergewaltigt haben. In einem Fall soll der mutmaßliche Täter sogar einen langen Kreuzschraubenzieher als Waffe dabei gehabt haben.

Außerdem wird dem Afghanen vorgeworfen, dass er Sex mit der Frau hatte, obwohl er nachweislich bereits wusste, dass er an Hepatitis B mit hochgradiger Viruslast erkrankt ist. Eine Infektion der Geschädigten soll der Angeklagte durch sein Vorgehen billigend in Kauf genommen haben. Hepatitis B ist eine der häufigsten Virusinfektionen auf der Welt.

Für den Prozess sind insgesamt drei Verhandlungstage vorgesehen.

Quelle: https://www.chiemgau24.de/chiemgau/traunstein/traunstein-ort29586/traunstein-prozess-landgericht-gegen-afghanen-wegen-vergewaltigung-muehldorf-8441405.html

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