Strafe für Vergewaltiger bestätigt

Strafe für Vergewaltiger bestätigt

Das Berner Obergericht hat die Strafe für einen 34-jährigen Vergewaltiger bestätigt: Der Liberianer muss für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis, weil er 2014 in Bern eine junge Frau vom Velo riss und in einem Waldstück vergewaltigte.

Nichts Böses ahnend, radelte eine junge Frau in den frühen Morgenstunden des 7. September 2014 durch die Stadt Bern nach Hause. Als sie den Veloweg beim Hallenbad Weyermannshaus erreichte, sprang ein Mann hinter einem Baum hervor und stiess die Frau vom Fahrrad.

Es ist dieses Bild, das die Frau bis heute verfolgt: Der Mann, der sie «wie ein Löwe» anfiel und in ein nahes Waldstück zerrte. Dort vergewaltigte der 34-jährige Liberianer die Frau mehrfach, zwang sie zu oralem und analem Verkehr und verletzte sie schwer.

Für diese Taten wurde der Mann im August 2016 vom Regional­gericht Bern-Mittelland zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt. Die Schuldsprüche akzeptierte der Verurteilte grundsätzlich, die Strafe aber fand er zu hoch. Er legte Berufung ein. Deshalb hatte sich am Freitag das bernische Obergericht erneut mit dem Fall zu befassen.

Strafmass bleibt gleich

Das Obergericht kommt zum gleichen Schluss wie die erste Instanz und bestätigt die Strafe von siebeneinhalb Jahren. Der Verteidiger hatte beantragt, sein Mandant dürfe höchstens zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt werden. Er führte strafmildernde Umstände ins Feld: Der Mann habe nach seiner Verhaftung freiwillig ein Geständnis abgelegt und bereue die Tat. «Ich habe jemandem wehgetan und fühle, wie diese Person leidet» – das habe sein Mandant bei den ersten Befragungen gesagt.

Diese Reue nimmt das Obergericht dem Täter nicht ab. «Dieses positive Verhalten können wir beim besten Willen nicht er­kennen», sagte die vorsitzende Oberrichterin Franziska ­Bratschi. «Ehrliche Einsicht und Reue zeigt der Täter nicht.» Zudem könne man nichts gestehen, «was sowieso schon auf dem Tisch liegt» – ein DNA-Abgleich hatte den Mann als Täter überführt.

Die Gerichtspräsidentin betonte bei der Erläuterung des Urteils vielmehr die Schwere der Tat. «Das ist einer der schlimmsten Vergewaltigungsfälle, die wir als Kammer je zu beurteilen hatten.» Diese Vergewaltigung stritt der Täter im übrigen zuerst ab und tischte den Untersuchungsbehörden eine Geschichte auf, die von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr handelte.

Für das Opfer ist seit der Vergewaltigung nichts mehr so wie vorher: Bis heute leidet die Frau unter den körperlichen und seelischen Verletzungen.

Quelle: http://www.bernerzeitung.ch/region/bern/Strafe-fuer-Vergewaltiger-bestaetigt/story/21875509

Foto: Bernerzeitung

Bericht vom 08.09.2014

Frau im Wald vergewaltigt

http://www.bernerzeitung.ch/region/bern/Frau-im-Wald-vergewaltigt/story/17823952

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