Warum bekommt der Obdachlosen-Zündler nur knapp 3 Jahre Haft?

Warum bekommt der Obdachlosen-Zündler nur knapp 3 Jahre Haft?

Milde Strafe

Das Landgericht sprach am Dienstag den Hauptangeklagten Nour N. wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung schuldig. Auch für die weiteren Angeklagten gab es milde Urteile.

Anmerkung von uns dazu:

Es ist immer wieder interessant, ein deutscher Täter bekommen für viel weniger fast 4 Jahre Haft ohne Bewährung, hier in dem Fall ist es eindeutig klar das es ein versuchter Mord war (umgewandelt in gefährliche Körperverletzung) verübt durch einen Zuwanderer Urteil 2 Jahre und 9 Monate!

Wie man im Video sieht, gehen sie alle lachend aus dem Gerichtssaal, hier läuft gewaltig was schief!

Finde den Fehler!

Milde Urteile des Landgerichts für die Obdachlosen-Zündler von Kreuzberg:

  • Zwei Jahre, neun Monate Haft wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung für Haupttäter Nour N. (21).

  • Gerade mal acht Monate auf Bewährung für drei weitere Angeklagte (17 und 18) wegen Beihilfe.

  • Zwei Angeklagte (16 und 19) wurden zu vier Wochen Dauerarrest wegen unterlassener Hilfeleistung bestraft.

Keine Spur mehr von dem ursprünglichen Vorwurf des gemeinschaftlichen versuchten Mordes, nachdem Nour N. „aufgrund eines gemeinsamen Tatentschlusses aller“ einen in der Weihnachtsnacht 2016 auf dem Bahnhof Schönleinstraße auf einer Bank schlafenden Obdachlosen angezündet hatte. Richterin Regina Alex: „Das war damals nach Aktenlage.“

Durch Berichte von Jugendgerichtshilfe und Psychiatern sei man zu anderen Erkenntnissen über die Flüchtlinge aus Syrien und Libyen gelangt. „Alle sind jung, unreif, haben eine geringe Schulbildung. Sie sind noch nicht lange in Deutschland, haben hier ihren Platz noch nicht gefunden.“

Wichtig sei, zu bewerten, was sich der Angeklagte Nour N. damals auf dem Bahnsteig gedacht habe: „Er hatte keine Vorbeziehung zu dem Opfer. Es fehlt auch ein Motiv.“ Das BVG-Überwachungsvideo habe gezeigt: „Keiner der Angeklagten verhält sich wirklich aggressiv. Sie sind relaxt, relativ friedlich, gelangweilt.“ Aus alldem sei kein bedingter Tötungsvorsatz ableitbar. Die Richterin ist jedoch überzeugt, dass Nour N. mit Verletzungswillen handelte.

Jörg Thomas (50), Rechtsanwalt aus Mitte, kann das Urteil nachvollziehen. „Die Gerichte gehen davon aus, dass das Töten eines Menschen das bewusste Überschreiten einer besonderen Hemmschwelle erfordert. Dies ist hier offenbar nicht feststellbar gewesen. Da ein brennendes Taschentuch etwas anderes als eine mit Nägeln gefüllte Bombe, halte ich diese Einschätzung für vertretbar“, so der Jurist zur B.Z.

Das Gericht lehnte Haftverschonung für Nour N. wegen Fluchtgefahr ab. Gegen ihn läuft ein weiteres Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Amtsgericht.

Quelle: http://www.bz-berlin.de/berlin/friedrichshain-kreuzberg/obdachlosen-zuendler-nur-knapp-3-jahre-haft-berlin-kreuzberg-fluechtlinge

Foto: Timo Beurich

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