U-Haft statt Abschiebung für Mann aus dem Niger

U-Haft statt Abschiebung für Mann aus dem Niger

Ein 29-jähriger Mann aus dem Niger, dessen Asylgesuch in Sachsen-Anhalt Ende Juli 2016 abgelehnt worden ist, soll in den folgenden Monaten noch mehrere Straftaten begangen haben.

Die Spanne der Delikte, die ihm vorgeworfen werden, reicht dabei von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte über Beleidigung und Diebstahl bis hin zu sexuellen Übergriffen auf Kinder und Frauen. Zudem trat er nach Angaben des Landesinnenministeriums unter vier verschiedenen Identitäten auf.

Ob sich der Flüchtling mit den erfundenen Aliasnamen unberechtigte Sozialleistungen erschlich, dazu liegen keinen Erkenntnisse vor, heißt es.

Seit Ende Dezember in Untersuchungshaft

Seit einem sexuellen Übergriff auf eine Frau am 30. Dezember auf dem Dessauer Hauptbahnhof sitzt der Afrikaner in Untersuchungshaft. Eine geplante Abschiebung verzögert sich allerdings, weil die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau erst alle anhängigen Ermittlungs- und Strafverfahren abschließen will.

Zwar stand schon am 9. August rechtskräftig fest, dass der Mann kein Bleiberecht in Deutschland bekommt und nach Italien abgeschoben wird, das Land, in dem er erstmals in die EU eingereist war.

Dennoch überwies das Land Sachsen-Anhalt den Zuwanderer zwei Monate später noch von der Zentralen Aufnahmestelle in Halberstadt (Zast) in den Salzlandkreis. Hier wohnte er in einer Gemeinschaftsunterkunft in Bernburg.

Maximal sechs Monate Wohnrecht

Seitens des Innenministeriums heißt es, dass Ausländer in der Erstaufnahmeeinrichtung maximal sechs Monate wohnen dürfen. Dies schreibe das Asylgesetz vor.

Nur Zuwanderer aus sicheren Herkunftsstaaten – der Niger zählt nicht dazu – können länger in der Zast bleiben, notfalls bis zum Abschiebetermin. Aktuell werde auf Bundesebene daran gearbeitet, mit einer Gesetzesänderung den unbefristeten Aufenthalt in der Erstaufnahmestelle auf alle Asylbewerber auszudehnen.

„Sachsen-Anhalt begrüßt und unterstützt diese Initiative des Bundes“, teilte Christian Fischer, Sprecher des Landesinnenministeriums, mit.

Handschellen klicken in Dessau

Letztlich hinter Gitter brachte den 29-Jährigen ein Vorfall, der sich am Abend des 30. Dezember ereignete. Am Hauptbahnhof Dessau soll der Mann einer 19-jährigen Frau, die an einem Fahrscheinautomaten stand, zweimal an die Brust gegriffen haben.

Die junge Frau konnte flüchten und Hilfe rufen. Die Bundespolizei nahm den Tatverdächtigen an Ort und Stelle fest.

Eigentlich hätte sich der Asylbewerber an diesem Abend gar nicht in Dessau aufhalten dürfen. Denn zuvor war der Mann bereits in Könnern zweimal aufgefallen, woraufhin die zuständige Ausländerbehörde des Salzlandkreises dem Mann untersagt hatte, die Stadt Bernburg zu verlassen.

Dies geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Landtagsabgeordneten Sarah Sauermann hervor, die der MZ vorliegt.

Zwölfjähriges Mädchen angesprochen

Am 10. November soll der Flüchtling vor einer Turnhalle in Könnern ein zwölfjähriges Mädchen angesprochen und nach 50 Euro gefragt haben. Er hielt das Kind laut Polizei fest.

Erst als weitere Kinder hinzukamen, habe er losgelassen. Als eine Sportkurs-Leiterin den Mann zur Rede stellen wollte, sei sie beleidigt worden. Polizeibeamte stellten ihn später auf dem Bahnhof.

Dort soll es vier Tage später erneut zu einem Übergriff auf ein Kind gekommen sein.

Nach Polizeiangaben suchte der Flüchtling an jenem Nachmittag körperlichen Kontakt zu einer 13-Jährigen, nachdem sie ihm eine Zigarette gegeben hatte. Das Mädchen wehrte sich und flüchtete. Zeugen informierten die Polizei, die vor Ort die Identität des Mannes feststellte.

Drei Strafanzeigen von der Polizei erstattet

Wie aus der Antwort der Landesregierung hervorgeht, hat die Polizei drei Strafanzeigen erstattet: wegen Verdachts der Nötigung der Zwölfjährigen, wegen Verdachts der Beleidigung der Trainerin und wegen Verdachts der Beleidigung auf sexueller Grundlage zum Nachteil der 13-Jährigen.

In allen drei Fällen soll die Staatsanwaltschaft mittlerweile Anklage erhoben haben.

