Vergewaltiger muss für sechs Jahre ins Gefängnis

Vergewaltiger muss für sechs Jahre ins Gefängnis

Landgericht Hechingen verurteilt 28-jährigen Mann nach drei verschiedenen Straftaten

Weil er sich im Juli vergangenen Jahres an zwei Frauen in Sigmaringen vergangen hat, musste sich ein 28 Jahre alter Mann vor dem Landgericht Hechingen wegen sexueller Nötigung und Vergewaltigung verantworten. Überdies wurde ihm Widerstand gegen Polizeibeamte vorgeworfen. Die erste große Strafkammer unter Richter Hannes Breucker verurteile den Mann zu sechs Jahren und einem Monat Gefängnis. Außerdem muss er an eines der Opfer 8000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Bei der Feststellung der Personalien durch den Vorsitzenden Richter Hannes Breucker, Vizepräsident des Landgerichts, erklärte der Angeklagte, dass das angegebene Geburtsdatum nicht stimme, er sei nicht wie angegeben 1992, sondern 1988 geboren. In italienischen Ausweispapieren, die er besaß, war das Datum korrekt angegeben.

Am dritten Verhandlungstag kamen zunächst die beiden Opfer zu Wort. Sie bestätigten im Wesentlichen die bereits in der ersten Sitzung erhobenen und gestandenen Vorwürfe (die SZ berichtete). Mit viel Fingerspitzengefühl führte Breucker die Befragung der 52-jährigen Zeugin, die vom Angeklagten vergewaltigt worden war. Vermutlich war sie durch ein Versehen zum Opfer geworden, denn eigentlich wollte der Täter die andere Frau aufsuchen, gelangte dann aber über eine unverschlossene Garage in die falsche Wohnung und bemerkte auch den Unterschied zwischen den beiden Frauen nicht. Nachdem er der Frau etwa 20 Minuten zugesetzt hatte, ließ er von seinem Opfer ab und verschwand.

Handabdruck und DNA-Spuren überführen den Täter

Die Polizei konnte seinen Handabdruck auf der Balkontür, die er aufgedrückt hatte, um in die Wohnung zu gelangen, sicherstellen. DNA-Spuren an den Armen der Frau, die er gebissen hatte, überführten den Täter zweifelsfrei. Nachdem die Polizei etwa zehn bis 15 Minuten nach dem Notruf eingetroffen war, wurde das Opfer ins Krankenhaus gebracht. Die Befunde der ärztlichen Untersuchungen bestätigten die Aussagen der Frau.

Die zweite Zeugin war das erste Opfer, das der Täter einen Tag zuvor beim Staatsarchiv in Sigmaringen kennengelernt hatte. Man war zusammen mit einem anderen Mann fröhlich miteinander, hatte gemeinsam geraucht und getrunken. Als die Frau nach Hause gehen wollte, folgten ihr die Männer und hofften, bei ihr übernachten zu können. Das lehnte sie ab, der andere Mann verschwand dann.

Irgendwann wollte sich die Frau in ihre Wohnung zurückziehen. Als ihr der Angeklagte folgen wollte, kamen beide angetrunken zu Fall. Der Mann fiel auf die Frau, begrapschte sie, führte beischlafähnliche Bewegungen aus und gab ihr zu verstehen, dass er Sex wolle. Als eine Nachbarin auftauchte, ließ der Mann von der Frau ab und flüchtete. Das Opfer konnte sich allerdings nur noch ungenau an die Vorfälle erinnern. Einige Aussagen, die sie gegenüber der Polizei gemacht hatte, konnte die Frau nicht mehr bestätigen. Emotional zeigte sie sich sehr mitgenommen.

Der Angeklagte hatte noch ein drittes Mal versucht, in die Wohnung zu gelangen – allerdings erfolglos. Nach den geschilderten Vorfällen war die Garage verschlossen. Als die Polizei alarmiert wurde, nahm sie den Mann fest. Auf dem Weg ins Krankenhaus zur Feststellung der Menge des getrunkenen Alkohols versuchte er, einen Polizeibeamten zu treten, verfehlte ihn aber.

Ein psychiatrischer Sachverständiger konnte beim Angeklagten keinerlei psychischen Funktionsstörungen feststellen. Dessen Alkoholkonsum könne zwar mittelfristig zu Problemen führen, rechtfertige aber keineswegs die Feststellung einer eingeschränkten Schuldfähigkeit oder gar Unzurechnungsfähigkeit. Der Mann hatte zur Tatzeit etwa 1,8 und später 2,4 Promille Alkohol im Blut. „Aber er wusste, was er tat“, sagte der Sachverständige. Der Angeklagte sei zielgerichtet vorgegangen, sein Handeln sei noch kontrollierbar gewesen.

Der Staatsanwalt rechnete für die drei Taten neuneinhalb Jahre Gefängnis auf, die er dann auf sieben Jahre und drei Monate zusammenzog. Nebenklagevertreter Marcus Ehm forderte das genannte Schmerzensgeld, verwies aber auch darauf, dass der Angeklagte durch sein Geständnis dem Hauptopfer eine detailliertere Aussage erspart habe. Der Verteidiger zweifelte vor allem die Aussagen der zweiten Zeugin an, die ihm durch Alkoholgenuss bedingt unklar erschienen. Er forderte fünf Jahre und drei Monate Haft.

Richter Hannes Breucker verurteilte den Mann schließlich zu einer zusammengezogenen Haftstrafe von sechs Jahren und einem Monat – auch, weil die Aussagen der zweiten Zeugin unklar waren. Zu Gunsten des Angeklagten spreche das Geständnis, gegen ihn die große Gewalttätigkeit, die er zeigte, sagte Breucker.

Quelle: schwaebische

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