Fall Lisa: Staatsanwaltschaft erhebt nun doch Anklage wegen “schweren sexuellen Missbrauchs”

Fall Lisa: Staatsanwaltschaft erhebt nun doch Anklage wegen “schweren sexuellen Missbrauchs”

Vor 13 Monaten sorgte der Missbrauch eines 13-jährigen russlanddeutschen Mädchens auch international für Unruhe.

Nun gibt die Staatsanwaltschaft Berlin bekannt: In dem Fall wird Anklage gegen einen 23-jährigen Verdächtigen erhoben. Der Vorwurf lautet auf “schweren sexuellen Missbrauch und die Herstellung einer kinderpornografischen Schrift”.

Als Anfang 2016 die 13-jährige russlanddeutsche Lisa aus Berlin für 30 Stunden verschwand, war die Aufregung groß, vor allem auch in den sozialen Medien. Schnell war von einer möglichen Entführung und einer Vergewaltigung die Rede.

Vor dem Berliner Kanzleramt demonstrierten zahlreiche Menschen. Sie gaben ihrer Sorge Ausdruck, die deutschen Behörden könnten aus politischen Gründen ein Verbrechen vertuschen.

Das Mädchen selbst hatte zunächst behauptet, von südländisch aussehenden Männern entführt worden zu sein. Später stellte sich jedoch heraus, dass sie die Nacht bei einem 19-jährigen Freund verbrachte, ohne dass es dabei zu strafbaren sexuellen Handlungen kam.

Zuvor hatten den Ermittlungsergebnissen zufolge jedoch tatsächlich zwei andere Männer Kontakt zu dem Mädchen. Gegen einen 23-jährigen Verdächtigen hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun nach über einem Jahr Anklage erhoben. Der Mann soll das Kind zum Oralsex genötigt und dies auch auf seinem Handy aufgenommen haben.

Neben dem schweren sexuellen Missbrauch einer Minderjährigen legt die Anklagebehörde dem Angeklagten aus diesem Grunde auch die Herstellung von Kinderpornografie zur Last. Nach deutschem Recht kann es keine “einvernehmlichen” sexuellen Kontakte zwischen einem Erwachsenen und einer 13-Jährigen geben.

Solch ein Fall fällt daher unter die Definition des Kindesmissbrauchs. Gegen einen weiteren Verdächtigen wurde nur deshalb keine Anklage erhoben, weil dieser glaubhaft machen konnte, er habe das Mädchen für mindestens 16 Jahre alt gehalten.

Besonders für deutsche Medien scheint geltendes Recht jedoch bei Bedarf nur eine ungefähre Empfehlung darzustellen. Monatelang bezichtigten die führenden Leitmedien des Landes das Mädchen, eine Vergewaltigung erfunden zu haben. Bis heute pochen einige der Pressevertreter auf die vorgebliche Einvernehmlichkeit der sexuellen Handlungen.

Doch spätestens, nachdem in den 1980er Jahren Vertreter der Grünen damit gescheitert sind, Sex zwischen Erwachsenen und Kindern zu entkriminalisieren, sollte eigentlich jedem im Land die gängige Rechtspraxis klar sein. Und diese hat auch ihren Grund: Ein 13-jähriges Kind lässt sich leicht manipulieren. Einschüchterung oder Überredung zum Sex sind in solchen Fällen gleichbedeutend mit Missbrauch.

Der Schritt der Staatsanwaltschaft ist damit folgerichtig und war so auch vorhersehbar. Doch wer in den vergangenen Monaten den deutschen Mainstream verfolgte, konnte glauben, dieser habe den Fall längst mit anderem Ergebnis ad acta gelegt.

Quelle: RT DEUTSCH

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen