„Oh Gott!“, flüstert es im Publikum

„Oh Gott!“, flüstert es im Publikum

Angriff wie aus dem Nichts:

Svetoslav S. trat in Berlin eine Frau die U-Bahn-Treppe hinunter. Er sagt, er erinnere sich nicht. Eine bislang nicht bekannte Aufnahme der Tat sorgt für Entsetzen im Gerichtssaal.

20 Sekunden dauert die Filmsequenz, sie hat keinen Ton, und doch ist die Wirkung mächtig. 27. Oktober 2016, 00:18:33 Uhr, Berlin-Neukölln, U-Bahnhof Hermannstraße: Eine junge Frau tritt ins Bild, überlegt kurz, ob sie die linke oder rechte Treppe zum Bahnsteig nehmen soll, entscheidet sich für rechts. Einen Augenblick später kommen vier Männer hinterher, sie wollen weiter geradeaus, aber einer von ihnen, in der linken Hand eine Bierflasche, in der rechten eine Zigarette, biegt ab, läuft der Frau hinterher und tritt ihr in den Rücken. Unvermittelt.

Tausende haben das Video angeklickt, mit dem die Berliner Polizei nach dem Täter fahndete. Was bis zu diesem Tag noch nicht gezeigt wurde, ist die Aufnahme von einer anderen Überwachungskamera, die die Richterin jetzt abspielt: Zu sehen ist die Treppe von vorne, und mit welcher Wucht die Frau in die Luft schleudert. Kopfüber fliegt sie mehrere Meter hinab, Arme und Beine von sich gestreckt stürzt sie auf die Treppe, rutscht die letzten Stufen auf den Bahnsteig. „Oh Gott!“, flüstert es im Publikum, Kopfschütteln, Gemurmel.

„Juristisch gesehen nichts Besonders“ – „leider kein ungewöhnlicher Fall“, sind Sätze, die die Gerichtssprecherin an diesem Tag in Fernsehkameras spricht. Es ist wohl genau das, was das große Interesse an diesem Fall ausmacht: So etwas kann jederzeit jedem passieren. Die Frau zog sich eine Platzwunde am Kopf zu und brach sich einen Arm. Der eigentliche Schaden, den sie davonträgt, ist nur zu erahnen: ein Tritt in den Rücken, der einen urplötzlich aus dem Alltag reißt, jegliches Gefühl von Sicherheit raubt.

Die Willkür, die Brutalität, die Sinnlosigkeit, die diese Bilder zeigen, sind nicht zu begreifen.

Bier, Wodka, Haschisch, Crystal Meth, Kokain, Heroin

„Ich fand das, was ich gesehen habe, selbst grauenhaft“, sagt Svetoslav S. Der 28-jährige Angeklagte sitzt hinter kugelsicherem Glas, eine Dolmetscherin an seiner Seite. Er gehört einer türkischsprachigen Minderheit in Bulgarien an, seit einem Jahr wohnt er mit Frau und drei Söhnen in Berlin. Breite Schultern, buschige Augenbrauen, das Auffälligste an ihm ist die lange Narbe auf seinem Kopf, die das dunkle Haar im Zickzack scheitelt.

S. lässt einen Verteidiger für sich sprechen, der seine Version jenes Abends vorträgt. Gegen 19 Uhr traf man sich bei einer älteren Schwester, deren kleine Tochter Geburtstag hatte. Spontan sei er dann noch ausgegangen; mit zwei Brüdern und einer losen Gruppe Freunde zog er über die Sonnenallee, machte Halt in verschiedenen Bars.

Seine Stimmung sei schlecht gewesen, berichtet S. Der ältere Bruder habe ihn damit aufgezogen, dass er ein Verhältnis mit der Schwester von dessen Ehefrau gehabt habe. Und dann habe er sich am Telefon auch noch mit seiner Frau gestritten. Er habe den Ärger ausblenden wollen, sagt S., und zwar mit Bier, Wodka, Haschisch, Crystal Meth, Kokain, Heroin. An viel mehr könne er sich nicht mehr erinnern. Nur daran, dass ihn irgendwann in den frühen Morgenstunden jemand an der Endstation der U8 geweckt habe.

Auch wegen Exhibitionismus angeklagt

Was er getan hat, will S. erst durch das Video erfahren haben. Seine Mutter und eine Schwester hätten ihn auf die Bilder im Internet aufmerksam gemacht, da sei er gerade in Frankreich gewesen und habe auf einer Baustelle gearbeitet. Er sei dann mit dem Bus von Marseille gekommen, um sich zu stellen, behauptet S. Doch bevor er dazu Gelegenheit gehabt habe, habe die Polizei ihn bereits auf dem Busbahnhof in Berlin festgenommen.

