Seniorin (87) im Altenheim totgetreten – Staatsanwaltschaft erhebt Mordanklage gegen Somalier (18)

Seniorin (87) im Altenheim totgetreten – Staatsanwaltschaft erhebt Mordanklage gegen Somalier (18)

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück erhebt Mordanklage gegen einen 18-jährigen somalischen Asylbewerber. Er soll im Oktober 2016 in einem Seniorenstift in Neuenhaus eine 87-jährige Rentnerin ermordet haben. Das Opfer erstickte an seinem eigenen Blut. Zuvor soll sich der 18-Jährige am demenzkranken Ehemann der Frau sexuell vergangen haben.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück teilt heute mit, dass sie gegen einen 18-jährigen somalischen Asylbewerber eine Anklage wegen Mordes erhebt. Der Beschuldigte befindet sich derzeit in einem psychiatrischen Krankenhaus. Die Verhandlung soll vor der dem Landgericht Osnabrück (Große Jugendkammer als Schwurgericht) stattfinden.

Dem jungen Afrikaner wird vorgeworfen, dass er am 22. Oktober 2016 gegen 3 Uhr morgens in einem Altenheim in Neuenhaus in der Grafschaft Bentheim eine 87-jährige Bewohnerin brutal getötet haben soll.

Die Vorgänge im „Haus am Bürgerpark“

Hierzu hatte er sich durch eine nicht verschlossene Hintertür Zugang zur Senioren-Residenz „Haus am Bürgerpark“ verschafft, so die polizeilichen Ermittlungen.

Er soll sich demnach zunächst in das Zimmer eines 59 Jahre alten Mannes begeben haben, welcher seit einem Schlaganfall halbseitig gelähmt ist. Dort soll der Beschuldigte diesen Mann unsittlich berührt haben.“

(Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Osnabrück)

Anschließend sei der Asylbewerber in das Nachbarzimmer gegangen, wo er den „im Bett liegenden, 87 Jahre alten, schwer demenzkranken Ehemann des späteren Opfers“ vorfand. Auch an ihm soll der 18-Jährige sexuelle Handlungen vorgenommen haben, wie die Staatsanwaltschaft berichtet.

Dabei sei er von der mit ihrem Mann in dem Doppelzimmer wohnenden 87-jährigen Seniorin überrascht worden. Um seine Taten zu vertuschen, griff der Somalier die alte Dame an. Dazu soll er „mit großer Gewalt auf die Frau eingetreten haben, so dass diese wenig später ihren Verletzungen erlag“, so die Staatsanwaltschaft weiter.

Blut, Blut, Blut …

Bereits in den ersten Meldungen zur Mordtat erklärte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Dr. Alexander Retemeyer,  im Oktober 2016:

Es wurde starke Gewalt auf sie ausgeübt, alles war voll Blut.“

(Pressesprecher Staatsanwaltschaft Osnabrück)

Als Todesursache wurde Ersticken an einer Körperflüssigkeit festgestellt.

Gegen 4 Uhr entdeckte ein Mitarbeiter der Nachtschicht den jungen Afrikaner im Hausflur und sprach ihn an. Daraufhin flüchtete dieser durch ein Fenster im Erdgeschoss. Der Mitarbeiter entdeckte dann die leblose Bewohnerin im Zimmer in ihrem Blut liegend und alarmierte die Polizei.

Der 18-Jährige wurde bald darauf von der Polizei gefasst. Er lebte nach seiner Flucht aus Somalia erst ein Jahr in der Grafschaft Bentheim.

Ein Sachverständiger untersuchte den jungen Flüchtling und konnte in einem ersten psychologischen Gutachten keinerlei Anzeichen für Schuldunfähigkeit erkennen.

Quelle: Epoch Times

 

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