„Scheiß-Deutschen“ Bierflasche auf Kopf geschlagen – 4 Jahre für Intensivtäter – Straftaten nach verpasstem Abschiebetermin

„Scheiß-Deutschen“ Bierflasche auf Kopf geschlagen – 4 Jahre für Intensivtäter – Straftaten nach verpasstem Abschiebetermin

Wegen zahlreicher Straftaten muss nun ein 29-jähriger Drogendealer und Krimineller aus der Dresdner Innenstadt für mehr als vier Jahre ins Gefängnis. Eigentlich sollte der Tunesier bereits im Juni 2016 abgeschoben werden, bald schon nach seiner Ankunft in Deutschland. Vieles wäre erspart geblieben.

Eigentlich ist der Asylantrag des tunesischen Intensivtäters Moutiaa R. bereits im Mai 2016 abgelehnt worden, eigentlich sollte der straffällige 29-Jährige einen Monat später abgeschoben werden – eigentlich. Papiere hatte der Mann aus Nordafrika keine.

Der tunesische Kellner, der im Januar 2016 als Fremder ins Land kam, ist der Polizei schon lang kein Fremder mehr. Sechs Mal filmte sie den Drogenabhängigen aus der Innenstadt beim Haschisch-Dealen. Im November vergangenen Jahres wurde er dann auch wegen Drogenhandel verurteilt. Am Tag des Urteils soll er jedoch bereits wieder am Hauptbahnhof gedealt haben, berichtet „TAG24“.

Doch nicht nur Drogen sind sein Metier, auch mit Gewalt kennt er sich aus.

Hohe Grund-Aggressivität

An der Haltestelle „Hauptbahnhof Nord“ griff er im November 2016 grundlos zwei Männer an. Zu diesem Zeitpunkt sollte sich Moutiaa R. eigentlich schon längst in seiner nordafrikanischen Heimat befinden – sollte.

Während sich eine Gruppe Nordafrikaner am Bahnhof stritt, unter ihnen auch Moutiaa R., schlug der Asylbewerber einem zufällig vorbeikommenden geistig behinderten 19-Jährigen unvermittelt mit der Faust ins Gesicht. Einen dort ebenfalls zufällig stehenden Studenten (30) griff er brutal an. „Er fragte, ob ich auch ein Scheiß-Deutscher bin, und schlug mit einer Flasche zu.“

Vor Gericht weinte der Kriminelle dann und schob alles auf den Alkohol:

Tut mir leid. Ich habe ganz viel Alkohol getrunken.“

(Moutiaa R. vor Gericht)

Doch alles Jammern half nichts. Das Gericht verurteilte den Nordafrikaner zu insgesamt vier Jahren und einem Monat Haft.

Welche Strafe wirkt?

Das Innenministerium wollte den Straftäter abschieben, wurde aber laut „Bild“ ausgebremst:

Die Staatsanwaltschaft hat nicht zugestimmt, das Verfahren gegen den Tunesier einzustellen. Darum können wir ihn nicht abschieben.“

(Jan Meinel, Innenministerium)

Offenbar bezieht die Staatsanwaltschaft in ihre Überlegungen mit ein, dass der Tunesier nach einer Abschiebung nach Deutschland zurückkommt.

Eine Haftstrafe schreckt die Täter mehr ab, als wenn sie ohne Bestrafung einfach ausgewiesen werden – und in ihrer Heimat oder bei erneuter Einreise weitere Delikte begehen.“

(Lorenz Haase, Oberstaatsanwalt)

Diese Vorgehensweise scheint auch Sinn zu machen, solange es den Straftätern so leicht gemacht wird, zurückzukommen. „Wenn jemand eine höhere Strafe zu erwarten hat, soll er erst mal verurteilt werden“, so Haase.

Quelle: http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/dresden-scheiss-deutschen-bierflasche-auf-kopf-geschlagen-4-jahre-fuer-intensivtaeter-straftaten-nach-verpasstem-abschiebetermin-a2088667.html

Foto: Joe Raedle/Getty Images

 

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