Gesuchte somalische Frau entgeht Haftstrafe

Gesuchte somalische Frau entgeht Haftstrafe

Gehört zwar nicht hier her aber es ist interessant!

Heute Nachmittag kontrollierten Beamte der Bundespolizei in Pinneberg eine junge Frau. Diese wies sich mit einer Aufenthaltsgestattung aus.

Aufenthaltsgestattung:

Aufenthaltsgestattung nennt man das Recht, sich zur Durchführung eines Asylverfahrens in Deutschland aufhalten zu dürfen (§ 55 Abs. 1 AsylG). Aufenthaltsgestattung heißt zugleich die Bescheinigung, die Personen erhalten, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben.

Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellten die Bundespolizisten fest dass gegen die 20-Jährige ein Haftbefehl vorlag.

Die Staatsanwaltschaft suchte sie wegen Verschaffen amtlicher Ausweise und hatte sie zur Fahndung ausgeschrieben. Die Somalierin wurde verhaftet und mit zur Dienststelle nach Elmshorn genommen.

Ihr wurde der Haftbefehl mittels Dolmetscher eröffnet. Mit Hilfe von Freunden konnte sie die geforderte Geldstrafe in Höhe 590,- Euro begleichen und entging somit einer Haftstrafe.

Quelle: http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/50066/3580122

Quelle: Wikipedia

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