Keine Erinnerung, viele Drogen – ein üblicher Verteidigungsversuch, wenn die Beweise unumstößlich sind. Eine ähnliche Geschichte hatte eine Berliner Jugendstrafkammer kürzlich in dem Fall um den angezündeten Obdachlosen als Ausrede entlarvt. Nun muss das Gericht prüfen, ob die Erzählung von S. glaubwürdig ist.

Erste Anzeichen, in welche Richtung sich das Verfahren entwickeln könnte, gibt es bereits: Normalerweise werden Fälle wie dieser, in dem es um gefährliche Körperverletzung geht, vor dem Amtsgericht verhandelt. Nur wenn eine mögliche Einweisung in die Psychiatrie im Raum steht, wird – wie es nun geschieht – das Landgericht tätig.

Zudem hat das Gericht einen psychiatrischen Sachverständigen hinzugezogen, der die Zeugen zur Vorgeschichte des Angeklagten befragt. S. ist auch noch wegen Exhibitionismus angeklagt: Er soll sich zwei Wochen vor dem Tritt am U-Bahnhof auf einem Parkplatz und in einem Park vor Passantinnen entblößt und masturbiert haben.

„In seinem Kopf gab es Probleme“

Als Erstes sagt seine Frau aus, eine kleine, rundliche Person. „Wir sind gekommen, um zu arbeiten und ein normales Leben zu führen“, erzählt Svetanka M. Die 27-Jährige ist seit zwölf Jahren mit S. zusammen, mit 16 bekam sie das erste Kind. Sie kann nicht lesen und schreiben, geht putzen, ihr Mann schlug sich auf den umliegenden Baustellen durch. Die Kinder gehen nicht zur Schule. Das Paar kam bei einer älteren Schwester unter, nach Frankreich seien sie in der Hoffnung gegangen, in zwei, drei Monaten genug Geld zusammenzubekommen, um in Berlin eine eigene Wohnung mieten zu können.

Ihr Mann sei ein guter Mann, versichert M. Aber nach einem Autounfall vor knapp zehn Jahren habe er sich stark verändert. „In seinem Kopf gab es Probleme.“ Aggressiv sei er geworden, aufbrausend und launisch. Jeden Tag rauche er Haschisch, jeden zweiten oder dritten trinke er und nehme dieses Kristall … – „Auch Kokain?“, fragt der Verteidiger – „Ich kenne mich damit nicht aus.“ – „Weißes Pulver?“ – „Ja, genau.“

„Warum ausgerechnet diese Frau?“

Die Aussagen der Verwandten wirken abgesprochen. Auch der 18-jährige Bruder, der in jener Nacht dabei war, erklärt wiederholt, in welchen Bars sie waren, wie viel man durcheinandergetrunken habe, wie sie bereits auf der Geburtstagsfeier der kleinen Nichte mehrere Linien Koks gezogen hätten. Die Richterin kann sich eine sarkastische Zwischenbemerkung nicht verkneifen: „Andere Menschen können sich, wenn sie getrunken haben, schlechter erinnern, aber bei Ihnen funktioniert das Gedächtnis sogar besser?“

Die wichtigen Fragen aber können sie nicht beantworten. „Konnte er im Nachhinein sagen, warum er das getan hat?“, fragt die Anwältin des Opfers. „Nein“, antwortet die Frau von S. „Warum ausgerechnet diese Frau?“ Sie schüttelt den Kopf. „Das konnte er nicht sagen.“

Am nächsten Verhandlungstag soll das Opfer selbst aussagen. Viel wird die 26-Jährige wohl nicht berichten können. Als sie sich nach dem Sturz aufrichtete, waren S. und seine Begleiter schon weg. Die letzten Sekunden des Videos zeigen, wie er gemächlich die Treppe hochsteigt. Er wirft noch einen schnellen Blick über die Schulter, dann verschwindet er aus dem Bildausschnitt. Unvermittelt.

 

  • Sexualstraftaten:Alle registrierten Sexualdelikte an U-Bahnhöfen in Berlin

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: https://www.welt.de/vermischtes/article165962307/Oh-Gott-fluestert-es-im-Publikum.html

Foto: Berliner Verkehrsbetriebe

Foto: Getty Images/sg

 

 

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