Gegen den Flüchtling läuft aber noch eine ganze Reihe weiterer Ermittlungsverfahren, so wegen sexueller Nötigung unter Gewaltanwendung, Diebstahls und Unterschlagung, Bedrohung und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.

Die Staatsanwaltschaft hat in einem Fall beim Amtsgericht Bernburg bereits einen Strafbefehl beantragt. Ob dieser inzwischen rechtskräftig ist, ließ die Landesregierung offen.

In einem anderen Fall wurde beim Amtsgericht Quedlinburg Anklage erhoben. Ein Verfahren wegen Körperverletzung wurde aufgrund geringer Schuld eingestellt.

Asylantrag wurde im Juli abgelehnt

Nach Deutschland gekommen war der 29-Jährige am 1. Mai 2016. Seinen Asylantrag hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge am 27. Juli abgelehnt, weil der Mann zuvor schon in Italien registriert war.

Das Dublin-Abkommen sieht vor, dass jener Staat einen Flüchtling aufnehmen muss, in dem dieser in die EU eingereist ist. Daher wurde zusammen mit dem Ablehnungsbescheid die Abschiebung nach Italien angeordnet.

Die entsprechende Entscheidung ist zwar seit dem 9. August rechtsgültig. Dennoch dauerte es noch bis 20. Dezember, bis ein Termin für die Rückführung nach Italien feststand: Am 16. Januar sollte es soweit sein. Doch drei Tage zuvor wurde die geplante Abschiebung wegen der laufenden Strafverfahren gestoppt.

„Es ist ein Skandal, dass allein zwischen Ablehnung des Asylantrages und Terminierung der Abschiebung fast fünf Monate vergingen“, kritisiert Sarah Sauermann.

Der Fall illustriere die Hilflosigkeit der Behörden, die bis heute andauere, erklärte die AfD-Abgeordnete, die vom Innenminister ein konsequentes Handeln in dieser Angelegenheit einfordert.

Das Innenministerium rechtfertigt die lange Terminkette mit dem hohen Abstimmungsbedarf zwischen den Behörden in Bundesland, Bund und Zielstaat. Zusätzlich seien die zur Verfügung stehenden Transportkapazitäten und vom Zielland vorgegebenen Aufnahmegrenzen zu beachten.

Hinweis auf Dringlichkeit

Schneller hatte die Ausländerbehörde des Salzlandkreises reagiert. Zwei Wochen nach Überweisung des 29-Jährigen von Halberstadt nach Bernburg am 13. Oktober beantragte sie die Begleitung des Fluges nach Italien durch die Bundespolizei – auch vor dem Hintergrund, dass die Polizei über mehrere vorliegende Strafanzeigen und extreme Aggressivität des Beschuldigten berichtet hatte.

Nach drei weiteren Wochen, am 15. November, mahnte die Ausländerbehörde erneut die Abschiebung an. Denn sie war von der Polizei auf weitere Strafanzeigen und das Agieren unter mehreren Alias-Namen aufmerksam gemacht worden.

Doch es dauerte bis kurz vor Weihnachten, ehe der Abschiebetermin benannt wurde.

Ob es die Regel ist, dass zwischen Abschiebungsanordnung und Rückführungstermin wie in diesem Fall fünf Monate vergehen, dazu machte Innenministeriumssprecher Christian Fischer keine Angaben.

Auch nicht dazu, wie viele Ausländer derzeit in Sachsen-Anhalt auf ihre Abschiebung warten. Im Vorjahr schickte das Bundesland 846 Menschen in ihre Herkunftsländer zurück. Abgelehnt wurde im selben Zeitraum aber ein Vielfaches an Asylanträgen, nämlich 7.170.

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70,7 Prozent der in Sachsen-Anhalt ankommenden Menschen ist im Vorjahr ein temporäres oder dauerhaftes Bleiberecht zuerkannt worden. 20 142 Asylanträge wurden gestellt – knapp 3000 mehr als im Jahr zuvor. Die meisten positiven Bescheide gab es für Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan und Iran, die meisten negativen für Zuwanderer aus Indien, Afghanistan und Guinea-Bissau. Mehr als jeder dritte Asylbegehrende kam aus Syrien (35 Prozent). Dahinter folgen Afghanistan (16,3), Iran (4,9) und Russland (3,9).

Die Zahl der Rückführungen lag bei 846. Genau die Hälfte davon betraf Asylbewerber aus den drei Ländern Albanien (20,8 Prozent), Kosovo (18,9) und Serbien (10,3). Auffällig ist, dass zwei Drittel davon in der ersten Jahreshälfte vollzogen worden waren. Unklar ist, weshalb die Zahl der Rückführungen ab Juli 2016 spürbar gesunken ist. quelle: innenministerium

Quelle: http://www.mz-web.de/bernburg/sexuelle-belaestigung-u-haft-statt-abschiebung-fuer-mann-aus-dem-niger-26177434

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