Bewährung für sexuellen Missbrauch
Im Prozess gegen den afghanischen Flüchtling aus Hude, der sich vor dem Oldenburger Amtsgericht wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes verantworten musste, ist der Angeklagte am Mittwoch im Sinne der Anklage schuldig gesprochen und zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.
Das Gericht war davon überzeugt, dass der 37-jährige Familienvater am 3. April vergangenen Jahres im Kinderbecken des Hallenbades in Hude ein elfjähriges Mädchen mehrfach unsittlich berührt hat.
Der Angeklagte selbst sprach von einem Versehen. Nur kurz habe er das Mädchen bewusst berührt. Das Gericht wies diese als Schutzbehauptung eingestufte Einlassung aber klar zurück. Die Richter schenkten vielmehr der Elfjährigen und deren Freundin, die Zeugin des Vorfalls geworden war, Glauben.
Die Videovernehmung der Kinder haben sich die Prozessbeteiligten im Sitzungssaal angeschaut. Die Öffentlichkeit war während dieser Zeit vom Verfahren ausgeschlossen.
Die Mädchen hätten widerspruchsfrei und absolut glaubhaft ausgesagt, erklärte anschließend der Vorsitzende Richter. Im Verlauf der Ermittlungen hatte der Angeklagte eine kurze Berührung des Mädchens zugegeben. Sein Anwalt hatte dafür auch eine Erklärung. Aus seiner Heimat kenne der Angeklagte nur verschleierte Mädchen und Frauen. In Deutschland aber sehe er leicht bekleidete Mädchen und Frauen, vor allem im Schwimmbad. Das Gericht wies diese Erklärung klar zurück.
Im Rahmen der Bewährungsauflage muss der Angeklagte 300 Stunden gemeinnützige Arbeit verrichten. Das soll bei einer Einrichtung passieren, die dies entlohnt. Das Verdiente soll dem Mädchen als Schmerzensgeld zukommen. Außerdem ordnete das Gericht ein Kontaktverbot an. Der Angeklagte darf sich der Elfjährigen und deren Familie nie wieder nähern. Tut er es doch, wird er sofort inhaftiert.