Oberstaatsanwalt: Deshalb sind die S-Bahn-Schubser nicht in U-Haft

Oberstaatsanwalt: Deshalb sind die S-Bahn-Schubser nicht in U-Haft

Warum sind die S-Bahn-Schubser von Zschachwitz (TAG24 berichtete) nicht in U-Haft? Diese Frage bewegt Sachsen! Jetzt erklärt sich die Dresdner Staatsanwaltschaft. Die hatte die mutmaßlichen Täter nach deren schneller Festnahme am Freitag wieder auf freien Fuß gesetzt.

In der Vernehmung sollen sich die beiden Täter auf ihr Schweigerecht und Gedächtnislücken wegen ihrer Trunkenheit berufen haben. Beide hatten knapp 2 Promille intus. Auch die Aussagen des Opfers und des Zugführers wurden von der Staatsanwaltschaft geprüft.

Ergebnis: „Wir sind zu der Einschätzung gekommen, dass ein dringender Tatverdacht für ein versuchtes Tötungsdelikt nicht vorliegt“, sagt Oberstaatsanwalt und Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft Lorenz Haase (57).

Begründung:

„Es bestand für das Opfer eine Fluchtmöglichkeit über das Nachbargleis. Diese Fluchtmöglichkeit war für die Beschuldigten klar erkennbar.“

Dabei spielt es für die Justiz keine Rolle, ob diese Fluchtmöglichkeit auch dem Opfer klar war!

„Ich war panisch, wollte einfach nur wieder hoch klettern und zurück auf den Bahnsteig. Ich habe nicht an andere Möglichkeiten gedacht“, sagt René J. (40).

Hinzu kommt:

Über das besagte Nachbargleis donnern regelmäßig Güterzüge ohne Halt durch. Man kann viel diskutieren. Aber wie man als Betroffener in so einer Situation wirklich reagiert, weiß nur das Opfer selbst.

TAG24 erfuhr:

Auch intern ist die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft umstritten. Ermittelt wird jedenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung. Auch da sah die Behörde bislang keinen Anlass für Haftbefehle.

Lorenz Haase: Da die Flüchtlinge feste Wohnsitze haben, bestehe keine Fluchtgefahr. Damit sei der Haftgrund nicht gegeben.

Quelle: TAG24

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